also ich bin nun schon zum zweiten mal zwischen 50% und 60%. verstehe nicht, wie er sich erlauben kann im juli den prozentsatz auf 50% zu senken und in den anderen zwei terminen nicht, die ja sogar zum gleichen semester gehören. hab ihm mal ne email geschrieben.
das könnte sogar grundsätzlich gegen die gleichberechtigung der menschenrechte verstoßen. hoffe einfach, dass er ein auge zudrückt, da es ja seine letzte prüfung ist.
hab keine "lust" das alles nochmal zu machen, nur weil ich wirklich ein jedes mal bei der prüfung schlampigkeitsfehler ohne ende drinnen hab. zuhause klappts immer. sogar im sowi-forum konnte ich die fragen der anderen beantworten. reg mich grad unendlich über mich selbst auf.
weiß jemand schon bescheid bzgl toleranzpunkte / offene fragen benotung / warum die noten rausgenommen wurden ausm ecampus?
also ich hab mich gerade erkundigt. universitätsrecht und so. innerhalb eines semesters müssen gleiche prüfungsbedingungen für alle 3 prüfungstermine herrschen. sprich er kann nicht ein mal auf 50% runtersetzen und zwei mal nicht. ich versuchs jetzt noch auf die nette weise per email. ansonsten werde ich bei der öh eine anfechtung des prüfungsergebnisses einreichen, was innerhalb von zwei wochen ab erhalt des ergebnisses erfolgen muss. verlieren kann ich nichts. tappeiner kann mir ja nichts mehr versauen, da er ja keine prüfungen mehr macht. und die anderen vom juli gefährde ich auch nicht, da das ergebnis innerhalb von 2 wochen rechtskräftig ist.
EMRK Art. 14 "Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten."
UG §59. (6) "Die Leiterinnen und Leiter der Lehrveranstaltungen haben vor Beginn jedes Semesters die Studierenden in geeigneter Weise über die Ziele, die Inhalte und die Methoden ihrer Lehrveranstaltungen sowie über die Inhalte, die Methoden, die Beurteilungskriterien und die Beurteilungsmaßstäbe der Lehrveranstaltungsprüfungen zu informieren."
UG § 79. (1) "Die Berufung gegen die Beurteilung einer Prüfung ist unzulässig. Wenn die Durchführung einer negativ beurteilten Prüfung einen schweren Mangel aufweist, hat das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ diese Prüfung auf Antrag der oder des Studierenden mit Bescheid aufzuheben. Die oder der Studierende hat den Antrag innerhalb von zwei Wochen ab der Bekanntgabe der Beurteilung einzubringen und den schweren Mangel glaubhaft zu machen. Der Antritt zu der Prüfung, die aufgehoben wurde, ist nicht auf die zulässige Zahl der Prüfungsantritte anzurechnen."
Beurteilungskriterien und Beurteilungsmaßstäbe müssen einheitlich für ein Semester bekannt gegeben werden, was nur die Menschenrechte unterstützt, denn es darf niemand diskriminiert werden aufgrund dessen, dass der Student/die Studentin nicht beim ersten Prüfungstermin im Semester teilgenommen hat. Sollte er nach dem nicht einrenken, können wir uns immerhin innerhalb von 2 Wochen einen weiteren Prüfungsantritt zusichern lassen. Bin aber guter Dinge, dass Herr Tappeiner bei seiner letzten Prüfung nicht noch in einen Rechtsstreit verwickelt sein will, denn ich würde praktisch alles geben, um diese Prüfung nicht noch einmal schreiben zu müssen.
ja ok, aber hat er die 60% marke in den letzten paar terminen runtergesetzt? denn beim letzten mal wars ja anscheinend nicht so...
jetzt mal ruhig blut und die endgültigen ergebnisse abwarten.. ich bin leider auch zwischen 50 und 60 % und zittere ebenfalls, möchte die prf auf keinen fall noch mal machen. aber es bringt jetzt gar nichts sich da reinzusteigern und rumzuspekulieren!!! =) also abwarten und teetrinken meine lieben und sich nicht gegenseitig nervös machen hier.
im juli war das niveau auf 50% zum bestehen. da diese ergebnisse schon rechtskräftig sind, kann er also an denen nicht mehr rütteln. also wird sich vermutlich an unseren etwas ändern. und wenn nicht - anfechtung innerhalb von 2 wochen auf der öh einreichen und dann wird uns vermutlich zumindest der prüfungsantritt gutgeschrieben. werd aber gleich mal anrufen und mich noch genauer erkundigen - aber die rechtsabteilung hat leider nur mittwochs geöffnet. mal schauen was das sekretariat der öh und eventuell die fstv weiß.
halloalso ich muss dir leider sagen, dass im juli 50 % nicht ausreichend waren. es war 60% und halt 2% punkte toleranz. also effektiv 58 %. weil ich hatte über 50 % und bin nicht durchgekommen. Ich fand es damals auch nicht so fair, weil die prüfungen davor ist er immer runtergegangen, aber ab juli nicht mehr.
echt? freundin von mir hat eben gemeint sie ist durchgekommen. aber evt. eben wegen diesen 2%. schade. jetzt heißts in dem fall für mich nur noch hoffen, wie tappeiner bewertet. mir würden allerdings auch die 2% nichts nützen.. ist ja effektiv dann nur ein punkt von den 54 erreichbaren.
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