schau dir dafür am besten die pfleger folien an, da sind dafür schon ein paar informationen rauszulesen...
aber im allgemeinen ist zuerst mal zu unterscheiden in unternehmensrechtlichen gewinn (ugb) oder steuerrechtlichen gewinn (estg): nach ugb kommt alles hinein, laut estg keine pauschalierten rückstellungen, und langfristige rückstellungen (rlz > 1 jahre) nur mit 80 % des wertes. weiters brauchst du für den ugb-gewinn auch den estg-gewinn, da du 25 % köst (summe est-gewinn * 0,25) beim ugb gewinn abziehen musst!
die erklärung ist jetzt wahrscheinlich nicht gerade aussagekräftig, aber geh's mal mit einem nachbesprechungsbeispiel durch, dann wirds vielleicht klarer!
Würd bisschen aufpassen bei der Zusammenfassung der Multiplechoicefragen! Da die 1:1 aus den Klausuren sind und diese sehr viele Fehler enthalten sollte man nicht einfach blind auswendig lernen.
Zum Beispiel:
9. Welche der nachstehenden Aussagen sind im Falle der Bilanzierung eines Firmenwertes richtig?
Der Firmenwert ist steuerrechtlich aber nicht unternehmensrechtlich abzuschreiben
62. Welche der nachstehenden Aussagen sind im Falle der Bilanzierung eines Firmenwertes richtig?
Der Firmenwert ist steuerrechtlich und unternehmensrechtlich abzuschreiben
Das ist halt die gleiche Crux wie bei Internes RW. Die Antworten sind laut Scrambling alle korrekt. Ob sie dann fachlich richtig sind ist etwas anderes![]()
welche rechentypen muss man für die prüfung können? gibt es irgendwo beispielaufgaben?
Was ist mit den ganzen kennzahlen die gepostet wurden? in wiefern sind die prüfungsrelevant?
Hallo!
Kann mir jemand bestätigen, dass das EBITDA einfach der Betriebserfolg(EBIT) + Afa (-Zuschreibung an das AV) ist?
Vielen Dank !!
Lesezeichen