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Thema: Studienbeitrag 09

  1. #11
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    Noch eine Frage : ich beende jetzt das 6. Semester BWL-Diplom. Ich habe letztes Semester die letzte Prüfung aus dem ersten Abschnitt absolviert. Jetzt habe auch ich die Aufforderung zur Zahlung erhalten, da ich laut Computer noch im ersten Abschnitt bin und somit kommendes Semester die 2 Toleranzsemester überschritten hätte (obwohl letzte Prüfung letztes Semester und jetzt nur noch Kurse aus dem zweiten Abschnitt)
    Daher die Frage: muss ich ins Prüfungsreferat um mein 1. Diplomzeugnis zu beantragen, damit der erste Abschnitt offiziell als abgeschlossen gilt und ich damit der Zahlung entgehen kann?


    Danke!

    LG

  2. #12
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    Avatar von Matthias86
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    Zitat Zitat von csaf8319
    ich komme gerade vom Ausland und habe mir noch nicht alle Kurse von IWW auf BWL anrechnen lassen.
    Wisst ihr ob ich das noch machen kann??
    Sollte eigentlich schon gehen. Ich wüsste jetzt keinen Grund, warum das nicht klappen sollte.

    Zitat Zitat von csag2232
    Daher die Frage: muss ich ins Prüfungsreferat um mein 1. Diplomzeugnis zu beantragen, damit der erste Abschnitt offiziell als abgeschlossen gilt und ich damit der Zahlung entgehen kann?
    Richtig, wenn du den 1. Abschnitt einreichst, gilt der 1. Abschnitt als offiziell abgeschlossen und damit wärst du mit den Studienbeiträgen aus dem Schneider.
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  3. #13
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    Zitat Zitat von Matthias86
    Sollte eigentlich schon gehen. Ich wüsste jetzt keinen Grund, warum das nicht klappen sollte.


    Richtig, wenn du den 1. Abschnitt einreichst, gilt der 1. Abschnitt als offiziell abgeschlossen und damit wärst du mit den Studienbeiträgen aus dem Schneider.
    Mhm, ich glaub du musst den 1. Abschnitt gar nicht einreichen. Bei mir kam kürzlich die Aufforderung dass ich die vollen Studiengebühren bezahlen müsse. Hab dann auch gedacht es wär wegen dem 1. Abschnitt den ich noch nicht eingereicht habe. War dann heute auf der Hauptuni und hab dort u.a. nochmal nachgefragt:

    Bei mir war es so dass ich noch andere Studien nebenher laufen hab(die ich eigentlich nicht fertig studieren werde) und bei denen hab ich noch nicht den 1. Abschnitt erreicht. Hab mich dann bei denen abgemeldet und muss jetzt nur noch den ÖH-Beitrag zahlen da ich bereits im 2ten Abschnitt BWL bin.

    Also auch hier gilt wieder: Man ist im 2ten Abschnitt sobald man die letzte Prüfung vom 1. Abschnitt positiv absolviert hat. Das Einreichen ist dann halt eine zusätzliche Formalität die aber nicht entscheidet ob du Studiengebühren zahlen musst oder nicht...

    lg

    Felix

  4. #14
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    Avatar von Matthias86
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    Zitat Zitat von felixmc
    Mhm, ich glaub du musst den 1. Abschnitt gar nicht einreichen. Bei mir kam kürzlich die Aufforderung dass ich die vollen Studiengebühren bezahlen müsse. Hab dann auch gedacht es wär wegen dem 1. Abschnitt den ich noch nicht eingereicht habe. War dann heute auf der Hauptuni und hab dort u.a. nochmal nachgefragt:

    Bei mir war es so dass ich noch andere Studien nebenher laufen hab(die ich eigentlich nicht fertig studieren werde) und bei denen hab ich noch nicht den 1. Abschnitt erreicht. Hab mich dann bei denen abgemeldet und muss jetzt nur noch den ÖH-Beitrag zahlen da ich bereits im 2ten Abschnitt BWL bin.

    Also auch hier gilt wieder: Man ist im 2ten Abschnitt sobald man die letzte Prüfung vom 1. Abschnitt positiv absolviert hat. Das Einreichen ist dann halt eine zusätzliche Formalität die aber nicht entscheidet ob du Studiengebühren zahlen musst oder nicht...

    lg

    Felix
    OK, das kann auch der Fall sein. Aber den 1. Abschnitt einzureichen schadet auf keinen Fall.
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  5. #15
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    tja, ich weiß es nicht - aber eigentlich wäre das Einreichen der einzige logische Grund. Ich verstehe es ja selbst nicht.
    Ich studiere nur BWL, habe die letzte Prüfung aus dem ersten Abschnitt letztes Semester beendet - und das was Semester Nummer 5. Und trotzdem habe ich die Zahlungsaufforderung erhalten...


    LG

  6. #16
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    Avatar von Ferrari
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    zur not kannst du ja auch bei der studienabteilung anrufen und einfach nachfragen! die wissen sicher bescheid - könnte ja auch einfach nur ein fehler ihrerseits sein.
    „Glück macht durch Höhe wett, was ihm an Länge fehlt." Robert Frost

  7. #17
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    Avatar von birgit09
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    ansonsten im lfu einfach unter mein studienbeitrag mal reinschaun, dort steht alles genau aufgelistet!
    "Nur der Denkende erlebt sein Leben, am Gedankenlosen zieht es vorbei."



  8. #18
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    Danke für die tipps, im lfu steht eben das, was ich im ersten Beitrag geschrieben habe (leider) . Ich werd einfach mal nachfragen!


    LG

  9. #19
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    Frage Studium "stilllegen"

    Hallo!

    Hätte da auch eine Frage bzgl. Studiengebühren: Habe im WS 2006 mit IWW angefangen, bin aber vor einem Jahr auf Bachelor gewechselt. Ich werde mit WS 09/10 das Bachelorstudium abschließen. Da man ja nur im Oktober mit den Masterstudien beginnen kann (was für eine tolle Idee! ), kann ich im SS 10 sozusagen Däumchen drehen und deshalb habe ich mir überlegt, dort ein paar Kurse über IWW zu machen.

    Frage: Kann ich IWW quasi für 1 Jahr stilllegen lassen und dann wieder aufnehmen? Wie funktioniert das? Bis wann muss ich das machen, damit ich im SS 10 keinen Studienbeitrag zahlen muss??

    Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen,

    Lg

  10. #20
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    @fashionvictim
    Solange du den 1. Abschnitt nicht abgeschlossen hast, bezahlst du beim Diplomstudium IWW 6 Semester (4 Semester Regelstudienzeit + 2 Toleranzsemester) keine Studiengebühren. Ab dem 7. Semester zahlst du dann Studiengebühren, außer du fällst sonst in irgendeine Ausnahmeregelung (z. B. Berufstätigkeit).

    Wenn du im WS 2006 mit dem Studium begonnen hast, dann würden für dich also ab dem WS 2009/10 Studiengebühren anfallen.

    Falls du den 1. Abschnitt bei IWW abschließt, beginnen die 6 Semester von neu.
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