habs nicht selbst beantwortet aber müsste passen!
Die Irrtumsanfechtung ist ein Gestaltungsrecht, dh der Irrende muss, wenn er nicht an den Vertrag gebunden sein will, den Irrtum gerichtlich anfechten.
Handelt es sich um einen wesentlich und beachtlichen Geschäftsirrtum, so wird der Vertrag rückwirkend aufgelöst, dh die erhaltenen Leistungen sind zurückzugeben.
Handelt es sich um einen unwesentlichen aber beachtlichen Geschäftsirrtum, so wird der so Vertrag angepasst, dass beide Parteien übereinkommen.
LG Stefan
zur Prüfung darf ma den Kodex für Bürgerliches Recht und den für Verfassungsrecht hernehmen...! das wird den Lernaufwand bestimmt reduzieren....
nur zur Information, also mitnehmen!![]()
Ja man darf den Kodex mitnehmen, jedoch ohne Markierungen post its etc..
Sonnst darf man in nicht verwenden.
Ja ich habe die Prüfung im Feber schon mal gemacht und da ham sie es gesagt!
Weiters darf auch nur die neueste Version und nur der Gelbe dicke und so ein kleiner von dem ich nicht mehr genau weiß welche Farbe er hatte verwendet werden.
aha ich hab den Prof. Walzel gefragt, welchen wir verwenden dürfen, jedoch hat der nix zurück geschrieben,... deshalb hab ich den Herrn Prof. Ganner gefragt ob wir den Kodex von bürgerliches- und Verfassungsrecht verwenden dürfen,
der hat JA gesagt!
i hab ihm jetzt no gschrieben, ob ma im kodex relevante sachen makieren dürfen... bin gespannt...
i hab den kodex erst vor ein paar tagen gekauft, jedoch shcon di einiges makiert... des wär ansonsten echt dumm
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