Kann man eigentlich allgemein folgendes behaupten:
Wechsel Gewinermittlung:
§4(3) zu §4(1): Aktiva --> Zuschlag / Passiva --> Abschlag
§4(1) zu §5: Aktiva --> Zuschlag / Passiva --> Abschlag
§4(3) zu §5: Aktiva --> Zuschlag / Passiva --> Abschlag
und umgekehrt:
§5 zu §4(1): Aktiva ---> Abschlag / Passiva --> Zuschlag
§5 zu §4(3): Aktiva ---> Abschlag / Passiva --> Zuschlag
§4(1) zu §4(3): Aktiva ---> Abschlag / Passiva --> Zuschlag
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b) Veräußerungsgewinn:
Kaupreis
- Eigenkapital
Hier: 550.000 Euro + 10.500 Euro = 560.500 Euro (da EK negativ)
c) Est:
560.500 Euro Veräußerungsgewinn
davon Est laut Tarif: 270.485
Durchschnittssteuersatz: 48,26%
halber Durchschnittssteuersatz: 24,13%
Annahme: Übergeber ist über 60 Jahre alt und stellt Erwerbstätigkeit ein, Unternehmen wurde vor 15 Jahren aufgenommen, somit greift der halbe Durchschnittssteuersatz auf den Veräußerungsgewinn:
560.500 * 24,13% = 135.248,65 Euro
VG: 560.500
-Est: 135.248,65
= "Nettoerlös": 425.251,35 Euro
Wie immer ohne Garantie!![]()
Aufgabe 3)
a) Anschaffungskosten: 1,5 Mio. Euro
Verkehrswert: 3 Mio. Euro
Spekulationsfrist bei bei unbeweglichen Vermögensgegenständen: 10 Jahre
Steuerneutrale Aufwertung auf den höheren Teilwert bei §5 möglich. Bei Veräußerung innerhalb von 10 Jahren ist Spekulationsgewinn steuerpflichtig.
b) unbebautes Grundstück:
1995: 150.000 Euro
2000: 180.000 Euro --> gewillkürtes Betriebsvermögen
2011: 250.000 Euro --> Verkauf
Steuerneutrale Aufwertung auf 180.000 Euro im Jahr 2000 möglich. Grundstück stellt nun gewillkürtes Betriebsvermögen dar. Verkauf im Jahr 2011 um 250.000 Euro --> somit außerhalb der Spekulationsfrist. "steuerfreier Spekulationsgewinn" somit: 30.000 Euro, Einkünfte aus Gewerbebetrieb: 70.000 Euro und diese sind zu versteuern
Ich würds ungefähr so machen, aber bin mir auch nicht zu 100% sicher....
hey cool, super gambler! is ja einfacher als gedacht wenns stimmt!
also werden die verkehrswerte ganz einfach ausser acht gelassen in dem fall????
warum gibt er sie dann an?
würdest du bei Aufgabe 3a) auch so rechnen wie ich, mit dem Ergebnis des Übergangsgewinns von 26.000???
und wie würdest du b) rechnen, wenn in der angabe steht, dass
1. der Typ 48 Jahre alt ist...???
2. der Betrieb erst seit 2 Jahren existiert
3. Ein Veräußerungsverlust entstand
wäre super hilfreich, danke
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Ja die a) würd ich auch so wie du rechnen. Das mit den Verkehrswerten ist mir auch ein bisschen suspekt, aber i wüsst wirklicht nicht, was man mit denen anfangen soll. Steuerneutral aufwerten darf man eh nur bei §5. Hier wären allenfalls stille Reserven zu bilden, aber die braucht man für das Übergangsergebnis eh nicht berücksichtigen.
b)
Wenn er 48 Jahre alt ist und/oder der Betrieb seit 2 Jahren existiert, dann ist der Veräußerungsgewinn mit dem vollen (nicht halben) Durchschnittssteuersatz zu besteuern.
Der Veräußerungsverlust könnte mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden, soweit welche vorhanden wären.
würd das dann im fall a) bedeuten wenn wechsel auf §5 wäre könnte man evtl. die verkehrswerte zur berechnung des übergangs- und veräußerungsgewinnes heranziehen?
was ist im fall b) mit dem freibetrag von 45.000 für über 55. jährige? der gilt nur bis zu einem gewinn von 136.000 wenn er darüber ist wird der freibetrag ja runtergekürzt bis zu 0...wie rechne ich denn sowa?
ach und was ist mit der Fümftel-Regelung?
ahhhhhh soviel regelungen!
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ich würds auch so machen, hört sich sehr plausibel an!
was mich jetzt noch interessiert, die spekulationsfrist von 10 jahren beginnt hier erst in 2000, oder? da ja da das grundstück erst von der eigentümerin in die gmbh "importiert" wurde, oder?
sprich veräußerung erst nach (2000-2011) 11 jahren, ein jahr drüber ergo spekulationsgewinn steuerfrei!
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hm... wir haben jetzt einige varianten durch!
wie meint ihr ist die korrekte lösung von aufgabe 1-4 von der Februar Klausur?
lg
hier:
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