Im Universitätsgesetz steht folgendes:
Es ist also rein rechtlich möglich. Wie Mathias bereits erwähnte, braucht es dazu jedoch eine Satzungsänderung, aber auch diese sind nicht unmöglich. Die Satzung wird demnächst sowieso überarbeitet und genau da können die studentischen Mitglieder des Senats (von 24 Senatsmitgliedern sind 6 Studenten, davon 3 von der AG) ansetzen und auf eine Änderung hinwirken. Da die Uni Innsbruck mit 3 Wiederholungen nur die Minimalvariante vorsieht und andere Uni's durchaus toleranter sind, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass man da eine nötige Mehrheit zusammen bekommen würde.Zitat von §77 (2)
Gut Ding braucht eben Weile, erinnern wir uns an UNIT, dass im Wahlkampf 2007 gefordert wurde und danach auch ein ganzes Semester an Vorlaufzeit benötigte.
Weiters finde ich persönlich mehr Antritte schon wichtig, immerhin gibt es genügend Studierende, die sich nicht vollzeit auf das Studium konzentrieren können (Studierende mit Kind, Berufstätige, chronisch kranke,...) und ohne eigenes Verschulden einfach das ein oder andere Mal mehr Antritte benötigen.
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