Schaut gut aus. Nur wenn es die HBMG gibt, musst du den SV DGA + MVK getrennt berechnen, und nicht zu 23,36% zusammenfassen.
Schon Ansätze für 2) und 3) ?
Bin bei den Themen komplett planlos..
Schaut euch das mal an, was sagt ihr hierzu?
ich hab jetzt mal keine HBGL für DGA angesetzt, also abgesehendavon (hab dem pummerer ne mail bezügl. dessen geschrieben)
Aufgabe 4: Sozialversicherung / Einkommensteuer
Bruttolohn p.a.: 5.000*14 = 70.000
+ Sachbezug p.a.: 600*12 = 7.200
= Gesamt brutto p.a.: 77.200
+ ASVG DGA (23,36%): 18.033,92
+ LNK (7,94%): 6.129,68
= Brutto Brutto: 101.363,60
Lösung: jährliche Lohnnebenkosten Dienstgeber: 6.129,68
Weiterführende Rechnung zum Nettogehalt:
Gesamt brutto p.a.: 77.200 (inkl. Sachbezug)
- ASGV DNA (18,07% von 58.800): 10.625,16
- LST BMGL: 66.574,84
- EST (Formel): 23.522,42
=Nettogehalt: 43.052,42
- Sachbezug: 7.200
= Auszahlungsbetrag: 35.852,42
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Schaut gut aus. Nur wenn es die HBMG gibt, musst du den SV DGA + MVK getrennt berechnen, und nicht zu 23,36% zusammenfassen.
Schon Ansätze für 2) und 3) ?
Bin bei den Themen komplett planlos..
SV DGA = 21,83%
MVK = 1,53%
Du rechnest ständig mit der Summe der beiden --> 23,36%
Wenn es aber eine Höchstgrenze gibt, gilt diese doch nur für SV DGA - ergo kannst die beiden nicht einfach zusammennehmen.
Hab dem Kirchmaier eine mail geschrieben er hat folgendes geanwortet:
Da es sich um eine Höchstbemessung für die Sozialversicherung handelt, gilt für diese:
für alle SV, egal ob Werkvertrag, DN, freier DN immer 58.800,-
betrifft DN u. DG Anteil…
gilt auch bei der MVK
NICHT für DB, DZ, KommSt
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