wenn mir jetzt noch jemand was zum lifo verfahren schreiben könnte wär mein tag gerettet
nein
du musst den unterschied zwischen handelsrecht (ugb aktg gmbhg) und steuerrecht berücksichtigen (köstg estg ustg bao)
da gibt es teilweise unterschiedliche bestimmungen zu den einzelnen posten. hier relevante unterschiede:
pauschalrückstellung: voll berücksichtigen in der unternehmensrechtlichen rechnun ABER gar nicht berücksichtigen in der steuerrechtlichen rechnung
langfristige rückstellungen: 100% in der handelsrechtlichen rechnung ABER nur 80% in der unternehmensrechtlichen rechnung
dann erhälst du wie von "Mops84" vorgerechnet 2 ergebnisse. ausgehend vom steuerrechtlichen ergebnis berechnest du dann die KÖRPERSCHAFTSSTEUER KöST-Satz 25%.
diesen steuerbetrag ziehst du vom ergebnis der unternehmensrechtlichen rechnung ab und siehe da du hast den gesuchten gewinn
wenn mir jetzt noch jemand was zum lifo verfahren schreiben könnte wär mein tag gerettet
und wo find i das in den unterlagen? wie heißt des damit ichs aus dem buch oder den folien lernen kann...
LIFO:
last in first out
du rechnest zuerst alle zukäufe zusammen mit ab dann hast ein wert von 268 800,- das kannst für LIFO, HIFO, FIFO dann verwenden..
und beim LIFO nimmst einfach den Wert der als letztes zugeführt wurde und bewertest die abgänge damit:
also 1. verkauf 700stk
Stk 100*103,- = 10300
stk 300*105,- =31500
stk 300*90,- = ...
2. verkauf 800 stk
400*90 = ..
400*93= ...
3. verkauf 400stk
200*99 =...
200*95= ...
gesamter WES 180 800
Also für Hifo fand ich den Link ganz angenehm.
in den VO Unterlagen findet sich ne Rechnung auf Seite 54
ähm ehrlich gesagt: keine ahnung wo das in den unterlagen steht....hab mir alles selbst beigebracht, da ich früher bei wire eine vu für externes hatte, das wurde mir jetzt nur als ps angerechnet daher muss ich die vo prüfung nochmal machen.
hab mit dem gelben skript, dem buch vom auer und den folien von der vo gelernt und einfach bei fragen die aufkamen noch das inet gefragt.
meine frage beim lifo verfahren ist ob ich einen verkauf im januar auch mit einkäufen aus dem dezember bewerten kann, oder nur mit dem material das im januar schon da war?
ich kann ja am 1. und 2. januar etwas kaufen und am 3. verkaufen. kann ich dann nur die waren berücksichtigen die am 3. schon da waren (und da natürlich die letzten die eingegangen sind) - oder kann ich das am ende der periode auch mit dingen bewerten die damals noch gar nicht im lager sein konnten?
danke für den link, aber dein link umgeht meine frage sehr geschickt, denn mein szenario kann da nicht statt finden
Übriges Material vom Dezember x1 findet sich doch dann im Anfangsbestand von x2, oder?
ja i habs auer buch auch da und das gelbe aber i find des zeug ned..naja i versuchs von deiner beschreibung mir irgendwie einzuprägen... falls dir aber no was dazu einfällt bitte posten
bzgl. LIFO i versteh deine frage ned wirklich, falls du meinst dass der verkauf bsp. am 10.3. ist und man bewertet das mit einem wert vom 27.12. laut bsp. dann ist es so dass der verkauf zu einem früheren zeitpunkt stattfindet und mit nem späteren Einkaufswert bewertet wird. Das LIFO Verfahren wird ja zum Bilanzerstellungstag oder halt zum 31.12. gemacht darum sind ja dann auch schon die ganzen Werte vorhanden.
Wird schon schiefgehn morgen..
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