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Ergebnis 31 bis 40 von 143

Thema: Gesamtprüfung Walzel 08.04 (322.711)

  1. #31
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    hallo

    habe ein proseminar schon vor einiger zeit abgschloßen und will jetzt dann mal die prüfung machen und hab ma des jetzt so durchglesen bezüglich den stoff und so.
    Nun wäre mei frage ob vielleicht wer so nett wär den fragenkatalog reinzustellen weil is kommen ja alle 90 fragen und ned die ausgewählten wie bei dem einen Linke??? oder bin i da falsch informiert???

    MFG FLo

  2. #32
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    Avatar von Bonsai
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    @gogogo: was hast du alles benötigt fürs umschreiben?

    lg

  3. #33
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    ich bin einfach ins prüfungsreferat gegangen und gesagt dass ich mich zur gesamtprüfung von walzel anmelden möchte...das war ne geschichte von 2 minuten nichts weiter einfach nur studentenausweis

  4. #34
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    Avatar von Bonsai
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    ok, danke. und wenn ich aber bisjetzt für die vo Walzl/Ganner angemolden war, ist das kein problem? muss ich mich im lfu dann abmelden von der anderen vo? nicht das ich die prüfung schreibe und sie mir dann nichts bringt

  5. #35
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    Zitat Zitat von 00bahu00 Beitrag anzeigen
    hey..
    hab leider noch keine antwort von ihm bekommen. schau schon mehrmals am tag. tut mir leid. wie gesagt, so bald ich was weis, werd ich seine antwort hier rein stellen!
    Immer noch nix?!

  6. #36
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    Zitat Zitat von Bonsai Beitrag anzeigen
    ok, danke. und wenn ich aber bisjetzt für die vo Walzl/Ganner angemolden war, ist das kein problem? muss ich mich im lfu dann abmelden von der anderen vo? nicht das ich die prüfung schreibe und sie mir dann nichts bringt

    nein ich habe auch die VO bei beiden gemacht! ich habe mich bei lfu abgemeldet da du das ja nicht mehr brauchst...du siehst im lfu bei prüfungsanmeldungen aber nach der Prüfungsanmeldung im Prüfungsreferat ob es gegangen ist..also müsste es auch stehen die Prüfung von Walzel

  7. #37
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    ich lerne nur den fragenkatalog...glaubt ihr das ist ausreichend?

  8. #38
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    Avatar von mst52
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    Zitat Zitat von gogogo Beitrag anzeigen
    ich lerne nur den fragenkatalog...glaubt ihr das ist ausreichend?
    sollte
    hast du schon den aktuellen fragenkatalog? hab immer noch keinen plan, welcher jetzt in was für einer form kommt?
    wär schon toll, wenn uns jemand seinen zur verfügung stellen könnt?!

    DANKE!!!

  9. #39
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    so jetzt hab ich eine antwort bekommen:

    Der Fragenkatalog gilt (bezogen auf die beiden ausstehenden Prüfungstermine)
    nach wie vor (nach den beiden Prüfungsterminen jedoch nicht mehr), nunmehr
    (also bei beiden kommenden Prüfungsterminen) allerdings ohne jede
    Einschränkung. Da ich zum nunmehrigen Prüfungstermin kaum dieselben Fragen
    wie anlässlich des ersten Prüfungstermins bringen kann, würde sich ansonsten
    der Stoffumfang auf einige wenige Fragen reduzieren. Allerdings werde ich
    bei der Korrektur dar auf den nunmehrigen Umfang des Fragenkataloges
    durchaus Rücksicht nehmen.

    Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Vorbereitung!

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Walzel von Wiesentreu
    -------------------------------------------------------------------

    alles güte fürs lernen!
    lg

  10. #40
    Junior Member Bewertungspunkte: 0

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    ist das vielleicht der richtige fragenkatalog?

    WIEDERHOLUNGSFRAGEN
    -
    Recht für Wirtschaftswissenschaften
    322 711


    I. Allgemeine Rechtstheorie

    1. Was sind „soziale Normen“?
    2. Welche Funktionen erfüllen „soziale Normen“?
    3. Wie erfolgt die Durchsetzung sozialer Normen im Allgemeinen und von Recht im Speziellen?
    4. Was ist das entscheidende Charakteristikum des Rechts als soziale Norm?
    5. Welches sind die spezifischen Funktionen des Rechts?
    6. Wie entsteht Recht?
    7. Was ist unter „Gewohnheitsrecht“ zu verstehen?
    8. Was versteht man unter „positivem Recht“?
    9. Erklären Sie den Begriff „Naturrecht“.
    10. Zeigen Sie eine mögliche Verbindung von Gerechtigkeit und Recht auf.
    11. Nennen Sie einige zentrale Gerechtigkeitsformeln.
    12. Welcher berechtigten Kritik sehen sich Gerechtigkeitsformeln ausgesetzt?
    13. Welche Arten von Gerechtigkeit kennen Sie?
    14. Welches ist die zentrale Position des Rechtspositivismus im Hinblick auf das Verhältnis von Gerechtigkeit und Recht?
    15. Welche grundlegenden Arten von Rechtsnormen kennen Sie?
    16. Was ist unter „objektivem Recht“, was unter „subjektivem Recht“ zu verstehen?
    17. Was ist unter „materiellem Recht“, was unter „formellem Recht“ zu verstehen?
    18. Was ist „zwingendes Recht“, was „nachgiebiges Recht“?
    19. Erklären Sie das rechtstheoretische Modell vom Stufenbau der Rechtsordnung unter Berücksichtigung des Gemeinschaftsrechtes.
    20. Welche Arten des Stufenbaues unterscheidet die Rechtstheorie?
    21. Wodurch unterscheidet sich öffentliches Recht von Privatrecht und welche diesbezüglichen Theorien kennen Sie?
    22. Welche Rechtsfolgen zieht die Unterscheidung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht nach sich?


    II. Verfassungsrecht

    23. Was ist gemeinhin Bestandteil einer Verfassung?
    24. Wodurch unterscheidet sich nach österreichischem Recht ein einfaches Bundesgesetz von einem Bundesverfassungsgesetz?
    25. Welche Quellen des österreichischen Verfassungsrechts kennen Sie?
    26. Welche besondere Interpretationsmethode gelangt im Bereich der Verfassungsinterpretation zur Anwendung?
    27. Erklären Sie den Begriff „Baugesetz der Bundesverfassung“ und nennen Sie alle Baugesetze der österreichischen Bundesverfassung.
    28. Was bedeutet „Demokratie“ und welche beiden Formen der Demokratie kennen Sie?
    29. Erklären Sie den Begriff „Republik“.
    30. Wodurch unterscheiden sich Republik und Monarchie voneinander?
    31. Was ist ein Bundesstaat und worin äußert sich das bundesstaatliche Prinzip nach der österreichischen Verfassung?
    32. Was ist ein Rechtsstaat und welche beiden Seiten weist der Rechtsstaat auf?
    33. Welche wesentliche Funktion hat der Rechtsstaat zu erfüllen?
    34. Nennen Sie einige Elemente der Rechtsstaatlichkeit, die in der österreichischen Bundesverfassung grundgelegt sind.
    35. Welche Gewalten treten im Staat auf und weshalb sind sie möglichst voneinander zu trennen?
    36. Was ist unter „formeller Gewaltentrennung“, was unter „materieller Gewaltentrennung“ zu verstehen?
    37. Was sind „Staatszielbestimmungen“?
    38. Welche Staatszielbestimmungen enthält das österreichische Bundesverfassungsrecht?


    III. Verwaltungsrecht

    39. Was ist ganz allgemein gesehen die Aufgabe der staatlichen Verwaltung?
    40. In welche drei großen Bereiche lässt sich das Verwaltungsrecht sinnvoller Weise gliedern?
    41. Wie wird Verwaltung in verfassungsrechtlichem Sinne (in formell-organisatorischer Hinsicht) definiert?
    42. Was ist im Sinne der Verwaltungsrechtstheorie ein „Verwaltungsträger“, was ein „Organ“, was ein „Organwalter“?
    43. Was ist eine juristische Person öffentlichen Rechts?
    44. Nennen Sie zumindest fünf verfassungsrechtliche Prinzipien der Verwaltung.
    45. Was bedeutet das „Legalitätsprinzip“ (Prinzip der strengen Gesetzesbindung) im Hinblick auf die staatliche Verwaltung?
    46. Wodurch unterscheidet sich die Vollziehung in Form der Verwaltung von der Vollziehung in Form der Gerichtsbarkeit?
    47. Was bedeutet es, wenn die Verfassung in Art. 94 B-VG den Grundsatz statuiert: „Die Justiz ist von der Verwaltung in allen Instanzen getrennt.“?
    48. Welches sind die wesentlichen Merkmale oberster Verwaltungsorgane?
    49. Was ist unter „Selbstverwaltung“ zu verstehen und welche Arten der Selbstverwaltung kennen Sie?
    50. Wodurch unterscheidet sich die staatliche Hoheitsverwaltung von der Privatwirtschaftsverwaltung?
    51. Welche (generellen und individuellen) hoheitlichen Handlungsformen stehen der Verwaltung zur Verfügung?
    52. Was ist ein Bescheid und wodurch unterscheidet er sich von der Maßnahme unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt?
    53. Was ist eine „Verordnung“?
    54. Welche Rechtsschutzeinrichtungen, denen die Kontrolle der Verwaltung obliegt, kennen Sie?
    55. Unter welchen Voraussetzungen kann ein individueller Verwaltungsakt (Bescheid) vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochten werden?
    56. Unter welchen Voraussetzungen kann ein individueller Verwaltungsakt (Bescheid) vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten werden?


    IV. Bürgerliches Recht

    57. Was beinhaltet die Vertragsfreiheit?
    58. Was bedeutet das das bürgerliche Recht kennzeichnende Prinzip der „Privatautonomie“?
    59. Was versteht man unter einem Rechtssubjekt?
    60. Was versteht man unter einem Rechtsobjekt?
    61. Was verstehen Sie unter der „Rechtsfähigkeit“ und wann beginnt diese bei natürlichen Personen?
    62. Haben ungeborene Kinder einen Anspruch auf den Schutz der Gesetze?
    63. Für welchen Personenkreis ist die Bestellung eines Sachwalters möglich?
    64. Was ist zivilrechtlich unter „Handlungsfähigkeit“ zu verstehen?
    65. Was bedeutet „Deliktsfähigkeit“ aus privatrechtlicher Sicht?
    66. Welche Altersstufen sind im Hinblick auf die Geschäftsfähigkeit und die Deliktsfähigkeit relevant?
    67. Was ist ein „Rechtsgeschäft“?
    68. Was sind Verpflichtungsgeschäfte, was Verfügungsgeschäfte?
    69. Was ist ein „abstraktes Rechtsgeschäft“?
    70. Wie können im rechtsgeschäftlichen Verkehr Willenserklärungen erfolgen und was besagt die Vertrauenstheorie im Hinblick auf Willenserklärungen?
    71. Was ist ein „Scheingeschäft“?
    72. Wann liegt ein „Dissens“ vor?
    73. Erklären Sie den Begriff „Anbot“.
    74. Was bewirkt der Zugang des Anbots beim Vertragspartner?
    75. Was ist unter „Kontrahierungszwang“ zu verstehen?
    76. Welche Willensmängel kennen Sie?
    77. Wie wird der Irrtum definiert und welche Arten des Irrtums kennen Sie?
    78. Wann ist ein Irrtum wesentlich, wann unwesentlich?
    79. Unter welchen Voraussetzungen sind der Motivirrtum und der Geschäftsirrtum beachtlich?
    80. Welches sind die Rechtsfolgen der Irrtumsanfechtung?
    81. Was ist Wucher?
    82. Wofür ist bei der Gewährleistung einzustehen?
    83. Welche Gewährleistungsfristen gibt es?
    84. Wie haftet der Bürge bei der Ausfallsbürgschaft?
    85. Was versteht man unter der Erfüllungsgehilfenhaftung?
    86. Welche Voraussetzungen müssen bei der Verschuldenshaftung gegeben sein?

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