hey,
vielen vielen dank!![]()
kann mir vl. noch jemand sagen, ob beim wechsel der gewinnermittlung die zinsen berücksichtigt werden oder nicht??
dankschööönn!
lg
Wenn die Menschen nicht manchmal Dummheiten machten, geschähe überhaupt nichts Gescheites.
seid ihr euch sicher das hier die ÄNDERUNG der forderungen relevant ist? ?ich hab gedacht dass die forderungen in der jeweiligen höhe jeweils neu entstehen pro jahr (und die alten forderungen bezahlt worden sind)! Forderungen zeichnen sich ja für ihre kurzfristigkeit aus?
was meint ihr dazu?
mfg
kann mir jemand mit aufgabe 12 aus zusatzstunde helfen?
umsatzerlöse 420000
bezogene leistungen 60000
personalaufwand (fremdpersonal) 70000
abschreibungen 30000
sonst. betr. aufwendungen 50000
zinsaufwendungen 15000
dazu: gehalt für geschäftsführer 60000, jährlich erfolgen investitionen in höhe der abschreibungen.
was ist mein gewinn?
420000-60000-70000-50000-15000-60000=165000 ist es richtig? abschreibungen sollen nicht berücksichtigt werden, da im gleiche höhe die investion ist?
oder soll ich noch was ausser acht lassen?
Kann mir jemand sagen, warum ich bei der finalen unternehmensbesteuerung um auf den nettoverkaufserlös zu kommen, den verkaufserlös mit 50% besteuern muss und dieses Ergebnis vom kaufpreis dann abziehe???
Also z.B.: VKP= 150.000; EK=-142.000, dann habe ich einen Verkaufserlös von 284700 (abzügl. des Freibetrags 7.300)
dann 284.700*50% und dann 150.000-142.350=Nettoerlös
Ich versteh nicht warum ich das mit 50% besteuern muss. Ist das eine fixe Regel?
hey bei beispiel 12 hab ich noch eine frage. wenn wir annehmen, dass er ein e/a rechner ist und den §10 in anspruch nimmt. welcher gewinn zählt als bemessungsgrundlage? der vor oder nach sv?
ich habs mal so gelöst:
gewinn 195 000
-uv/kv/pv 13404,30
-bvk 2983,5
=178612,2
-gewinnfreibetrag 19500 (10 % von 195000. diese sind mit inv. gedeckt)
=159112,20
-est= 69791,1
=89321,10
was glaubt ihr? könnte das stimmen, oder muss man von den 195000 die sv abziehen und dann die 10 % rechnen?
noch eine letze frage: ist die betriebliche vorsorgekasse, tatsächlich nicht von einer höchstbemessungsgrundlage zu berechnen? immer vom ganzen gewinn? ich kanns kaum glauben ...
also im kirchmair-ps haben wir die MVK auch immer von der Hbmgl gerechnet, dh. 56280*25,18% und noch die 94,07 dazugerechnet => 14265,37, allerdings haben wir's in der zstd anders gemacht. ich mach's so wie im ps.
mlg
Wenn die Menschen nicht manchmal Dummheiten machten, geschähe überhaupt nichts Gescheites.
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