@herma: hab mir grad deine Lösung zur Klausur vom 14.7.2011 angeschaut. Versteh nicht ganz warum du bei der Folgebewertung die 400€ Wertsteigerung vom Grundstück nicht ansetzt?
Ich persönlich hab auch in der HBIII nur die stillen Reserven von der Erstkonsolidierung fortgeschrieben. Wertsteigerungen und Wertminderungen hab ich erst bei der Konsolidierungsspalte nach der HBIII beachtet. (Hab aber keine Ahnung ob das die richtige Vorgehensweise ist). Die 100€ von der Schuldenkonsolidierung hab ich außerdem bei der Folgebewertung bei den Rücklagen im Passiva erfasst. (bilanzgewinn/rücklagen)
Versteh auch nicht ganz warum du bei der Buchwertmethode statt der anteiligen stillen Reserven die vollen angesetzt hast. Dachte, dass darf man nur bei der Neubewertungsmethode?
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