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Thema: Studienbeitrag 09

  1. #1
    Senior Member Bewertungspunkte: 6
    Avatar von Lumpi
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    Studienbeitrag 09

    Lange herrschte Unklarheit wie die neue Studienbeitragsverordnung denn aussehen würde und was sie im Detail für die Studierenden bringen wird. Doch in den letzten Tagen gab es einige Infomationsgespäche zwischen Vertretern der ÖH und der Studienabteilung, deren Inhalt es war, diese Unklarheiten zu beseitigen.

    Durch die kürzlich erfolgte Gesetzesänderung werden die Studienbeiträge zwar nicht abgeschafft, ein großer Teil der Studierenden wird sie aber nicht bezahlen müssen. Auf unserer Homepage (http://www.oeh.cc) findest du nun unter „Studienbeitrag“ einen aktuellen Informationsstand bezüglich der Umsetzung der Studienbeitragsverordnung in Innsbruck.

    Am Montag 19. Jänner werden alle Studierenden der Uni Innsbruck von der Studienabteilung über die Zahlungsmodalitäten informiert. Du erfährst dann ob du den Studienbeitrag bezahlen musst oder ob du befreit bist.

    ACHTUNG: Alle Studierenden müssen auf jeden Fall den ÖH Beitrag in Höhe von Euro 15,86 bezahlen.

    Wenn du dir nach Durchlesen der Informationen auf der Homepage und nach Erhalt der Zahlungsaufforderung der Universität weiterhin nicht sicher bist, ob und wie viel du bezahlen musst, kannst du jederzeit ein Mail an studienbeitrag@oeh.cc schreiben oder bei uns im ÖH Sozialreferat in der Josef-Hirn-Straße 7 (2. Stock) vorbei kommen!

    Öffnungszeiten des ÖH-Sozialreferates

    Dienstag: 10-12 Uhr
    Mittwoch: 10-14 Uhr
    Donnerstag: 11-13 Uhr

    P.S.: Auf folgenden Seiten findest du neben http://www.oeh.cc noch weitere Infos:
    http://www.uibk.ac.at/studienabteilu...enbeitrag.html
    http://www.bmwf.gv.at


    Marcel Nitz
    2. stv. Vorsitzender ÖH Innsbruck

  2. #2
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    Hallo!

    Ich habe gerade (wie wahrscheinlich alle) die E-Mail über die Benachrichtigung bekommen, ob ich weiterhin Studiengebühren zahlen muss oder nicht.

    Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass ich befreit bin, jedoch habe ich mich vor zwei Jahren neben meinem BWL Studium auch bei Wirtschaftsrecht eingeschrieben, dort aber nur 2 Prüfungen absolviert, die ich mir später für BWL angerechnet habe.

    Jetzt habe ich nicht daran gedacht, dass ich jetzt natürlich die Mindeststudiendauer+Toleranzsemester in Wirtschaftsrecht überschritten habe.... im BWL Studium bin ich weiterhin auf Mindeststudiendauer.

    Frage:
    Muss ich jetzt die Gebühr für das SS09 bezahlen, oder kann ich mich einfach bei Wirtschaftsrecht exmatrikulieren und das System erkennt das rechtzeitig?

    Danke
    lg.

  3. #3
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    Hallo!
    Ich studiere BWL und bin aber gleichzeitig noch für Psychologie angemeldet. Heuer möchte ich mich aufgrund der Studiengebühren von Psychologie abmelden. Ich habe jedoch in Psychologie zwei Kurse absolviert, die ich mir gerne als freie Wahlfächer für BWL anrechnen lassen möchte. Meine Frage ist nun ob ich diese zwei Kurse vor der Abmeldung als freie Wahlfächer anrechnen lassen muss? Ich bin mir nämlich nicht sicher ob sie aufgrund der Abmeldung von Psychologie gelöscht werden.
    Liebe Grüße Caroline

  4. #4
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    Avatar von birgit09
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    hy!
    du kannst dich einfach abmelden gehn!hab ich heut auch gemacht!
    lg
    "Nur der Denkende erlebt sein Leben, am Gedankenlosen zieht es vorbei."



  5. #5
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    Zitat Zitat von csaf3786
    Hallo!
    Ich studiere BWL und bin aber gleichzeitig noch für Psychologie angemeldet. Heuer möchte ich mich aufgrund der Studiengebühren von Psychologie abmelden. Ich habe jedoch in Psychologie zwei Kurse absolviert, die ich mir gerne als freie Wahlfächer für BWL anrechnen lassen möchte. Meine Frage ist nun ob ich diese zwei Kurse vor der Abmeldung als freie Wahlfächer anrechnen lassen muss? Ich bin mir nämlich nicht sicher ob sie aufgrund der Abmeldung von Psychologie gelöscht werden.
    Liebe Grüße Caroline
    Du kannst dir die Studien-Bestätigung vor dem Abmelden ausdrucken, das reicht.

  6. #6
    Senior Member Bewertungspunkte: 6

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    Hallo,
    mir gehts auch so, dass ich noch jus inskribiert bin und da aber schon lange nichts mehr gemacht hab. jetzt soll ich den beitrag zahlen. geht es also, dass ich mich exmatrikulieren lass und muss ich es dann nicht mehr zahlen, stimmt das so, oder muss ich es für ss2009 auf jeden fall noch zahlen?

    wo kann ich mich abmelden, geht das auf der hauptuni?

    danke inzwischen...

  7. #7
    Golden Member Bewertungspunkte: 18

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    Zitat Zitat von smile
    Du kannst dir die Studien-Bestätigung vor dem Abmelden ausdrucken, das reicht.
    Habe eine Note, die ich unbedingt auf BWL(151) anrechnen lassen muss. Bist du dir da 100% sicher, dass das auch NACH Abmeldung vom anderen Studium geht?

    Danke
    lg

  8. #8
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    ich bin mir sehr sicher. Leistungen gehen keine verloren. Ich habe alle Anrechnung die ich machen musste nur mit dem Ausdruck der Studienbestätigung gemacht. Auch Prüfungen von einem Studium das ich bereits beendet (allerdings fertig gemacht und nicht abgebrochen) hatte, und die nicht im Zeugnis gestanden sind da ich die freien Wahlfächer überbelegt hatte. Funktionierte problemlos mit dem Ausdruck der Studienbestätigung.

    Wenn du 100%ige Sicherheit haben willst, kannst du aber auch im Prüfungsamt nachfragen. Nicht bei der Unterweger sondern bei der Dame die für die Anerkennungen zuständig ist. Vielleicht kann dir auch das Prüfungsreferat von Psychologie eine Abgangsbestätigung mit den abgelegten Prüfungen geben (kann aber sein dass man das nur bekommt, wenn man das Studium abgeschlossen hat - fragen kostet aber nichts)

    ansonsten wie gesagt im Normalfall genügt der Ausdruck der Studienbestätigung.

  9. #9
    Alumni-Moderatorin Bewertungspunkte: 62
    Avatar von birgit09
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    stimmt genau, prüfungen gehen keine verloren!
    aba sicherheitshalber wirklich mal das aktuelle studienblatt und studienerfolg ausdrucken! weil dann is es gsperrt!
    "Nur der Denkende erlebt sein Leben, am Gedankenlosen zieht es vorbei."



  10. #10
    Member Bewertungspunkte: 0

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    hallo,
    ich komme gerade vom Ausland und habe mir noch nicht alle Kurse von IWW auf BWL anrechnen lassen.
    Wisst ihr ob ich das noch machen kann?? Ansonsten müsste ich mich nämlich auch von BWL abmelden um den Studiengebühren zu entgehen!

    lg

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