Das Universitätsgesetz gibt dir das Recht, in die Prüfung Einsicht zu nehmen:
Siehe Universitätsgesetz, Seite 73Rechtsschutz bei Prüfungen
§ 79.
(...)
(5) Der oder dem Studierenden ist Einsicht in die Beurteilungsunterlagen und in die Prüfungsprotokolle zu gewähren, wenn sie oder er dies innerhalb von sechs Monaten ab Bekanntgabe der Beurteilung verlangt. Die oder der Studierende ist berechtigt, von diesen Unterlagen Fotokopien anzufertigen.
Sollte es Probleme geben, dann wende dich an die ÖH. Die hat in solchen Fällen schon öfters weitergeholfen.
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