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Thema: Alte Fachprüfung September 2009!

  1. #21
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    Zitat Zitat von lisa160288 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    hab jetzt mal das erste Beispiel gerechnet:

    Meiner Meinung nach ist die Enbesteuerung am Besten:

    Endbesteuerung: 5500 Kest + 18074,28 Est (laut Tarif) = 23.574,28

    Bei Veranlagung hätte ich eine Gesamtbelastung von 25.937,26.


    Hat wer ein anderes Ergebnis?
    Wie kommst du auf diese Ergebnisse?

    Ich hab bei Endbesteuerung 12137,04 und bei Veranlagung 13498!

    Bei Kest: Einkünfte Kapitalvermögen: 20000+5000 und Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit: 30000 (minus 309,32 Topsonderausgaben mit Einschleifregel, also 29690,6

    Bei Veranlagung: Gesamtbetrag: 50000 minus 309,32 Topfsonderausgaben =49690,68 Ergibt einen DSS von 31,76% Begünstigt sind nur die Dividenden (15000) der Rest muss voll versteuert werden.

  2. #22
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    Zitat Zitat von igl88 Beitrag anzeigen
    Hallo!
    Also zum bsp 2)

    a) Ich nehme an, dass die 70 000 2008 zugeflossen sind und bekomm dann im Jahr 08 einen Verlust von 97 500 heraus und im Jahr 09 einen Gewinn von 152000 und somit eine ESt von 66 235

    b) im Jahr 08 ein Verlust von 148 000 und im Jahr 09 einen Gewinn nach Verlustvortrag von 52 000, eine KSt von 13000, eine KeSt von 9750 und eine ESt von 15 913,6

    Kann das jemand bestätigen oder korrigieren?

    Lg
    Ich komme im ersten Jahr auf einen Verlust von 130000. Eine Kapitalgesellschaft ist bei Kapitalerträgen von anderen Gesellschaften (meistens) von der Steuer befreit! Also die bekommt tatsächlich die 70000. Sonst würdest du von den 70000 2 mal Kst abziehen und dann noch Kest.

  3. #23
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    hallo

    ich denke du meintes bei kest -pflichtigen 15000+ 5000 oder?

    ps. warum benutzt du die einschleifregelung! die Einkünfte liegen ja unterhalb der 36400€ grenze also kannst du doch die Bemessungsgrundlage um 1/4 von 2920€ also 730€ reduzieren?? nicht?

  4. #24
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    Zitat Zitat von :-) Beitrag anzeigen
    hallo

    ich denke du meintes bei kest -pflichtigen 15000+ 5000 oder?

    ps. warum benutzt du die einschleifregelung! die Einkünfte liegen ja unterhalb der 36400€ grenze also kannst du doch die Bemessungsgrundlage um 1/4 von 2920€ also 730€ reduzieren?? nicht?
    Ja, ich meine die 20000 gesamt, danke!

    Das weiss ich leider nicht so genau! Im Pummerer Skript is alles so ungenau beschrieben! Da steht "der Gesamtbetrag der Einkünfte". Also denke ich, dass du die 20000 Kapitalerträge auch mitreinrechnen musst... Dann bist du auf 50000...

  5. #25
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    hallo, wie kommst du auf diese 309 Topfsonderausgaben?
    Hab für die Topfsonderausgaben einen Betrag von 1042,85 herausbekommen, da ja die Person alleinstehend ist und deshalb mit 5840 zu rechnen ist!?
    Gesamtbetrag EK nehme ich an sind die 50000

  6. #26
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    Wieder ein Definitionsproblem... Ist alleinstehend gleich Alleinverdiener? Ich hab mit den 2920 gerechnet...

  7. #27
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    ich hätte da noch eine frage bzw. bin mir jetzt nicht mehr ganz so sicher ob ich da beim 1. beispiel immer noch auf liebhaberei tippen würde!?

    da ist ja von einer alleinverdienerin die rede! und nicht einzelunternehmerin!! also kann sie ja keine afa machen und somit würden nach fremdk.zinsen 7500 und den mieteinnahmen von 7.700 immernoch 200 € übrig bleiben,welche ich bei der Bemessungsgrundlage für den tarif dazunehmen würde!! oder?

  8. #28
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    Doch, sie kann Afa geltend machen! Aber außerbetrieblich nur 1,5%! §16 (1) 8.

  9. #29
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    aber wie kommst du auf die 308? hab 503 herausbekommen wenn ich so rechne wie du.

  10. #30
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    Zitat Zitat von csaf9513 Beitrag anzeigen
    aber wie kommst du auf die 308? hab 503 herausbekommen wenn ich so rechne wie du.
    2920-(((50000-36400)/23600)*2920) und das dann durch 4!

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