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Thema: 4.Prüfungsantritt woanders

  1. #21
    Member Bewertungspunkte: 3

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    achso? das hab ich bis jetzt noch nie gehört...
    hab auch 3 prüfungen in der april prüfungswoche mitgeschrieben und 2 im februar...ich mach ja keine kurse dieses semester in ibk, aber die prüfungen vom letzten werde ich wohl oder übel machen müssen...wenn im ausland das semester bereits anfang februar beginnt würd ich ja keinen einzigen kurs vom ws 09/10 beenden können...hab auch von seiten der öh und vom prof.habersam nichts gesagt bekommen, obwohl ich beiden gesagt habe ich müsse noch prüfungen in ibk machen...

    naja, um das gehts mir ja eigentlich eh nicht, jetzt wärs eh schon zu spät...

    eigentlich wollte ich wissen wo man das mit dem 4ten antritt nachlesen kann? muss wohl in irgendeiner offiziellen mitteilung stehen oder?

  2. #22
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    Avatar von birgit09
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    ok wollt dich nur drauf hinweisen. aba dann dürft das bei dir hinhauen!
    ähm irgendwie is des hez nit ganz logisch.
    du hast gschriebn du bist 2 mal geflogen.
    sprich du kannst dann im juni zum 3. mal antreten und wenn du es nicht schaffst dann bleibt dir ja immer noch der 4. antritt also di komissionelle.

    ich persönlich würde es an deiner stelle folgendermaßen machen.
    ich würd im juni zum 3. mal antreten. auf das ergebnis warten. und di anrechnung erst nach den ergebnissen vornehmen.

    sprich wenn du wirklich nochmal fliegen solltest dann kannst dir ja im notfall den vom ausland als i&f anrechnen lassen, falls dir das von habersam bestätigt wurde das dieser kurs als i&f anrechnbar ist.
    falls es geschafft hast, dann kannst ihn ja als gl anrechnen lassen.

    blöd is natürlich wenn du vorher di anrechnung machst und dann fliegst, weil dann stehst vor der komissionellen und di anrechnung kannst nicht mehr rückgängig machen.
    aba dann würd dir halt noch ein weiterer antritt verbleiben wo du es halt dann schaffen musst!

    viel erfolg!
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  3. #23
    Member Bewertungspunkte: 3

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    ja vom prinzip her würd ichs ja genau gleich machen, nur ists ja so:
    sobald ich bei i&f zum 3ten mal durchfalle, kann ich mir ja den kurs vom ausland nicht mehr dafür anrechnen lassen (zumindest falls das alles stimmt mit 4er antritt im ausland nicht anrechenbar usw...), weil dieser ja dann der 4e antritt wäre sozusagen?
    und das risiko will ich halt net eingehen, weil bei jeder anderen prüfung würd ich halt a bissl mehr lernen, aber bei i&f ist die prüfung einfach a reine glücksache...
    hoff hast mich verstanden was das problem ist

  4. #24
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    Mir wurde erklärt, dass du, sobald du an der Uni Innsbruck ein Modul startest, also zu Prüfungen angetreten bist, nach der neuen Regelung den Kurs nicht mehr woanders ablegen und ihn anschließend anrechnen darfst, wenn die Prüfungsmodalitäten nicht ident sind. Schick am besten eine Mail an den zuständigen Prof und frag nach, ob eine Anrechnung für Inv&Fin möglich wäre.
    Sobald du jedoch den 3.Antritt versaust und vor der Kommissionellen stehst, musst du an der anderen Uni ebenfalls für eine Kommission sorgen und die Fragen und deine Antworten dann an den Fakultätsstudienleiter weiterleiten, erst dann wird entschieden, ob angerechnet wrd. D.h. du kannst eigentlich nur mehr den 4.Antritt wagen.

  5. #25
    Member Bewertungspunkte: 3

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    ok danke,
    hab die anrechnung von i&f mit dem prof.bank abgeklärt, und hab ihm auch erklärt dass ich 2 mal durchgefallen bin und er hat gsag für ihn geht die anrechnung in ordnung, bei prof habersam genau das gleiche...
    finds irgendwie komisch, falls das wirklich stimmen sollte, dass wenn man ein modul in ibk begonnen hat u dann nirgens anders machen kann, da nirgens drauf hingewiesen wird...der prof. habersam ist da ja zuständig nicht? und wenn auf unsrer uni einer einem steine in den weg legt ists ja nicht selten prof. bank...also find ichs komisch dass das dann für die beide in ordnung geht...

    achja, apropo neue regelung: wo find ich die?

  6. #26
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    Avatar von birgit09
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    lass dir das am besten schriftlich gehen bevor sie sich das nochmals überlegen bis juni!!!
    haha gibts da überhaupt a regelung? mir kommt vor da entscheiden sie je nach lust und laune!
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  7. #27
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    Avatar von Kassad
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    kanns das echt sein, dass es da an einer uni keine allgemein gültigen und für den studenten auch einsehbaren prüfungs- und anrechnungsbestimmungen zu dieser problematik gibt? das hört sich ja alles so nach willkürentscheidungen an.
    noch da zu bei so heiklen sachen wie kommissionellen prüfungen...

    interessant finde ich ja auch, dass man an der wu wien nicht 4 antritte hat wie es im UG steht, sondern 5 antritte für vorlesungsprüfungen.
    Zitat Zitat von satzung der wu wien
    Prüfungswiederholungen
    § 32. Die Studierenden sind berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen viermal zu wiederholen. Ab der zweiten Wiederholung einer negativ beurteilten Prüfung gilt, dass diese auf Antrag der oder des Studierenden kommissionell abzuhalten ist. Die dritte Wiederholung einer Prüfung ist gemäß § 77 Abs. 3 UG 2002 jedenfalls kommissionell abzuhalten.
    siehe auch

  8. #28
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    Avatar von birgit09
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    vielleicht hilft das weiter!
    seite 87
    jedoch wird da überhaupt noch von 3 antritten gesprochen also irgendwie is das alles nit so wirklich auf dem aktuellen stand!
    uni halt....
    http://www.uibk.ac.at/gleichbehandlu...01.10.2009.pdf
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  9. #29
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    Avatar von Kassad
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    oh man, ich sollte halt schon fertig lesen...
    demnach gibt das UG eine mindestanzahl von 4 antrittsmöglichkeiten vor, die unis können dann per satzung (siehe WU Wien) den studenten mehr antritte anbieten. na toll, wieso kann das nicht einfach österreichweit gleich sein?

  10. #30
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    Avatar von Matthias86
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    Zitat Zitat von Kassad Beitrag anzeigen
    na toll, wieso kann das nicht einfach österreichweit gleich sein?
    Tja, da haben wir sie, die berühmt-berüchtigte Autonomie der Universitäten.
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