... bis jetzt immer noch keine Noten im LFU![]()
es ist auch dein recht!
de im powi institut sind...
bin froh, dass ich nur den einzigen kurs etwas mit denen zu tun habe!
war am DO im Büro (wie oben schon geschrieben) und eine sekretärin hat mir versichert, dass die noten sobald als möglich eingetragen werden...
es is a unglaubliche frechheit was sich manche institute einbilden!!
wenn heute wieder keine noten im LFU sind werd i morgen noch mal hin gehen.
war heute am prüfungsamt und die haben gesagt, dass sie vom institut noch keine noten bekommen haben....![]()
kann mir jemand sagen wann die negste prüfung ist?
die noten sind laut sekretäriat am MI an das prüfungsamt geleitet worden....
Ich war bei Herren Pallaver um meine Prüfung zu kopieren, was er aber nicht zulassen will. Nachdem ich ihm eine email mit dem Universitätsstudiengesetz geschrieben habe, in dem folgendes steht:
§ 79 (5) Der oder dem Studierenden ist Einsicht in die Beurteilungsunterlagen und in die Prüfungsprotokolle zu gewähren, wenn sie oder er dies innerhalb von sechs Monaten ab Bekanntgabe der Beurteilung verlangt. Die oder der Studierende ist berechtigt, von diesen Unterlagen Fotokopien anzufertigen.
hat er mir geantwortet, dass er nun prüfen lässt was man unter "Prüfungsprotokoll" versteht. Es läuft jedenfalls darauf hinaus, dass er die Prüfung aus, meiner Meinung nach, naheliegenden (aber hier nicht genannten) Gründen nicht an die "Öffentlichkeit" kommen lassen möchte.
Ich möchte jetzt meinerseits auch prüfen was ein solches "Prüfungsprotokoll" beinhaltet. Da mir aber nicht die gleichen Ressourcen zur Verfügung stehen wie sie ein Prof. sicherlich hat, kann ich nur danach googeln. Ich habe das getan und leider keine zufriedenstellende Antwort finden können.
Darum meine Bitte an euch:
Helft mir die Definition für ein "Prüfungsprotokoll" zu finden bzw. den Inhalt eines solchen!
Danke
P.s.: Meine Prüfung ist positiv.
@drummer2010
Siehe wiederum das Universitätsgesetz 2002 (http://www.oehweb.at/uploads/media/ug2002.pdf), Seite 78:
(4) Die Prüferin oder der Prüfer oder die oder der Vorsitzende des Prüfungssenats hat für den geordneten Ablauf der Prüfung zu sorgen und das Prüfungsprotokoll zu führen. In das Protokoll sind der Prüfungsgegenstand, der Ort und die Zeit der Prüfung, die Namen der Prüferin oder des Prüfers oder die Namen der Mitglieder des Prüfungssenats, die Namen der oder des Studierenden, die gestellten Fragen, die erteilten Beurteilungen, die Gründe für die negative Beurteilung sowie allfällige besondere Vorkommnisse aufzunehmen. Die Gründe für die negative Beurteilung sind der oder dem Studierenden auf Antrag schriftlich mitzuteilen. Das Prüfungsprotokoll ist mindestens ein Jahr ab der Bekanntgabe der Beurteilung aufzubewahren.
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Super. Das habe ich übersehen. Vielen Dank![]()
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