bin ich blöd, oda find ich da einige antworten zum fragenkatalog nicht im skript?! lg
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bin ich blöd, oda find ich da einige antworten zum fragenkatalog nicht im skript?! lg
hi leute,
beantworte gerade die fragen zum bürgerlichen recht, leider kann ich die antworten zu ein paar fragen nicht finden, vllt ist jemand so nett und hilft mir schnell aus :)
6. Haben ungeborene Kinder einen Anspruch auf den Schutz der Gesetze?
7. Für welchen Personenkreis ist die Bestellung eines Sachwalters möglich?
13. Was ist ein „abstraktes Rechtsgeschäft“?
lg
ich hab diesen Katalog mit Antworten auf meinem PC gespeichert, wurde aber nicht von mir beantwortet. Ist das der richtige Fragenkatalog? Ich glaube die Reihenfolge stimmt nicht mit der zusammen, die hier in diesem Beitrag angegeben wurde.
also wenn man sich eventuell den katalog ausruckt und in den kodex legen würde könnte das zu ner sehr guten note führen...
bei der letzten Prüfung sind 5 Leuten die Arbeit abgenommen worden...
Kann jemand sich an die Prüfungsfragen vom Februar erinnern? Wär ja sinnvoll, wenn man die dann laut Walzel ausschließen kann... lg
soweit ich mich erinnern kann (angaben ohne gewähr):
Wie erfolgt die Durchsetzung sozialer Normen im Allgemeinen und von Recht im Speziellen?
Wodurch unterscheidet sich öffentliches Recht von Privatrecht und welche diesbezüglichen Theorien kennen Sie?
Nach welchen Prinzipien wird der Nationalrat gewählt?
Zeichnen Sie den formalen Weg der Entstehung eines Bundesgesetzes auf.
Welche Möglichkeiten besitzt der Bundesrat, einen Gesetzesbeschluss des Nationalrates zu verhindern? (bin ich mir nicht sicher)
Wo und wie sind Bundesgesetze kundzumachen?
In welche drei großen Bereiche lässt sich das Verwaltungsrecht sinnvoller Weise gliedern?
Was ist eine juristische Person öffentlichen Rechts?
Welches sind die notwendigen Bestandteile eines Bescheides?
Wodurch unterscheidet sich nach österreichischem Recht ein einfaches Bundesgesetz von einem Bundesverfassungsgesetz?
Was beinhaltet die Vertragsfreiheit?
... (sind nicht alle, nur die an die ich mich erinnern kann).
Hallo,
kurze Frage, lernt ihr nur den Fragenkatalog (bürgerliches und öffentliches) oder lernt ihr auch noch das Skript dazu?
Da ich nicht die VO von Walzel besucht habe, weiß ich nicht, ob es genügt, nur den Fragebogen zu lernen. Hat er diesbezüglich mal was erwähnt?
DAnke und Lg
Hat von euch wer die Fragen 13, 28 und 30 Bürgerliches Recht im Skriptum gefunden???
MFG FLo
herr prof. waltzel hat ja geschrieben dass er die fragen der 1. klausur wohl kaum mehr bringen kann.
kann irgendjemand die bereits von tiny88 genannten fragen vervollständigen?
nochmals die fragen von tiny88:
Wie erfolgt die Durchsetzung sozialer Normen im Allgemeinen und von Recht im Speziellen?
Wodurch unterscheidet sich öffentliches Recht von Privatrecht und welche diesbezüglichen Theorien kennen Sie?
Nach welchen Prinzipien wird der Nationalrat gewählt?
Zeichnen Sie den formalen Weg der Entstehung eines Bundesgesetzes auf.
Welche Möglichkeiten besitzt der Bundesrat, einen Gesetzesbeschluss des Nationalrates zu verhindern? (bin ich mir nicht sicher)
Wo und wie sind Bundesgesetze kundzumachen?
In welche drei großen Bereiche lässt sich das Verwaltungsrecht sinnvoller Weise gliedern?
Was ist eine juristische Person öffentlichen Rechts?
Welches sind die notwendigen Bestandteile eines Bescheides?
Wodurch unterscheidet sich nach österreichischem Recht ein einfaches Bundesgesetz von einem Bundesverfassungsgesetz?
Was beinhaltet die Vertragsfreiheit?
... (sind nicht alle, nur die an die ich mich erinnern kann).
Bitte kann mir jemand helfen?!?!
ich habe vor einem jahr die vo bei wiesentreu und donath gemacht.
in dieser konstellation gibt es aber jetzt keine prüfung mehr. wurde vom Prüfungsreferat auf den 8.4 angemeldet. heißt das denn jetzt, dass ich nur wiesentreu lernen muss???
kann mir da jemand weiterhelfen oder sagen wer mir das sagen kann?
vielen dank
Nici
Hallo Nici,
also soweit ich das weiß ist am 08.04. die Prüfung die nur Walzel hält also musst du ergo auch nur die Sachen von Walzel alleine lernen ;)
ja, war eig nicht teil der "angegebenen" fragen, ist aber trotzdem gekommen. würd mich daran halten: http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buc.../kap5_0023.jpg
lg
weiß jemand ob und wo die letzten 6 Fragen aus dem Katalog zum bürgerl. Recht beantwortet sind, die wären:
was ist wucher?
wofür ist bei der gewährleistung einzustehen?
welche gewährleistungsfristen gibt es?
wie haftet der bürge bei der ausfallbürgschaft?
was versteht man unter der erfüllungsgehilfenhaftung?
welche voraussetzungen müssen bei der verschuldenshaftung gegeben sein?
Das sind die einzigen Fragen, die in keinem andere Fragenkatalog beantwortet wurden (zumindest nicht in den 5, die ich gefunden habe).
wäre euch dankbar für alle hinweise.
Hallo Gloria,
sind die Fragenkataloge die du gefunden hast beantwortet?
Könntest du Links zu den Katalogen reinstellen oder sagen wo du sie gefunden hast oder auch hochladen?
Vielen Dank!
von wem wir der Bundesrat gewählt?
zeichnen sie den formalen Weg der Entstehung eines Bundesgesetzes auf.
wem kommt das REcht zum Gesetzesvorschlag auf bundesebene zu?
welche bedeutung haben die Bundesministerien im Gestzgebungsprozess?
Was geschieht in der so genanten 2.Lesung? Gesamt u. Spezialdebatte?
Welche Funktion kommt dem Bundespräsidenten im Gesetzgebungsprozess zu?
wann gilt ein Bundesgesetz und was ist unter Gültigkeit in diesem Zusammenhang zu verstehen?
könnt mir jemand bei diesen Fragen behilfich sein?
Fragenkatalog den Nici gestern gepostet hat anschauen, da stehen (eben fast) alle drinnen. bis auf wucher, ect...
darf ma nen KODEX verwenden?
kann mir jemand sagen ob das der richtige Fragenkatalog zum öffentlichen Recht ist??
Anhang 4312
Wenn ja könnte ich mit Antworten dienen =)
kann mir bitte wer bei der beantwortung folgender fragen helfen.. find da einfach nix..
Schildern Sie kurz den Ablauf bzw. die wichtigsten Verfahrensschritte eines über zwei Instanzen gehenden Verwaltungsverfahrens.
Welche Bedeutung haben die Bundesministerien im Gesetzgebungsprozess?
dann hätt ich den ersten teil fertig.. u könnt ihn von mir aus auch uploaden..
Mal ne Frage zur VO vom Walzl:
In den 2 Skripten fand ich nichts zu den Fragen 21 - 31. Hat er das alles einfach so in der VO besprochen oder wie lief das ab? (Das ganze Zeug: wie wird er Nationlarat gewählt, Entstehung eines Bundesgesetzes u.s.w.)
habs nicht selbst beantwortet aber müsste passen!
Die Irrtumsanfechtung ist ein Gestaltungsrecht, dh der Irrende muss, wenn er nicht an den Vertrag gebunden sein will, den Irrtum gerichtlich anfechten.
Handelt es sich um einen wesentlich und beachtlichen Geschäftsirrtum, so wird der Vertrag rückwirkend aufgelöst, dh die erhaltenen Leistungen sind zurückzugeben.
Handelt es sich um einen unwesentlichen aber beachtlichen Geschäftsirrtum, so wird der so Vertrag angepasst, dass beide Parteien übereinkommen.
LG Stefan
zur Prüfung darf ma den Kodex für Bürgerliches Recht und den für Verfassungsrecht hernehmen...! das wird den Lernaufwand bestimmt reduzieren....
nur zur Information, also mitnehmen! ;)
Ja man darf den Kodex mitnehmen, jedoch ohne Markierungen post its etc..
Sonnst darf man in nicht verwenden.
Ja ich habe die Prüfung im Feber schon mal gemacht und da ham sie es gesagt!
Weiters darf auch nur die neueste Version und nur der Gelbe dicke und so ein kleiner von dem ich nicht mehr genau weiß welche Farbe er hatte verwendet werden.
aha ich hab den Prof. Walzel gefragt, welchen wir verwenden dürfen, jedoch hat der nix zurück geschrieben,... deshalb hab ich den Herrn Prof. Ganner gefragt ob wir den Kodex von bürgerliches- und Verfassungsrecht verwenden dürfen,
der hat JA gesagt!
i hab ihm jetzt no gschrieben, ob ma im kodex relevante sachen makieren dürfen... bin gespannt...
i hab den kodex erst vor ein paar tagen gekauft, jedoch shcon di einiges makiert... des wär ansonsten echt dumm