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Thema: Lösung der Klausur vom 13.07.2009

  1. #11
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    @Amin:

    könntest Du mir bitte noch sagen wie Du den Gewinn nach Steuern berechnest? Ich hatte ursprünglich gedacht dass die Veränderung der Rückstellungen 38000 sind, da fehlt aber noch die Köst Rückstellung.
    Ich komme aber auf Gewinn nach Steuern von 54000, jedoch mit Rückstellungen 38000?! Wie kann es sein, dass bei 47500 Rückstellungen man ebenfalls auf 54000 kommt?

    wäre sehr nett, wenn Du evtl. beide Lösungswege (Rst. und Gewinn nach Steuern) posten könntest.

    danke

  2. #12
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    Noch einmal zur Bewertung des Finanzanlagevermögens. Im Skript (DerJahresabschluss- Steckel, Seite 45) steht dazu folgendes:

    "Bei der Bewertung von Finanzanlagen darf im Gegensatz zur Bewertung des Sachanlagevermögens auch dann auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben werden, wenn die Wertminderung nicht von Dauer ist (§ 204 Abs 2 letzter Satz)."

    Ciao

  3. #13
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    Avatar von tompsen85
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    wo bekommt man denn das tolle skript denn eigentlich her?

  4. #14
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    könnte jemand bitte die komplette Lösung zu der Aufgabe mit der veränderung Rückstellungen und dem Gewinn nach ESTG posten?

    Beim Pfleger wurde das irgendwie anders gemacht und verstehe nicht warum die Rückstellungen nicht 38000 sein sollen. bzw. die daraus resultierende Gewinnberechnung.

    Wär echt nett, wenn das jemand posten könnte!

    Vielen Dank

    @amin: Du kommst ja bei Rückstellungen auf 47500 - wie ich gesehen habe rechnest Du von der Veränderung der Rst (38000) 25% köst aus - wieso?! normalerweise rechnet man vom gewinn die Köst, oder sind die Rückstellungen zu versteuern?!
    @thompsen85: ist eigentlich ein buch. habs im buchhandel bestellt.
    Geändert von bonit99 (05.09.2009 um 09:01 Uhr)

  5. #15
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    Avatar von millzinger
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    Im Rahmen eises entgeltlichen Erwerbs eines Unternehmens (Asset Deal) wird auch ein Grundstück übernommen. Zu diesem Grundstück liegen folgende Informationen vor: Anschaffungskosten € 350.000; Buchwert nach außerplanmäßigen Wertminderung € 300.000; Zeitwert im Übernahmezeitpunkt € 400.000. Mit welchem Wert ist das Grundstück bei der Ermittlung des Firmenwertes zu berücksichtigen?
    Richtig ist 400.000!

    Aber man darf ja höchstens mit den Anschaffungskosten Bewerten- denn über den Anschaffungspreis bzw. Herstellungskosten liegende Marktwerte dürfen aufgrund des strengen Realisationsprinzips nicht ausgewiesen werden und aufgrund der außerplanmäßigen Abschreibung darf ich ja nur wieder bis zu den Anschaffungskosten zuschreiben oder lieg ich da falsch???
    Was habt ihr?

  6. #16
    Golden Member Bewertungspunkte: 37

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    Zitat Zitat von millzinger Beitrag anzeigen
    Im Rahmen eises entgeltlichen Erwerbs eines Unternehmens (Asset Deal) wird auch ein Grundstück übernommen. Zu diesem Grundstück liegen folgende Informationen vor: Anschaffungskosten € 350.000; Buchwert nach außerplanmäßigen Wertminderung € 300.000; Zeitwert im Übernahmezeitpunkt € 400.000. Mit welchem Wert ist das Grundstück bei der Ermittlung des Firmenwertes zu berücksichtigen?
    Richtig ist 400.000!

    Aber man darf ja höchstens mit den Anschaffungskosten Bewerten- denn über den Anschaffungspreis bzw. Herstellungskosten liegende Marktwerte dürfen aufgrund des strengen Realisationsprinzips nicht ausgewiesen werden und aufgrund der außerplanmäßigen Abschreibung darf ich ja nur wieder bis zu den Anschaffungskosten zuschreiben oder lieg ich da falsch???
    Was habt ihr?
    also ich habe unlängst im buch gelesen dass bilanziert zu Buchwerten und Firmenwert zu Zeitwerten oder so ähnlich bestimmt wird.

    d.h. aus meiner Sicht folgendes: Wird das ganze in die Bilanz aufgenommen, dann zu Anschaffungskosten, bzw. später mit dem Wertverlust. Gefragt ist jedoch "Ermittlung des Firmenwerts" somit sollte der Zeitwert der richtige sein...
    so würd ich das jetzt sehen.

  7. #17
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    Zitat Zitat von bonit99 Beitrag anzeigen
    @Amin:

    könntest Du mir bitte noch sagen wie Du den Gewinn nach Steuern berechnest? Ich hatte ursprünglich gedacht dass die Veränderung der Rückstellungen 38000 sind, da fehlt aber noch die Köst Rückstellung.
    Ich komme aber auf Gewinn nach Steuern von 54000, jedoch mit Rückstellungen 38000?! Wie kann es sein, dass bei 47500 Rückstellungen man ebenfalls auf 54000 kommt?

    wäre sehr nett, wenn Du evtl. beide Lösungswege (Rst. und Gewinn nach Steuern) posten könntest.

    danke


    UGB:
    Gewinn 120.000
    ProzessRST -10.000
    Gewährl.RST -20.000 (1% von. 2 Mio.)
    Auflösung RST Vj + 42.000 (70.000-28.000)
    EntsorgungsRST -50.000
    Zwischensumme: 82.000

    EStG:
    Gewinn 120.000
    ProzessRST -10.000
    Gewährl.RST 0 (pauschale RST lt. EStG verboten)
    Auflösung RST Vj + 42.000
    EntsorgungsRST -40.000 (nur 80% weil RLZ > 1 Jahr)
    Zwischensumme: 112.000
    * 25% KöSt = 28.000

    82.000
    -28.000
    = Gewinn nach Steuern 54.000


    Denn wenn ich die Rückstellung nach UGB rechen komm ich auf folgenten Rechenweg: 10.000(Zahlung)+20.000(Produkhaftung)-(70.000+28.000)(Prozesskosten-Zahlung)+50.000(Entsorgungsverpflichtung)+KöST(25% )(Diese Köst ist allerdings nur von den Rückstellungen aus der ESTG Berechnung!sprich die 28.000 ) Somit wären das 66.000 (die 47.500stimmen somit nicht, da hatte ich die 25% aus den Rückstellungen gerechnet).

    Sorry Danke für den Hinweis, aber ich war soooo in dieses Rechenbeispiel vertieft dass man da schon mal was übersieht.

    Also somit kommt man bei beiden Wegen auf die 54.000

    MFG

    Amin

  8. #18
    Golden Member Bewertungspunkte: 37

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    @Amin: danke für die korrigiert version;

    d.h. Du berechnest die gesamten Rückstellungen wie gehabt und rechnest dann die Köst auf Basis der ESTG gewinnrechnung dazu? sehe ich das richtig?
    d.h. um die gesamten rückstellungen zu erhalten muss ich zuerst den gewinn nach ESTG rechnen um die Steuer die ich dann nach UGB zurückstellen muss zu erhalten?

    (Bei den Pfleger Beispielen wurden demnach nie die Veränderungen Rückstellungen berechnet, sondern nur der Gewinn - drum die Verwirrung!?)

    thx
    lg

  9. #19
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    Hätte noch eine Bitte. Kann mir vielleicht jemand bei der Lösung der Aufgabe 16 und 17 von der letzten Prüfung helfen?
    Komm nicht drauf.
    Lg

  10. #20
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    Kann mir jemand die Manni Schuh Aufgabe richtig erklären?


    Aufgabe 12


    Mani Schuh gründet zum 01.04.2008 die Schuhhandelsgesellschaft mbH. Um die richtige Rechtsform für sein Unternehmen zu wählen, ließ er sich März von einem Anwalt beraten. Für die Beratungsleistungen liegt ihm eine Rechnung i.H.v. 5000 vor. Um geeignetes Verkaufspersonal zu Beratungsleistungen zu finden schaltet er in der örtlichen Tageszeitung eine Anzeige für 500. Weiters beschäftigt er in der letzen Aprilwoche einen Motivationscoach, um die neu eingestellten Mitarbeiter rechtzeitig zur Geschäftseröffnung am 02.05.2008 mit der von ihm entwickelten Firmenphilosophie vertraut zu machen. Dafür fällt ein Honorar von 1700 an. Aufgrund anhaltender Probleme mit dem vom Informatiker Taugenichts entwickelten Lagerhaltungsprogramm entwickelt Manni Schuh im Sommer 2008 eine speziell auf seine Anforderungen zugeschnittene Softwarelösung. Dafür entsteht ihm ein Aufwand i.H.v. 4500.

    Wie hoch sind die nach UGB bilanzierungsfähigen Aufwendungen im Jahr 2008, wenn Steuern vernachlässigt werden?

    A)6200
    B)11.700
    C)Keine der Antworten (Richtig)

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