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Thema: Lösung der Klausur vom 13.07.2009

  1. #21
    Neuling Bewertungspunkte: 0

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    HOLA!!!

    Weiß jemand von euch, wie man bei der Prüfung vom 13.07.2009 die Wertuntergrenze und die Wertobergrenze der Herstellungskosten ausrechnet? Ich komme einfach nicht aufs richtige Ergebnis.

  2. #22
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    Zitat Zitat von alexander.gesell Beitrag anzeigen
    Kann mir jemand die Manni Schuh Aufgabe richtig erklären?


    Aufgabe 12


    Mani Schuh gründet zum 01.04.2008 die Schuhhandelsgesellschaft mbH. Um die richtige Rechtsform für sein Unternehmen zu wählen, ließ er sich März von einem Anwalt beraten. Für die Beratungsleistungen liegt ihm eine Rechnung i.H.v. 5000 vor. Um geeignetes Verkaufspersonal zu Beratungsleistungen zu finden schaltet er in der örtlichen Tageszeitung eine Anzeige für 500. Weiters beschäftigt er in der letzen Aprilwoche einen Motivationscoach, um die neu eingestellten Mitarbeiter rechtzeitig zur Geschäftseröffnung am 02.05.2008 mit der von ihm entwickelten Firmenphilosophie vertraut zu machen. Dafür fällt ein Honorar von 1700 an. Aufgrund anhaltender Probleme mit dem vom Informatiker Taugenichts entwickelten Lagerhaltungsprogramm entwickelt Manni Schuh im Sommer 2008 eine speziell auf seine Anforderungen zugeschnittene Softwarelösung. Dafür entsteht ihm ein Aufwand i.H.v. 4500.

    Wie hoch sind die nach UGB bilanzierungsfähigen Aufwendungen im Jahr 2008, wenn Steuern vernachlässigt werden?

    A)6200
    B)11.700
    C)Keine der Antworten (Richtig)
    Soweit ich das Verstanden habe, sind Bilanzierungsfähige Aufwendungen nur Aufwendungen, die nötig sind um eine Firma zu gründen bzw. überhaupt zu eröffnen.

    somit:
    Beratungsleistung für die Rechtsform -> Bilanzierungsfähig, da wenn ich eine falsche rechtsform wähle .... naja.

    Schaltung in der Tageszeitung ->Bilanzierungsfähig, da ich ohne Personal nicht arbeiten kann.

    Motivationscouch -> nicht Bilanzierungsfähig, nicht zwingend notwendig

    Softwarelösung -> Bilanzierungsfähig, da man wohlmöglich mit einer anderen Software nichts anfangen kann.

    Somit komm ich auf einen Bilanzierungsfähigen Betrag von 10.000 €

    Aber ich bin mir nicht ganz sicher ob die Software angesetzt werden darf oder nicht. Da wenn man argumentieren würde, dass die "Probleme" eine minimale Auswirkung, auf den Arbeitsablauf bzw. auf die Tätigkeit hat.... Denn somit wären diese Kosten nicht notwendig.

    Aber ja wie gesagt Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und wenn jemand einen anderen Lösungsvorschlag hat... POSTEN!


    THX

    MFG

    Amin

  3. #23
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    danke! klingt gut

    ich denke vielleicht weil dort steht "speziell für seine Anforderungen zugeschnitten", denke dann ist es vielleicht notwendig genau diese zu haben... aber bin auch nicht sicher, würds aber bei der prüfung dazunehmen.

  4. #24
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    Ich wäre auch sehr dankbar wenn jemand das mit der Wertuntergrenze bzw. obergrenze erklären könnte!

    THX

    MFG

    Amin

  5. #25
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    also die obergrenze hab ich noch nicht genau; sollte aber 119080 rauskommen, wie genau hab ich noch nicht probiert

    hier mal die untergrenze:
    40000*0,98 (ohne Mwst)
    16000
    3000
    7500
    = 65700

    sprich alle einzelkosten

    bei der obergrenze nimmst noch die gemeinkosten dazu, wie das jetzt bei dem bsp läuft muss ich noch rausfinden

    lg

  6. #26
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    Ja das hatte ich auch schon diese obergrenze.... ich werd noch verrückt...

  7. #27
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    @Amin:
    Obergrenze:

    wir haben ja bei der untergrenze 65700;

    so jetzt
    65700 Untergrenze
    + 5880 MaterialGK (15%) Wahlrecht
    + 47500 FertigungsGK (250%) Wahlrecht

    Verwaltung und Vetrieb sind verboten...

    ergibt 119080.

    Könntest Du mir bitte evtl. sagen wie man bei dem Durchschnittspreisverfahren den Wareneinsatz bestimmt? Den Restbestand hab ich richtig (45 zu 9,45€)

    dann vor dem VK am 16.4 (65 Stück verkaufen) hab ich 125 Stück zu 9,43
    -> 65*9,43?

    und vor dem VK am 06.12 (45 Stück verkaufen) hab ich 90 Stück zu 9,46
    -> 45*9,46

    kommt aber das falsche raus

    danke
    lg

  8. #28
    Junior Member Bewertungspunkte: 1

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    Zitat Zitat von bonit99 Beitrag anzeigen
    @Amin:
    Obergrenze:

    wir haben ja bei der untergrenze 65700;

    so jetzt
    65700 Untergrenze
    + 5880 MaterialGK (15%) Wahlrecht
    + 47500 FertigungsGK (250%) Wahlrecht

    Verwaltung und Vetrieb sind verboten...

    ergibt 119080.

    Könntest Du mir bitte evtl. sagen wie man bei dem Durchschnittspreisverfahren den Wareneinsatz bestimmt? Den Restbestand hab ich richtig (45 zu 9,45€)

    dann vor dem VK am 16.4 (65 Stück verkaufen) hab ich 125 Stück zu 9,43
    -> 65*9,43?

    und vor dem VK am 06.12 (45 Stück verkaufen) hab ich 90 Stück zu 9,46
    -> 45*9,46

    kommt aber das falsche raus

    danke
    lg
    Danke!

    Das bedeutet wir nehmen die MGK von 19 000 an (also 16.000+3.000)... Schon blöd die Angabe, da die angegebenen 45.000 300% sind aber von den 15.000 (Nettolohn)....

    Zu deinem Problem:

    Bestand: 100 zu 9,35
    Zukauf 25 zu 9,75

    125 zu 9,43

    Verkauf von 65 zu den 9,43 = 612,95

    zukauf 30 zu 9,52

    sind 90 zu 9,46

    dann noch der letzte verkauf: 45 zu 9,46=425,70

    Dann sollten wir am Ende noch 45 Stück auf Lager haben.
    Da aber laut Angabe nur 42 Stück vorhanden sind, haben wir einen Schwund von 3 Stück zu den 9,46= 28,38

    Somit haben wir : 612,95+425,70+28,38=1067,03

    MFG

    Amin

  9. #29
    Golden Member Bewertungspunkte: 37

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    ah super Vielen Dank!
    habe den Schwund nicht dazugerechnet...
    und ja die angabe ist ein bischen seltsam, aber hab sowieso das gefühl dass bei allen angaben nochmal ein bischen der schwierigkeitsgrad erhöht wurde

    thx
    lg

  10. #30
    Member Bewertungspunkte: 2
    Avatar von millzinger
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