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Thema: Lösung der Klausur vom 13.07.2009

  1. #31
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    Avatar von millzinger
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    Zitat Zitat von MissNuKii Beitrag anzeigen
    bei der aufgabe 5, .. ist es so, dass man nur die dauerhaften abwertet! .. das wären dann einmal 15 und einmal 5 aktien .. man geht von der H. AK aus .. also 25 .. und von dem börsenkurs, .. bei beiden aktien hat sichs um 5 verändert, ..

    das bedeutet 5*5+15*5=100

    ich bin mir nicht 100% sicher, aber 95% .. dass das so geht .., .. die schulzeit ist scho a bissel länger her

    so, da 100 nicht anzukreuzen ist = keine der antworten ist richtig

    hoffe, ich konnt dir weiterhelfen .. viel glück für die prüfung, beim 2ten mal klappts bestimmt
    Ich glaube das stimmt so nicht ganz, den im UGB § 204 Absatz 2 steht, das bei Finanzanlagen außerplanmäßige Abschreibungen auch dann erfolgen dürfen wenn Wertminderungen nicht von Dauer sind
    Somit würde bei diesem Beispiel
    10*3=30
    15*3=45
    5*3=15
    15*1=15
    Ergebnis=105 rauskommen
    Ich glaug so müsste es stimmen oder was glaubt ihr??

  2. #32
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    Hey Leute weiß jemand was zu den unversteuerten Rücklagen gehört? gehören dazu die kurzfristigen Rückstellungen?

    Brauch das für die berechnung der eigenmittelquote

  3. #33
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    Zitat Zitat von millzinger Beitrag anzeigen
    Ich glaube das stimmt so nicht ganz, den im UGB § 204 Absatz 2 steht, das bei Finanzanlagen außerplanmäßige Abschreibungen auch dann erfolgen dürfen wenn Wertminderungen nicht von Dauer sind
    Somit würde bei diesem Beispiel
    10*3=30
    15*3=45
    5*3=15
    15*1=15
    Ergebnis=105 rauskommen
    Ich glaug so müsste es stimmen oder was glaubt ihr??
    Einfach mal den gesamten Beitrag durchschuaen, dann siehst ja dass du nicht der einzige mit dem Ergebniss bist

    MFG

    Amin

  4. #34
    Neuling Bewertungspunkte: 0

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    Zitat Zitat von bonit99 Beitrag anzeigen
    @Amin:
    Obergrenze:

    wir haben ja bei der untergrenze 65700;

    so jetzt
    65700 Untergrenze
    + 5880 MaterialGK (15%) Wahlrecht
    + 47500 FertigungsGK (250%) Wahlrecht

    Verwaltung und Vetrieb sind verboten...

    ergibt 119080.

    Könntest Du mir bitte evtl. sagen wie man bei dem Durchschnittspreisverfahren den Wareneinsatz bestimmt? Den Restbestand hab ich richtig (45 zu 9,45€)

    dann vor dem VK am 16.4 (65 Stück verkaufen) hab ich 125 Stück zu 9,43
    -> 65*9,43?

    und vor dem VK am 06.12 (45 Stück verkaufen) hab ich 90 Stück zu 9,46
    -> 45*9,46

    kommt aber das falsche raus

    danke
    lg
    Ich versteh einfach nicht, wie du bei der Wertobergrenze auf die 5880 MaterialGK und auf die 47500 FertigungsGK kommst. Kannst du das vielleicht nochmal kurz erklären? Ich steh aufm Schlauch! Und warum muss man bei der Wertuntergrenze die 40000 mal 0,98 nehmen?

    Danke für die Hilfe!

  5. #35
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    Zitat Zitat von AnLeo Beitrag anzeigen
    Ich versteh einfach nicht, wie du bei der Wertobergrenze auf die 5880 MaterialGK und auf die 47500 FertigungsGK kommst. Kannst du das vielleicht nochmal kurz erklären? Ich steh aufm Schlauch! Und warum muss man bei der Wertuntergrenze die 40000 mal 0,98 nehmen?

    Danke für die Hilfe!
    also:

    wertuntergrenze 40000*0,98 -> skonto.

    beim punkt "a.)" ganz unten stehen die richtigen GK zuschläge. Material 15%. d.h. 39200*0,15 = 5880

    ebenso bei Fertigung: (16000+3000)*2,5=47500.
    Verwaltung darf ja nicht aktiviert werden.

    hoffe ist so verständlich
    lg

  6. #36
    Golden Member Bewertungspunkte: 37

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    Zitat Zitat von Amin Beitrag anzeigen
    Soweit ich das Verstanden habe, sind Bilanzierungsfähige Aufwendungen nur Aufwendungen, die nötig sind um eine Firma zu gründen bzw. überhaupt zu eröffnen.

    somit:
    Beratungsleistung für die Rechtsform -> Bilanzierungsfähig, da wenn ich eine falsche rechtsform wähle .... naja.

    Schaltung in der Tageszeitung ->Bilanzierungsfähig, da ich ohne Personal nicht arbeiten kann.

    Motivationscouch -> nicht Bilanzierungsfähig, nicht zwingend notwendig

    Softwarelösung -> Bilanzierungsfähig, da man wohlmöglich mit einer anderen Software nichts anfangen kann.

    Somit komm ich auf einen Bilanzierungsfähigen Betrag von 10.000 €

    Aber ich bin mir nicht ganz sicher ob die Software angesetzt werden darf oder nicht. Da wenn man argumentieren würde, dass die "Probleme" eine minimale Auswirkung, auf den Arbeitsablauf bzw. auf die Tätigkeit hat.... Denn somit wären diese Kosten nicht notwendig.

    Aber ja wie gesagt Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und wenn jemand einen anderen Lösungsvorschlag hat... POSTEN!


    THX

    MFG

    Amin
    @Amin: ich bin der Meinung, dass die 10000 auch nicht ganz stimmen können.

    Hab im Buch Steckel S23 dazu für z.b. Notariatskosten usw ein Verbot gelesen. vgl. §197 Abs1 UGB...

    ebenso mit dem Zeitungsinserat denke ich dass es auch ohne Inserat möglich ist, bzw. bei Gründung darf fast nix bilanziert werden...

    was meinst Du dazu?!

    lg

  7. #37
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    könnte vielleicht jemand die aufgabe zu den herstellungskosten und der wertober- und untergrenze posten? oder bin ich blind und hab sie übersehen??
    danke!

  8. #38
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    okay, hat sich erledigt, hab die klausur gefunden...

  9. #39
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    Ich bin bei dieser Aufgabe folgendermaßen vorgegangen:

    1.) Anwaltkosten: Bilanzierungsverbot: Kosten für die Gründung eines Unternehmens und Eigenkapitalbschaffung

    2) Announce in der Tageszeitung: Bilanzierungswahlrecht: Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendung

    3) Motivationscoach: Bilanzierungswahlrecht: Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendung

    4) eigenentwickelte EDV-Lösung: Bilanzierungsverbot: selbst erstelltes immaterielles Anlagevermögen

    500 €
    1700 €
    --------
    2200 €

  10. #40
    Senior Member Bewertungspunkte: 15

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    Zitat Zitat von ema Beitrag anzeigen
    Ich bin bei dieser Aufgabe folgendermaßen vorgegangen:

    1.) Anwaltkosten: Bilanzierungsverbot: Kosten für die Gründung eines Unternehmens und Eigenkapitalbschaffung

    2) Announce in der Tageszeitung: Bilanzierungswahlrecht: Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendung

    3) Motivationscoach: Bilanzierungswahlrecht: Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendung

    4) eigenentwickelte EDV-Lösung: Bilanzierungsverbot: selbst erstelltes immaterielles Anlagevermögen

    500 €
    1700 €
    --------
    2200 €
    jip so würde ich das auch sagen

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