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Thema: "Mitnahme" von Semestern?

  1. #1
    Junior Member Bewertungspunkte: 0

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    "Mitnahme" von Semestern?

    Hallo ich hätte da mal ne Frage. Ich hab dieses Semester den 1. Abschnitt sozusagen abgeschlossen, hab mir aber einen Kurs offen gelassen (Recht II) um nicht offiziell im 2. Abschnitt zu sein. Hab gehört, dass dies eine Möglichkeit ist, um sich noch ein Semester für den 2. Abschnitt rauszuholen. Wenn ich also Recht II erst nächstes SS machen würde, hätte ich noch ein Semester gut, oder? Ich hätte also für den 2. Abschnitt nicht 5 Semester Zeit sondern 7. Jetzt wollt ich wissen, ob das denn geht und ob man eigentlich alle Kurse aus dem 2. Abschnitt machen kann, auch wenn noch ein Kurs aus dem 1. Abschnitt fehlt oder ob man dafür den 1.Abschnitt komplett abgeschlossen haben muss???

    Danke im Voraus

    Lg

  2. #2
    Alumni-Moderatorin Bewertungspunkte: 62
    Avatar von birgit09
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    es geht dass du dir einen kurs aufsparst, jedoch soweit ich informiert bin kannst des dann nit erst im ss machen, da du dann ja den 1.abschnitt nicht in 5 semestern abgeschlossen hast, dann dein toleranzsemester aufgebraucht hast und nachdem du diplom bist, dann sogar auch noch nach dem WS 09 auf Bac. umgestellt wirst.
    also müsstest recht fast hez im ws machen!des wär am gscheidestetn!
    "Nur der Denkende erlebt sein Leben, am Gedankenlosen zieht es vorbei."



  3. #3
    Junior Member Bewertungspunkte: 0

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    Aber hat man nicht ab dem WS 07/08 noch 5 Semester Zeit, egal im welchen Semester man da ist...?? So hab ich das damals bei der Infoveranstaltung verstanden... Aber da werd ich mich wohl geirrt haben! Danke auf jeden Fall für die rasche Antwort!!

    Glg

  4. #4
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    Avatar von Matthias86
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    Ich sehe das ein bisschen anders.

    Du kannst es ruhig so machen, dass du dir Recht II aufsparst, allerdings musst du aufpassen, dass dieser Kurs dann auch noch angeboten wird, weil das ist so ein Wackelkandidat, weil ihn nur mehr Studenten aus der alten Studienordnung (Diplomstudium BWL und Diplomstudium VWL) brauchen.

    Du kannst aber ruhig mehr als 5 Semester für deinen 1. Abschnitt brauchen. Wichtig ist, dass du nicht mehr als die 5 Semester nach der Studienumstellung brauchst. Druck dir einfach dein Studienblatt aus und da steht genau oben, wie lange du noch für deinen ersten Abschnitt brauchen darfst. Erst wenn du dieses Datum da überschritten hast, wirst du auf den Bachelor umgestellt.
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