@Coach
Ich nimm an, dass du im Diplomstudium BWL (oder VWL, ist in dem Fall das gleiche) bist.
Ich habe jetzt selbst im Vorlesungsverzeichnis nachgeschaut (siehe
https://orawww.uibk.ac.at/public_prod/owa/lfuonline_lv.details?sem_id_in=08W&lvnr_id_in=4360 06). Da steht "positive Beurteilung der Pflichtmodule aus dem betriebswirtschaftlichen Kernbereich gemäß § 6 Abs. 2"
Das Punkt ist folgender: diese Pflichtmodule aus dem betriebswirtschaftlichen Kernbereich gibt es im Diplomstudium BWL bei dir nicht. Also können sie meiner Ansicht nach bei dir auch nicht als Voraussetzung angewendet werden.
Und noch ein viel wichtigerer Punkt: wer sagt denn, dass du BWL 3 machen musst? Du kannst im Diplomstudium BWL (oder VWL) auch VWL 3 machen und somit hättest du mit BWL 1 und BWL 2 deine BWL-Pflichtmodule gemacht, sofern sie überhaupt mit dir angewendet werden dürfen.
Du kannst es jetzt bei der Restplatzvergabe nochmal versuchen (und da auch eventuell auf einen anderen Kurs setzen, wo noch freie Plätze sind, falls du dir weitere Auseinandersetzungen sparen willst). Oder ansonsten fällt du mit deinen 7 Semesterstunden (= 1 1/2 Kurse) für mich eindeutig in die Härtefälleregelung. Da kommst du dann zum jeweiligen Fakultätsstudienleiter und da kannst du dich über die Vorgehensweise in diesem Fall beschweren, die ich ehrlich gesagt nicht in Ordnung finde.
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