Hallo,
ich bin in dem Recht II Kurs vom Arnold. Leider konnt ich nur einmal teilnehmen, weil sich die VO mit einem PS überschneidet.
Kann mir von Euch vielleicht jemand sagen, ob bei der VO Anwesenheitspflicht besteht bzw. die Mitarbeit in die Note miteinfließt???
Genügt es, wenn ich den "Stolzlechner" für die Klausur lerne oder sollte ich auch Mitschriften haben bzw. doch besser anwesend sein???
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen und ein paar Tipps geben.
Vielen Dank schonmal.
lg hannes