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Thema: Alte Fachprüfung September 2009!

  1. #41
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    Zitat Zitat von :-) Beitrag anzeigen

    wie kommst du auf 13913??
    bei Punkt a geb ich dir recht. habs nochmal nachgrechnet und ich komm auf das gleiche ergebnis wie du .

    bei b komm ich auch auf 15914. weiß grad auch nicht was ich da für einen tarif genommen hab.

  2. #42
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    Mit Kest im zweiten Jahr bei EU wärs billiger...

  3. #43
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    Helft mir bitte mal kurz weiter... Die 70000 sind brutto. Also vor Kst und Kest oder nur vor Kest? Ich bin mir nicht sicher ob einem EU nicht nur 70000-Kst zufließen! Also 52500 und davon dann die Kest abziehen! Denn, wenn dem EU 70000 zufließen, dann müsste der GmbH 70000 + Kst zufließen oder nicht? So wie wir jetzt hier gerechnet haben werden die 70000 im EU nur mehr mit kest vesteuert, in der Gmbh jedoch noch mit Kst und Kest! Das wäre dann eine Gesamtbesteuerung der 70000 in der GmbH mit 25% Kst beim ausschüttenden Unternehmen, dann 25% Kst in unserem Unternehmen und dann noch 25% Kest bei Ausschüttung! So weit ich weiss, gibt es da eine Steuerfreistellung für Gewinne, die zwischen GmbHs fließen! Also entweder fließen der GmbH 70000 + kst zu oder der EU bekommt nur 70000 - kst. Kommt jetzt drauf an ob die 70000 vor oder nach Kst beim ausschüttenden Unternehmen sind!

    Oder liege ich da falsch?

  4. #44
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    steuerfüchse! :-)

    ich revidiere hiermit meine berechnung! vom feinsten lex 87!!

    ich hätte einige problechen zu klären bei der verdeckten gewinnausschüttung! wurden schon in anderen threads behandelt; bin aber noch beim zweifeln!

    folgendes viel zitiertes Beispiel von theresa!
    ____________________________________________
    Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist wie eine offene zu behandeln, da ansonsten die Körperschaft zu wenig Gewinn versteuert und der Gesellschafter keine Kest abführt.
    Beispiel:
    fremdübliches Gehalt 35.000,-
    Gehalt Gesellschafter 70.000,-
    verdeckte Gewinnaus.35.000,-

    Annahme:
    Gewinn Gmbh 100.000,-
    verd. Gewinn 35.000,- (würde 35.000/0,75)=46.666,67
    korrig. Gewinn135.000,- 146.666
    25% Köst 33750,- 36.666,5
    endg Gewinn 101.250,- 109.999,5

    Gesellschafter
    Gewinnausschüttung 35.000,-
    25% Kest 8.750,-



    hier halt dann neue formel!
    Einkünfte nichtselbständige Tätigkeit
    (35.000,- - 25.000)*11335/26.000 + 5750 = 10109,615

    wenn jetzt alles Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit wären
    (70.000,- - 51.000,-)*0,5+17085= 26585,-
    DSS: 37,98%
    halbe: 18,99%
    dh. hier wäre dann eine geringere Steuerbelastung für den Gesellschafter...


    mein hauptproblem ist folgendes: wieso rechnen wir laut pummerer und wie jetzt von mir mit roter farbe ausgebessert die Kest den 35.000 nochmals zu? ( ist es vielleicht so, dass pummerer in seinen excelfiles annimmt, dass der gesellschafter immer diese 35.000 haben will!!!!! ????

  5. #45
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    Zitat Zitat von Lex87 Beitrag anzeigen
    Helft mir bitte mal kurz weiter... Die 70000 sind brutto. Also vor Kst und Kest oder nur vor Kest? Ich bin mir nicht sicher ob einem EU nicht nur 70000-Kst zufließen! Also 52500 und davon dann die Kest abziehen! Denn, wenn dem EU 70000 zufließen, dann müsste der GmbH 70000 + Kst zufließen oder nicht? So wie wir jetzt hier gerechnet haben werden die 70000 im EU nur mehr mit kest vesteuert, in der Gmbh jedoch noch mit Kst und Kest! Das wäre dann eine Gesamtbesteuerung der 70000 in der GmbH mit 25% Kst beim ausschüttenden Unternehmen, dann 25% Kst in unserem Unternehmen und dann noch 25% Kest bei Ausschüttung! So weit ich weiss, gibt es da eine Steuerfreistellung für Gewinne, die zwischen GmbHs fließen! Also entweder fließen der GmbH 70000 + kst zu oder der EU bekommt nur 70000 - kst. Kommt jetzt drauf an ob die 70000 vor oder nach Kst beim ausschüttenden Unternehmen sind!

    Oder liege ich da falsch?
    gebe dier hier Recht in diesem Fall müsste mann bei der GmbH die Kst dazurechnen also 93.333 und dies für beide Jahre, wenn wir davon ausgehen das wir beide Jahre diese Zuflüsse erhalten.
    beim EU würde ich nur die 70.000 rechnen.

  6. #46
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    ich hätte da auch noch eine frage zur Investitionsrechnung:
    warum zieht Prof. Pummerer bei seiner Lösung zum Berechnen der Barwerte vom Gesamtzahlungsstrom die Steuern vor Gewinnvortrag bzw. Verrechnung ab und nicht die tatsächlich zu zahlenden Steuern nach der Verlustverrechnung?

    und weiß zufällig jemand die Lösoung dazu wie hoch der Nutzwert sein muss, damit der Nettobarwert 0 ist?

  7. #47
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    Zitat Zitat von :-) Beitrag anzeigen
    ich revidiere hiermit meine berechnung! vom feinsten lex 87!!

    ich hätte einige problechen zu klären bei der verdeckten gewinnausschüttung! wurden schon in anderen threads behandelt; bin aber noch beim zweifeln!

    folgendes viel zitiertes Beispiel von theresa!
    ____________________________________________
    Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist wie eine offene zu behandeln, da ansonsten die Körperschaft zu wenig Gewinn versteuert und der Gesellschafter keine Kest abführt.
    Beispiel:
    fremdübliches Gehalt 35.000,-
    Gehalt Gesellschafter 70.000,-
    verdeckte Gewinnaus.35.000,-

    Annahme:
    Gewinn Gmbh 100.000,-
    verd. Gewinn 35.000,- (würde 35.000/0,75)=46.666,67
    korrig. Gewinn135.000,- 146.666
    25% Köst 33750,- 36.666,5
    endg Gewinn 101.250,- 109.999,5

    Gesellschafter
    Gewinnausschüttung 35.000,-
    25% Kest 8.750,-



    hier halt dann neue formel!
    Einkünfte nichtselbständige Tätigkeit
    (35.000,- - 25.000)*11335/26.000 + 5750 = 10109,615

    wenn jetzt alles Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit wären
    (70.000,- - 51.000,-)*0,5+17085= 26585,-
    DSS: 37,98%
    halbe: 18,99%
    dh. hier wäre dann eine geringere Steuerbelastung für den Gesellschafter...


    mein hauptproblem ist folgendes: wieso rechnen wir laut pummerer und wie jetzt von mir mit roter farbe ausgebessert die Kest den 35.000 nochmals zu? ( ist es vielleicht so, dass pummerer in seinen excelfiles annimmt, dass der gesellschafter immer diese 35.000 haben will!!!!! ????
    Das ganze ist ein bisschen abstrakt... Eine Gewinnausschüttung geht nur wenn Kest abgezogen wird. Also muss man annehmen, dass die GmbH 46.666,67 ausschütten muss damit der Gesellschafter wirklich 35000 bekommt. (Ist keine Option! Egal ob der Gesellschafter 35000 will oder nicht! Er hat sie ja bereits bekommen) Damit erhöht sich der Gewinn der GmbH um 46.666,67. Klingt etwas komisch, is aber so! Wurde mir vom Steuerberater auch so erklärt!

  8. #48
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    ich hätte da auch noch eine frage zur Investitionsrechnung:
    warum zieht Prof. Pummerer bei seiner Lösung zum Berechnen der Barwerte vom Gesamtzahlungsstrom die Steuern vor Gewinnvortrag bzw. Verrechnung ab und nicht die tatsächlich zu zahlenden Steuern nach der Verlustverrechnung?

    und weiß zufällig jemand die Lösoung dazu wie hoch der Nutzwert sein muss, damit der Nettobarwert 0 ist?


    Weiß jetzt nicht genau was du meinst! Um welches Bsp. gehts?


    Du meinst den Restwert? Du bekommst einen negativen Barwert heraus und gefragt ist, wie hoch der Restwert am Ende sein muss, damit der BW 0 ist, reden wir von diesem Bsp?

    Also du musst den BW aufzinsen in die Periode des Restwertes und dann durch 0,75. Wenn keine Steuern anfallen würden, müsstest du nur den BW aufzinsen und zum RW dazuzählen. Wenn du das dann abzinst, sollte 0 herauskommen. Da du aber auch noch 25% Steuern zahlen musst, muss diser Betrag auch noch um diese Steuer erhöht werden, also durch 0,75.

  9. #49
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    Zitat Zitat von Lex87 Beitrag anzeigen


    Weiß jetzt nicht genau was du meinst! Um welches Bsp. gehts?

    Danke.

    es geht hierbei um das Beispiel 3 bei den Lösungen zur Zusatzstunde welches im Grunde identisch ist zum Beispiel 5 bei dieser Klausur.

    meine Lösung wäre BW -117536 (bei Restunutzwert ist 200000)
    Geändert von tbk (14.02.2010 um 22:06 Uhr)

  10. #50
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    Es muss ein BW von -100252 herauskommen. (bei der Übungsaufgabe) Du kannst mit den excel-Blättern ein bisschen spielen! Ersetze den RW ganz oben von 378512 durch 200000 und du hast die Lösung für RW=200000. Die 378512 sind die Lösung für die zweite Frage. Da bekommst du den BW von 0.

    Jetzt hab ich glaube ich auch verstanden wie du die erste Frage gemeint hast! Er hat in der Zusatzstunde gesagt, wir sollen von einer Zusatzinvestition ausgehen. Das bedeutet, dass auch wenn Verluste herauskommen kein Verlustvortrag notwendig ist. Es ist grundsätzlich von einem positiven Gesamtergebnis auszugehen. Das mit dem Verlustvortrag im 3. Bsp. hat er nur als Zusatzinfo auch gerechnet, wenn diese Investition die einzige ist.

    Noch zum Restwert und BW von 0: Die 100252 aufzinsen in t4 und dann durch 0,75. Das dann zum RW dazuzählen. Gegenprobe: Vom Gesamtgewinn in t4 Steuern abziehen und nach t0 abzinsen. Wenn 0 herauskommt, ist es richtig!

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