Richtig
Wenn ich den § 17 der Studienrechtlichen Bestimmungen richtig interpretiere, dann ist der 4. Prüfungsantritt eine kommissionelle Prüfung. Beim 3. Prüfungsantritt kann man eine kommissionelle Prüfung beantragen.
Bei einer schriftlichen Prüfung läuft eine kommissionelle Prüfung aber ganz normal ab wie jeder andere Prüfungsantritt, nur dass die Prüfung von mehreren Professoren korrigiert wird.
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