beim gsvgler muast ba-ausgabe dazuzählen wenns ums verfügbare einkommen geht, da dieser diese ja nicht zahlt.
danke vielmals, dann werd ich so rehcnen wie wir des im PS glernt haben, sonst wirds immer komplizierter (wenn ich was neues dazulern)
"Mit dem Wissen wächst der Zweifel."
beim gsvgler muast ba-ausgabe dazuzählen wenns ums verfügbare einkommen geht, da dieser diese ja nicht zahlt.
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@tbk:
wie kommst du auf 135.000 bitte?
soll ich jetzt die BA auch beim dienstvertrag weg- und dann dazuzählen? danke sehr...
"Mit dem Wissen wächst der Zweifel."
oh mein Fehler bei dieser Berechnung. Ich habe nicht mit Werkvertrag gerechnet sondern wenn er in beiden Fällen angestellt wäre.
Die 135000 sind 300000-120000=180000-25%Köst=135000 (ausschüttbarer Betrag)
beim Dienstvertrag gibts keine BA Pauschale sondern nur bei Werkvertrag
BA-pauscahle = gf > 50% beteiligung, bzw. gf > 25%, sofern merkmale eines asvg dienstvertrages nicht zutreffen, dazuzählen tust du nur, wenn es sich um das VERFÜGBARE einkommen handelt (du hast ja wegen der ba-pauschale keinen wegfluss liquider mittel!) musst genau lesen was gefragt ist, so pauschal kann ma deine frage bezüglich hinzuaddieren oder wegaddieren nicht beantworten!
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hat zufällig jemand ausgerechnet, wie hoch die ESt Belastung wäre bei der Aufgabe 2 in der Zusatzstunde (Gewinnermittlung)?
mein Vorschlag wäre:
2008: 65235
2009: 200235
2010: 155235
2011: 175235
2012: 275235
Ups, stimmt, überlesen.
400.000+92.000=492.000 Veräußerungsgewinn
492.000+70.000=562.000
davon noch ESt subtrahieren
= Nettoerlös
b)
hier bin ich mir selber nicht sicher ob der Gewinn dazugezählt werden muß oder nicht...
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