also meiner Meinung nach handelt der Bürgermeister in beiden Fällen richtig. Bai a) weil die Person nicht in ihrer unmittelbaren Rechtssphäre davon betroffen ist und bei b) weil ein Vertrag ein privatwirtschaftliches Instrument ist und damit Sache eines Gerichts und nicht des Bürgermeisters (also einer Verwaltungsbehörde)!
-> beide Beschwerden sind abzulehnen!
Was sagt ihr dazu??
vinci
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