Wann wird die nächste Prüfung also 3. Termin vom Walzel sein?
Ich denk mal es kommt derselbe Stoff wie bei Termin1 und 2 ist glaub ich ja so geregelt 3 Termine zu haben. Hab die VO Prüfung noch nicht gemacht und möchte diese nun endlich abhaken können.
Indemfall sollte man den Fragenkatalog gut lernen und dann sollte es klappen oder? Keine Multiplechoice Fragen oder wie schauts bei Recht f. Wiwi aus?
Danke für die Info!![]()
Wo findet man den diesen Fragenkatalog? Ist das der Selbe wie bei Ganner auf der Homepage? Zur Prüfung kommt ja Privat- und öffentliches Recht oder? Danke euch!!
hey
beim fragenkatalog würde ich aufpassen, den beantworteten ausm sowi forum kannst du vergessen. hab ihn auswendig gelernt und 1:1 in der klausur aufgeschrieben und nen 4er bekommen!
nein, es ist nicht der selbe wie beim ganner! es gibt ja 2 module einmal ganner / walzl und nur walzl. beim ganner und walzl wurde der fragenkatalog gekürtzt.
den unbeantworteten katalog vom walzl solltest du solltest du im ecampus finden, am besten mit dem skript selber beantworten!
lg
ich hab nur ca 50 fragen vom forum + die vom skript gelernt, teilweise auswendig! war nicht so schwer...hab nen 1ner bekommen.. aber ohne scheiß diese prüfung ist saueinfach und schummeln kannst du auch sehr gut!!![]()
Im Forum sind ja mehrere Fragenkataloge online. Welchen habt ihr für die April-Klausur verwendet?
Hat jemand den auf Seite 11/Post 105 verwendet??
man sollte sich auch noch ein bisschen selbst gedanken zu den antworten machen und den fragenkatalog (wenn schon aus dem forum) nicht blind lernen.
bei manchen antworten wusste man ohne jegliches vorwissen, dass das in dieser weise nicht stimmen kann.
teilweise wurde eine antwort hingeschrieben, die absolut nicht zur frage passte.
Egal, die antworten habe ich mir eben selbst aus dem internet rausgesucht oder die antworten mit den antworten anderer fragenkataloge verglichen.
Mit "meinem" modifizierten Fragenkatalog (aus dem Forum) habe ich immerhin den 1er geschafft.
muss ich in allen punkten zustimmen, vor allem beim "TeamWork"
Jap, den hab ich verwendet, aber wie oben beschrieben noch "modifiziert", da ein paar antworten teilweise überhaupt nicht stimmen.
war aber nicht sooo viel arbeit.
werde den fragenkatalog mal suchen, wenn ich ihn finde, meine modifizierungen hier im laufe des tages posten.
Ich habs wie mst52 gemacht...nur kann ich euch keinen Fragenkatalog zur Verfügung stellen, da ich mir keinen mehr angefertigt habe.
Lernt den Fragenkatalog ausm Forum, inklusive ein paar Modifikationen und ihr werden auch gut abschneiden....und ein gutes "Arbeitsklima" herrscht bei der Prüfung eh![]()
Bitte übernehmt auch meine Modifikationen nicht blind sondern macht euch noch selbst Gedanken dazu. Einerseits hilft es euch, die Materie besser zu verstehen und andererseits können meine Notizen auch falsch sein.
Es können auch noch andere Antworten im Fragenkatalog falsch sein, auch wenn ich sie hier nicht anführe - nur habe ich es dann selbst nicht bemerkt.
Alle folgenden Angaben sind ohne Gewähr!!!
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Meine Modifikationen zum Fragenkatalog aus diesem ThreadSeite 11, Post #105:
Öffentliches Recht
8. kA ob das römische Zeugs gefragt ist, hatte aber auch keine wirklich bessere Antwort parat, bis auf: Privatrecht -> Zivilgericht; öffentl. Recht -> Verwaltungsbehörde.
(selbst informieren!!)
13. hier habe ich zusätzlich die "Versteinerungstheorie" erwähnt:
die Gesetzestexte bzw. die einzelnen Worte sollten heute so aufgefasst werden, wie man sie damals aufgefasst hat. (anm.: heute werden manche Wörter in den Texten teilweise anders interpretiert/verstanden)
16. Formen der Demokratie:
- Direkt (Volk entscheidet selbst)
- Indirekt (Volk wählt Vertreter, die einen großteil an Entscheidungen für das Volk treffen) --> Österreich
26. Bundesminister geben Auftrag an Bürokratie eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten - fertige Gesetzesvorlage wird dem Ministerrat zur Abstimmung vorgelegt - bei Zustimmung kommt die Gesetzesvorlage in den Nationalrat (dann sollte es weitergehen wie bei Frage 24)
37. habe ich wieder was komplett anderes, nämlich:
- Gewaltentrennung
- Amtsverschwiegenheit
- Amtshilfe
- Amtshaftung/Organhaftung
- Legalitätsprinzip
39. habe ich mal grob zusammengefasst:
- Verwaltung erlässt Bescheide
- Gerichte erlassen Urteile
("Originalantwort" hört sich aber auch nicht schlecht an -> Notfalls Internet!)
41. erster Punkt passt, die anderen Zwei habe ich ersetzt mit noch mehr Punkten:
- Leistungsbefugnis gegenüber allen untergeordneten Organe
- weisungsfreie, unbeeinflusste Erledigung übertragener Verwaltungsaufgaben
- letzte instanzliche Entscheidungsbefugnis
- un(mittelbare) demokratische Bestellung
- rechtliche sowie politische Verantwortung gegenüber dem Volk bzw. den volksgewählten Organen
42. Originalantwort bezweifle ich, hab mich wieder kurz gefasst:
Übertragung von Verwaltungsaufgaben an juristische Personen, um diesen die eigenverantwortliche Gestaltung zu ermöglichen.
(klingt beim ersten Mal nicht sehr verständlich, im Internet findet ihr sicher auch noch was darüber)
45. hier sind nur drei Verwaltungsmaterien angegeben, die vierte:
- Abgabenverwaltung
49. hier habe ich bis heute keine Antwort parat.
Diese Frage kam bei mir zur Prüfung, mit viel Team-Work war sogar noch diese Antwort richtig - vermute ich.
Waren leider einige Punkte anzuführen und daher kann ich mich überhaupt nicht mehr erinnern.
Bürgerliches Recht
14. Wie können Willenserklärungen erfolgen?
- Ausdrückliche Willenserklärung (verbal, schriftlich oder durch andere Zeichen)
- Konkludente Willenserklärung (was nach Gewohnheit oder Gebrauch als Willenserklärung verstanden wird)
- Schweigen (praktisches Bsp: man bekommt Angebot per Fax, wenn man sich innerhalb 14 Tagen nicht meldet, gilt das Angebot als akzeptiert)
23. Originalantwort beantwortet die Frage nicht.
Beachtlicher Motivirrtum liegt vor, bei/wenn
- letztwilligen Verfügungen
- unentgeltlicher Zuwendung unter Lebenden
- Motiv ist ausdrückliche Bedingung im Vertrag
Beachtlicher Geschäftsirrtum liegt vor, wenn
- Irrtum durch Partner veranlasst
- Irrtum hätte Partner auffallen müssen
- Irrtum wurde rechtzeitig aufgeklärt (kA ob das stimmt - erinner mich nicht mehr an die Quelle)
24.
Irrtum ist wesentlich und beachtlich: Vertrag wird aufgelöst
Irrtum ist unwesentlich und beachtlich: Anpassung des Vertrages, bis beide Vertragsparteien damit einverstanden sind
25. vermeintlich einfacher formuliert:
Angebot einer Leistung zu einer deutlich überhöhten Gegenleistung unter Ausnutzung einer Schwächesituation des Vertragspartners
26. Zusatzinfo:
Gewährleistung gilt nur für Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren
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Bitte fragt mich nicht nach irgendwelchen Erklärungen zu den Antworten, teilweise habe ich die Sachen auch nur von irgendwelchen Quellen abgeschrieben. Einen Großteil findet ihr auch selbst im Internet (inkl. Erklärung), wenn ihr euch nur die Mühe macht
Gutes Gelingen für die Prüfung!
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