Hi,
wollte fragen was der Pircher bei der letzten VO zur Gesamtprüfung gesagt hat?
Stellt sie wieder der Pummerer zusammen? Was kommt zur Prüfung, da seine Unterlagen nicht sehr gut strukturiert sind? Darf man Hilfsmittel mitführen?
Danke
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Hi,
wollte fragen was der Pircher bei der letzten VO zur Gesamtprüfung gesagt hat?
Stellt sie wieder der Pummerer zusammen? Was kommt zur Prüfung, da seine Unterlagen nicht sehr gut strukturiert sind? Darf man Hilfsmittel mitführen?
Danke
Vielleicht wer lust sich zusammenzusetzen und alte FP durchzurechnen?
Serwus!
so viel ich weiß wird die klausur wieder vom pummerer zusammengestellt, auf empfehlung vom pircher
wird also wohl doch wieder zu einigen rechnungen kommen obwohl in der vo nichts durchgemacht wurde...
ich weiß noch nicht wies mir ausgeht aber eventuell hab ich nächste woche so die,mi mal zeit zum rechnen
lg
Mittwoch wäre perfekt...sag bescheid, wann es dir geht?
lg
wär auch dabei.
wie siehts aus so gegen 14:00 vor der aula?!#
ansonsten donnserstag? oder freitag?!
Hab morgen leider keine Zeit mehr,
hast du Freitag Vormittag schon Zeit??
Hi,
bin irgendwie von einer Woche später ausgegangen. Bin ab 12.02. wieder in IBK, dann kann ich mal gerne einen Tag nur Steuer einlegen. Also falls noch interesse besteht. Gruß
Serwus!
ja könnte eventuell auch freitag?!
9 Uhr?! vor der aula?
wer hat lust?
lg
Bin dabei, morgen um 9:00. bis dann...
Okay dann bis morgen um 9 uhr!
Ich nehm mal n paar klausuren mit!
Lg
Serwus!
Mein zug hat 20 minutn verspätung!
Hoff du liest dies noch und gehsd nicht zu früh woeder eim
Sorry
hey leute,
hat irgendjemand schon alte fp durchgerechnet?
weis vlt wer, wie man von nettoeinkommen aufs bruttoeinkommen rauf rechnet?
glg
könnten uns ja eventuell nochmal die, bzw. mittwoch treffen?!
lg
Wäre jemand vielleicht so lieb und könnte die Lösungen von den alten Klausuren posten? Ich hätte morgen auch Zeit für ein Treffen!
Lg
hallo,
könnte mir jemand bitte weiterhelfen. Beim Wechsel der Gewinnermittlungsart ist die Frage 2: Was passiert bei der Veräußerung nach der Spekulationsfrist?
Finde das auf keiner Folie! Danke für die Hilfe!
lg
Sprichst du von der Veräußerung von Grund und Boden?
In den Unterlagen "Der Wechsel der Gewinnermittlungsart" von Pircher heißt es: "Wird allerdings der Grund und Boden nach dem Wechsel auf §5 innerhalb der Spekulationsfrist veräußert, erfolgt eine isolierte Betrachtung des Veräußerungsgewinnes: Bis hin zum Wechsel Spekulationsgewinn, nach Wechsel Betrieblicher Gewinn..."
Ich hoffe, das hilft weiter!
In den Klausuren kommt des Öfteren eine Nummer vor:
Wechsel von §5 auf §4 oder umgekehrt...
Teilwert a)b)c)
Verkaufserlöse a)b)c)
Ich verstehe leider nicht, wie diese Aufgabe gelöst werden soll? Habt ihr eine Ahnung?
ja das meinte ich vorher auch! Lösung für Frage 1, Veräußerung innerhalb der Spek Frist findest du in seinen Folien unter Teil 2 im Olat!
lg
hallo, kann mir vlt. wer sagen , ob beim wechsel der GE der buchwert oder der verkehrswert relevant is wenn man den übergangsgewinn ermitteln will? danke im voraus,
lg
steuerrechtlich muss der Teilwert angesetzt werden (in einer Ergänzungsbilanz), unternehmensrechtlich darf bei einem höheren Teilwert max der Buchwert angesetzt werden. Bei Verminderungen des Wertes muss es str angesetzt werden, ur darf es nur bei dauernder Wertminderung angesetzt werden!
lg
danke für die schnelle antwort!hast du z.b. die klausur vom 23.9.2011 probiert und könntest mir sagen was du als übergangsergebnis hast? bin mir da immer irgendwie unsicher://
danke
wo find ich die klausur? die ist nicht im Forum bei den alten klausuren dabei! Kannst du sie mir vielleicht schicken: csag9305@student.uibk.ac.at
lg
hab die am institut kopiert und jetz leider keinen scanner..aber mail dir die angabe...lg
hallo an alle,
kann mir bitte jamand sagen, ob man beim wechsel der gewinnermittlung mit buchwerten oder verkehrswerten rechnen muss?
lg
danke
Wie war die Klausur denn im Feber? Schwer/Leicht? Sah sie so wie die alten hier im Forum aus? :-)
komisch war sie - schon die üblichen aufgaben, aber immer mit iwelchen zusätzen die davor noch nicht vorgekommen sind. aber sie benoten wahnsinnig locker! ich glaub kaum, dass man da durchfallen kann :)
Darf man in der Klausur noch mit alten Bemessungsgrundlagen rechnen?
sprich zum beispiel anstatt mit 58.800 HBGL für die GSVG mit den alten 57.540?
Hallo,
im Klausurenbereich steht euch ab sofort die Klausur von Februar 2012 zur Verfügung:
http://www.sowi-forum.com/forum/thre...909#post272909
lg
Michael
Zu der Klausur:
ad 1) Wie verwende ich den Freibetrag für die Investitionen? Wenn ich den Gewinn ausschütte, erhält der 25% GF auch nur 25% des Gewinnes richtig?
2 +3) Bitte um Erklärung..
4) Zählen die 600€ nur als Zusatz bei den LNK oder wird das auf den Bruttolohn verrechnet?
Hey, bin auch grad am rumrechnen! kann deine fragen leider nicht beantworte aber vielleicht kannst du mir helfen! wie gehst du erstmal bei aufgabe eins vor, könntest du deinen lösungswege posten? einzelunternehmer is eigentlich klar, wird doch ganz normal wie immer berechnet, oder? oder gibts da unterschieder weil der betrags so imens hoch ist?
aber was soll das bei dem dienstvertrag, geht man da von ner gmbh aus? verstehs nicht wirklich
wäre dankbar über deine rechenwege
EU sollte normal funktionieren, wenn man von dem Freibetrag absieht für Investitionen.
-
Ja man geht von einer GmbH aus, steht ganz oben in der Angabe. Lösungswege kommen sobald ich was hab, bin mir jedoch sehr unsicher..
ok danke, ich versuchs auch mal: hier mal thema sachbezug
http://www.lohn-info.de/sachbezug.html
frag ich mich nur ob ich den sachbezug dann auch mit 14 mal nehme. was meint ihr kann man das so rechnen?
Bruttolohn p.a.: 5.000*14 = 70.000
+ Sachbezug p.a.: 600*14 = 8.400
= Gesamtbrutto: 78.400
+ ASVG DGA (23,36%): 18.314,24
+ LNK (7,94%): 6.224,96
= Brutto Brutto: 102.939,20
jährliche LNK Dienstgeber 6.224,96
richtig/falsch?
und hier fragt sich wieder kommt jetzt beim DGA eine HBGL (58.800)zur geltung oder nicht???
Ich probier mich auch mal an den Aufgaben und poste dann Lösungen/Rechenwege. Vllt. könnt ihr das auch machen, dann können wir gut vergleichen.
Danke für die Klausur.... gut möglich, dass die ein oder andere Aufgabe am Freitag bei uns auch kommt! :-)
ja bin grad noch an aufgabe 1. mach ich das dann wie bei den früheren aufgabn mit der gmbh? mich verwirrt der zusatz "dienstvertrag"
aufgabe 4 hab ich gepostet
Wer hat die Klausuren von September und Dezember 2011????????? wäre so wichtig
Mein Ansatz für Aufgabe 1 - GmbH
--
GmbH:
+ 600.000
- 150.000 (AFA)
- 3.900 (13% Freibetrag auf Investitionen; max. 3900)
= 446.100
- 120.000 (Kosten für GF! Nicht brutto sondern Kosten)
= 326.100
- 81.525 25% Köst
= 244.575
- 61.144 25% Kest
= 183.431 ausschüttbarer Gewinn
25% GF Bezug:
120.000 Kosten
- 13.735,68 SV DGA (HBMG von 58800)
- 9.192,68 LNK (inkl. MVK)
= 97.071,64 Bruttolohn
- 10.625,16 SV DNA (HBMG von 58800)
= 86.445,48 LST BMG
- 703,76 LST für SZ
- 27.283,07 LST
= 58.458,65 Gehalt netto
+ 45.857,75 25% von Gewinnausschüttung
100% GF
120.000 Kosten für GF
- 8.827,13 LNK 7,94%
= 111.172,87
- 15.786,24 GSVG
- 6.670,37 BAP
= 88.716,26 BMG für LST
- 34.593,13 LST
= 54.123,13
+ 6.670,37 BAP
= 60.793,50 Netto Bezug
+ 183.431 Gewinnausschüttung
Hat jemand Verbesserungsvorschläge?
Schaut euch das mal an, was sagt ihr hierzu?
ich hab jetzt mal keine HBGL für DGA angesetzt, also abgesehendavon (hab dem pummerer ne mail bezügl. dessen geschrieben)
Aufgabe 4: Sozialversicherung / Einkommensteuer
Bruttolohn p.a.: 5.000*14 = 70.000
+ Sachbezug p.a.: 600*12 = 7.200
= Gesamt brutto p.a.: 77.200
+ ASVG DGA (23,36%): 18.033,92
+ LNK (7,94%): 6.129,68
= Brutto Brutto: 101.363,60
Lösung: jährliche Lohnnebenkosten Dienstgeber: 6.129,68
Weiterführende Rechnung zum Nettogehalt:
Gesamt brutto p.a.: 77.200 (inkl. Sachbezug)
- ASGV DNA (18,07% von 58.800): 10.625,16
- LST BMGL: 66.574,84
- EST (Formel): 23.522,42
=Nettogehalt: 43.052,42
- Sachbezug: 7.200
= Auszahlungsbetrag: 35.852,42
Schaut gut aus. Nur wenn es die HBMG gibt, musst du den SV DGA + MVK getrennt berechnen, und nicht zu 23,36% zusammenfassen.
Schon Ansätze für 2) und 3) ?
Bin bei den Themen komplett planlos..
SV DGA = 21,83%
MVK = 1,53%
Du rechnest ständig mit der Summe der beiden --> 23,36%
Wenn es aber eine Höchstgrenze gibt, gilt diese doch nur für SV DGA - ergo kannst die beiden nicht einfach zusammennehmen.
Hab dem Kirchmaier eine mail geschrieben er hat folgendes geanwortet:
Da es sich um eine Höchstbemessung für die Sozialversicherung handelt, gilt für diese:
für alle SV, egal ob Werkvertrag, DN, freier DN immer 58.800,-
betrifft DN u. DG Anteil…
gilt auch bei der MVK
NICHT für DB, DZ, KommSt