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Thema: ELV's als Wahlfach anrechenbar?

  1. #1
    Experte Bewertungspunkte: 3
    Avatar von KK
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    ELV's als Wahlfach anrechenbar?

    Habe aufgrund von Fehlinformationen 2 Elv Prüfungen absolviert, ohne sie jedoch zu benötigen. (Hintergrund: Von IWW auf BWL Magisterstud umgestiegen - 1. Abschnitt in bwl vollständig angerechnet)

    Kann ich mir das nun als freie Wahlfächer im zweiten Abschnitt anrechnen lassen?

    Bitte keine Diskussion über Sinn/Unsinn.
    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann!

  2. #2
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    Avatar von Matthias86
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    Dürfte eigentlich kein Problem sein. Es heißt ja "freie Wahlfächer. Und im Studienplan steht:
    Das Stundenausmaß für freie Wahlfächer beträgt 15 Semesterstunden. Freie Wahlfächer sind Fächer aus denen der/die Studierende frei aus den Lehrveranstaltungen aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten auswählen kann und über die Prüfungen abzulegen sind (§ 4 Z25 UniStG).
    lg
    Matthias
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  3. #3
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    Avatar von Peter#23
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    Ich habe mich erkundigt wegen Umstieg Diplom auf Bachelor, da würde mir auch "Recht und Wirtschaft - Einführung" vom Wirtschaftsrecht-Studium als freies Wahlfach angerechnet werden.
    Ciao
    Peter

  4. #4
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    wie is denn da der letzte Stand?

    kann man sich jetzt die ELV als Wahlfach anrechnen lassen?

    bin auch von IWW auf BWL (Diplom) umgestiegen.

    danke für (richtige) antworten

  5. #5
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    Avatar von birgit09
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    also bei bwl diplom kann man sich die einführung wirtschaft und recht sicher als wahlfach anrechnen lassen! auch bei iww! beim bachelor nicht!
    "Nur der Denkende erlebt sein Leben, am Gedankenlosen zieht es vorbei."



  6. #6
    Member Bewertungspunkte: 0

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    ich meine die ELV Grundlagen der Betriebswirtschaft und Grundlagen der Mathematik.

    Sind auch diese im BWL Diplomstudium, obwohl man die OLV, wie sie früher hieß, gemacht hat?

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