aaaaaaaaaaaaaaalso...gg...i hab mi da schon informiert: wenn man durchfällt kann man sich für dieses semester mit wirtschaftsrecht weitermachen...dann kann man die 2 fehlenden module von wiwi machen und in wirtschaftsrecht kann man theorie ökonomische entscheidungen, Investition und finanzierung und externes rechnungswesen machen (des ist da alles schon "freigeschalten")...und sich dann im herbst einfach wieder auf wiwi ummelden...
jetzt hab ich noch ne frage:
die letzte frage von den beispielfragen (Bilanzänderung)
Warum sollte das ein Passivtausch sein?
Ich hab einen Buchhalter gefragt und der hat gesagt das is ne Bilanzverlängerung!
Ich war auch der Meinung - weil ja nur was dazu kommt - und nichts weg kommt!
Oder kann mir jemand sagen, warum das nicht so is?![]()
bin eigentlich auch der meinung, dass es eine bilanzverlängerung ist
aber im buch (seite 9 ganz unten) steht, dass ein Passivtausch zum Beispiel die Bildung einer Rückstellung ist
Hmm - ok - so wie es auf SEite 9 beschrieben steht ist es klar - wenn es aus dem Eigenkapital rausgeht....
aber nachher in den Buchungen steht nirgends das EK.... immer nur Bank oder so...
WEiß vielleicht jemand, warum es dann aus dem EK rausgeht?
Eine Bilanzverlängerung ist glaube ich nur, wenn man einen Kredit aufnimmt (also Fremdkapital). Bin mir aber nicht sicher.
Ich hätte außerdem auch noch eine Frage:
Abschreibungen:
Am 01.07.X01 wird eine Maschine mit Anschaffungskosten von €500 gekauft, die Nutzungsdauer der Maschine ist 5 Jahre linear. Wie hoch ist der Buchwert der Maschine am 31.12.X03
a) 300
b) 250
c) 200
Ich würde sagen, dass Antwort a) richtig ist, da die Abschreibung nach dieser Zeit (2,5 Jahre) 200 wäre und der Buchwert=Anschaffungswert-Abschreibung. Ich würde da 300 herausbekommen aber in den ins Forum hereingestellten Antworten steht als richtige Antwort b)
Antwort b) ist auch richtig
weil 500/5=100 (Anschaffungswert/Nutzungsdauer)
100*2,5=250 (Abschreibung*Jahre)
500-250=250 (Anschaffungswert-Summe derAbschreibungen)
250 stimmt...weil im ersten jahr kann man nur ein halbes jahr abschreiben...
also anschaffungswert/Nutungsdauer= 500/5 = pro jahr 100...fürs halbe jahr 50...
1.jahr 50 euro, 2. jahr 100 euro und drittes jahr 100 euro...= 250
Immer aufs Datum achten. Man die Prüfung wird nicht gerade nen Zuckerschlecken.
ok danke, dann hatte ich einen Denkfehler
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