habs mir gerade nochmals angesehen - bei der Klausur damals hab ich es nicht hinbekommen - aber jetzt schauts besser aus (geht glei besser wenn man die Antwort kennt

)
Die Vermeidung einer CO2-Tonne verursacht für Unternehmen A Grenzkosten in Höhe von GK = 40 + 0,4q_A.
Für Unternehmen B entstehen Grenzkosten in Höhe von GK = 30 + 0,8q_B wobei q die reduzierte Menge (in
Tonnen) an Schadstoffen beschreibt. In der Ausgangssituation ohne staatliche Intervention werden von den
Unternehmen je 200 Einheiten (insgesamt 400) an Schadstoffen emittiert.
kosteneffizient ist wenn GK_A = GK_B also gleichsetzen und z.B. für q_B = 200 - q_A einsetzen oder umgekehrt. Daraus folgt
q_A= 125 und q_B = 75
Bei den Wohlfahrtsunterschieden sind die Gesamtkosten ausschlaggebend (war mein Fehler bei der Klausur)
Und da nur die Grenzkosten gegeben sind muss man eine Runde integrieren
GK_A = 40 + 0,4q_A --> K_A = 40*q_a + 0,2*q_A^2
GK_B = 30 + 0,8q_B --> K_B = 30*q_B + 0,4q_B^2
jetzt erste Variante für q_A und q_B jeweils 100 einsetzen
ergibt K_A = 6000 und K_B = 7000 in Summe 13000
zweite Variante q_A= 125 und q_B = 75
ergibt K_A = 8125 und K_B = 4500 in Summe 12625
also um genau 375GE weniger Kosten somit ein Wohlfahrtsgewinn.
richtige Antwortmöglichkeit:
Der Wohlfahrtsgewinn der kosteneffizienten Aufteilung der geforderten Schadstoffreduktion liegt um 375 Geldeinheiten über jener Variante, in der Unternehmen A und Unternehmen B jeweils 100 Tonnen CO2 reduzieren.
Lesezeichen