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Thema: beispiele FP steuermanagement, april 2010

  1. #111
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    Avatar von Arife
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    danke vielmals, dann werd ich so rehcnen wie wir des im PS glernt haben, sonst wirds immer komplizierter (wenn ich was neues dazulern )
    "Mit dem Wissen wächst der Zweifel."

  2. #112
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    Avatar von gerharddistler
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    beim gsvgler muast ba-ausgabe dazuzählen wenns ums verfügbare einkommen geht, da dieser diese ja nicht zahlt.
    ------------------------------------------------

  3. #113
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    Avatar von Arife
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    @tbk:
    wie kommst du auf 135.000 bitte?

    soll ich jetzt die BA auch beim dienstvertrag weg- und dann dazuzählen? danke sehr...
    "Mit dem Wissen wächst der Zweifel."

  4. #114
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    oh mein Fehler bei dieser Berechnung. Ich habe nicht mit Werkvertrag gerechnet sondern wenn er in beiden Fällen angestellt wäre.

    Die 135000 sind 300000-120000=180000-25%Köst=135000 (ausschüttbarer Betrag)

    beim Dienstvertrag gibts keine BA Pauschale sondern nur bei Werkvertrag

  5. #115
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    Avatar von gerharddistler
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    BA-pauscahle = gf > 50% beteiligung, bzw. gf > 25%, sofern merkmale eines asvg dienstvertrages nicht zutreffen, dazuzählen tust du nur, wenn es sich um das VERFÜGBARE einkommen handelt (du hast ja wegen der ba-pauschale keinen wegfluss liquider mittel!) musst genau lesen was gefragt ist, so pauschal kann ma deine frage bezüglich hinzuaddieren oder wegaddieren nicht beantworten!
    ------------------------------------------------

  6. #116
    Junior Member Bewertungspunkte: 0

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    hat zufällig jemand ausgerechnet, wie hoch die ESt Belastung wäre bei der Aufgabe 2 in der Zusatzstunde (Gewinnermittlung)?

    mein Vorschlag wäre:

    2008: 65235
    2009: 200235
    2010: 155235
    2011: 175235
    2012: 275235

  7. #117
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    Zitat Zitat von Corle Beitrag anzeigen
    a)
    400.000+92.000=492.000 Veräußerungsgewinn
    davon ESt = 236.235

    400.000-236.235=163.765 Nettoerlös

    b)
    400.000-150.000=250.000 Veräußerungsgewinn
    Normaler Steuersatz wäre 46,09 => aber halber Durchschnittssteuersatz also 23,05%

    23,05% von 250.000=57.625
    danke ABER
    bei einem anderen bsp. wurde zum veräußerungsgewinn noch der laufende gewinn dazu gezahlt und dann davon Est berechnet.

    wieso wird bei b.) das negative EK nicht berücksicht bei berechnung des veräußerungsgewinns??

    danke und lg

  8. #118
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    Avatar von gerharddistler
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    Zitat Zitat von tbk Beitrag anzeigen
    hat zufällig jemand ausgerechnet, wie hoch die ESt Belastung wäre bei der Aufgabe 2 in der Zusatzstunde (Gewinnermittlung)?

    mein Vorschlag wäre:

    2008: 65235
    2009: 200235
    2010: 155235
    2011: 175235
    2012: 275235
    kommt drauf an welche annahmen du gemacht hast bzgl. umsatzgrenzen etc...da gibs nit nur eine richtige antwort.
    ------------------------------------------------

  9. #119
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    Avatar von Corle
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    Ups, stimmt, überlesen.

    400.000+92.000=492.000 Veräußerungsgewinn

    492.000+70.000=562.000
    davon noch ESt subtrahieren
    = Nettoerlös

    b)

    hier bin ich mir selber nicht sicher ob der Gewinn dazugezählt werden muß oder nicht...

  10. #120
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    Avatar von gerharddistler
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    Zitat Zitat von Corle Beitrag anzeigen
    Ups, stimmt, überlesen.

    400.000+92.000=492.000 Veräußerungsgewinn

    492.000+70.000=562.000
    davon noch ESt subtrahieren
    = Nettoerlös

    b)

    hier bin ich mir selber nicht sicher ob der Gewinn dazugezählt werden muß oder nicht...

    lfd. gewinn brauchst für durchschnittsteuersatz und hälftesteuersatz
    ------------------------------------------------

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