Sollte eigentlich schon gehen. Ich wüsste jetzt keinen Grund, warum das nicht klappen sollte.Zitat von csaf8319
Richtig, wenn du den 1. Abschnitt einreichst, gilt der 1. Abschnitt als offiziell abgeschlossen und damit wärst du mit den Studienbeiträgen aus dem Schneider.Zitat von csag2232
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