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Thema: Vo Gesamtprüfung 17.02.2012

  1. #51
    Senior Member Bewertungspunkte: 3

    Registriert seit
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    1b)

    EU 600.000
    Afa -150.000
    _________________
    450.000
    GSVG -15786,24
    UV -98,40
    __________________
    434.115,36
    GFB -10400 (30000+50000) x0,13 = 10400
    ___________________
    423115,36
    ESt 202092,68
    ---------------------------
    221.622,68
    GFB 10400
    --------------------------
    232.022,68

    habt ihr das gleich?!

  2. #52
    Senior Member Bewertungspunkte: 3

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    Zitat Zitat von ChristianB Beitrag anzeigen
    Mein Ansatz für Aufgabe 1 - GmbH
    --
    GmbH:
    + 600.000
    - 150.000 (AFA)
    - 3.900 (13% Freibetrag auf Investitionen; max. 3900)
    = 446.100
    - 120.000 (Kosten für GF! Nicht brutto sondern Kosten)
    = 326.100
    - 81.525 25% Köst
    = 244.575
    - 61.144 25% Kest
    = 183.431 ausschüttbarer Gewinn


    25% GF Bezug:
    120.000 Kosten
    - 13.735,68 SV DGA (HBMG von 58800)
    - 9.192,68 LNK (inkl. MVK)
    = 97.071,64 Bruttolohn
    - 10.625,16 SV DNA (HBMG von 58800)
    = 86.445,48 LST BMG
    - 703,76 LST für SZ
    - 27.283,07 LST
    = 58.458,65 Gehalt netto
    + 45.857,75 25% von Gewinnausschüttung

    100% GF
    120.000 Kosten für GF
    - 8.827,13 LNK 7,94%
    = 111.172,87
    - 15.786,24 GSVG
    - 6.670,37 BAP
    = 88.716,26 BMG für LST
    - 34.593,13 LST
    = 54.123,13
    + 6.670,37 BAP
    = 60.793,50 Netto Bezug
    + 183.431 Gewinnausschüttung


    Hat jemand Verbesserungsvorschläge?

    täusch ich mich oder darf man den gewinnfreibetrag nicht nur bei steuerpflichtigen unternehmern abziehen, sprich nicht bei einer Gmbh!

    steht so in den unterlagen!!!!!

    ach noch was warum ziehsd du die Lohnnebenkosten nicht gleich bei der GmbH ab? sondern wenn du die bezüge fürn GF berechnest,
    haben das im Unterricht immer anders gemacht
    Geändert von csam2010 (17.04.2012 um 14:52 Uhr) Grund: falsch

  3. #53
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    Avatar von Monseniore Grüny
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    Zitat Zitat von csam2010 Beitrag anzeigen
    1b)

    EU 600.000
    Afa -150.000
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    habt ihr das gleich?!

    warum machst du das mit dem GF-Bezug bei der einzelunternehmung? ausserdem ist bei den GSVG von 15.786,24 die UV schon enthalten, vorsicht!
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  4. #54
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    hab ich doch nicht!
    Des is der gewinnfreibetrag von 10400 den darf sich das EU ja abziehen, im gegensatz zu der Gmbh!
    bist dir sicher dass ich die UV was ja fix is nicht mehr abziehen muss wenn ich auf der HBGL angelangt bin?

  5. #55
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    Zitat Zitat von csam2010 Beitrag anzeigen
    1b)

    EU 600.000
    Afa -150.000
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    UV -98,40
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    habt ihr das gleich?!
    Stimmt so, nur hast du die UV doppelt. (26,68%*58.800 + 98,40 = 15.786,24)

  6. #56
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    Zitat Zitat von csam2010 Beitrag anzeigen
    täusch ich mich oder darf man den gewinnfreibetrag nicht nur bei steuerpflichtigen unternehmern abziehen, sprich nicht bei einer Gmbh!

    steht so in den unterlagen!!!!!
    Genau! Gewinnfreibetrag nur für Personengesellschaften und Einzelunternehmen, nicht jedoch für Gmbh.

  7. #57
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    Zitat Zitat von Monseniore Grüny Beitrag anzeigen
    Schaut euch das mal an, was sagt ihr hierzu?
    ich hab jetzt mal keine HBGL für DGA angesetzt, also abgesehendavon (hab dem pummerer ne mail bezügl. dessen geschrieben)

    Aufgabe 4: Sozialversicherung / Einkommensteuer

    Bruttolohn p.a.: 5.000*14 = 70.000
    + Sachbezug p.a.: 600*12 = 7.200
    = Gesamt brutto p.a.: 77.200
    + ASVG DGA (23,36%): 18.033,92
    + LNK (7,94%): 6.129,68
    = Brutto Brutto: 101.363,60

    Lösung: jährliche Lohnnebenkosten Dienstgeber: 6.129,68

    Weiterführende Rechnung zum Nettogehalt:
    Gesamt brutto p.a.: 77.200 (inkl. Sachbezug)
    - ASGV DNA (18,07% von 58.800): 10.625,16
    - LST BMGL: 66.574,84
    - EST (Formel): 23.522,42
    =Nettogehalt: 43.052,42
    - Sachbezug: 7.200
    = Auszahlungsbetrag: 35.852,42


    laut der AUssage:
    Hab dem Kirchmaier eine mail geschrieben er hat folgendes geanwortet:

    Da es sich um eine Höchstbemessung für die Sozialversicherung handelt, gilt für diese:

    für alle SV, egal ob Werkvertrag, DN, freier DN immer 58.800,-
    betrifft DN u. DG Anteil…
    gilt auch bei der MVK

    NICHT für DB, DZ, KommSt

    hättest du also ASVG auch mit 58800 berücksichtigen müssen, darüberhinaus hast du vergessen den 13,14 Lohn zu berücksichtigen! sprich du hast nicht in normale und feste LSt unterschieden!!!!

  8. #58
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    Zitat Zitat von gambler Beitrag anzeigen
    Stimmt so, nur hast du die UV doppelt. (26,68%*58.800 + 98,40 = 15.786,24)
    is logisch, vielen dank!

  9. #59
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    Zitat Zitat von csam2010 Beitrag anzeigen
    laut der AUssage:
    Hab dem Kirchmaier eine mail geschrieben er hat folgendes geanwortet:

    Da es sich um eine Höchstbemessung für die Sozialversicherung handelt, gilt für diese:

    für alle SV, egal ob Werkvertrag, DN, freier DN immer 58.800,-
    betrifft DN u. DG Anteil…
    gilt auch bei der MVK

    NICHT für DB, DZ, KommSt

    hättest du also ASVG auch mit 58800 berücksichtigen müssen, darüberhinaus hast du vergessen den 13,14 Lohn zu berücksichtigen! sprich du hast nicht in normale und feste LSt unterschieden!!!!

    ach fuck mann! ich hasse es, das mit den HBGL hab ich geändert, is klar aber das mit dem bescheuerten festen und normalen lst nicht!

    ich änders grad
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  10. #60
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    Zitat Zitat von Monseniore Grüny Beitrag anzeigen
    ach fuck mann! ich hasse es, das mit den HBGL hab ich geändert, is klar aber das mit dem bescheuerten festen und normalen lst nicht!

    kannst du das schnell aufzeigen?

    ja du hast

    bruttogehalt
    -LNK
    ______
    Zwischensumme ----------> Zwischensumme entspricht 14 Gehältern --> also Zwischensumme / 14 x 2 hast 2 Monatsgehälter , diese ziehst ab

    weiter aslo:
    Zwischensumme
    - 2 Monatsgehälter
    ______________
    von denen zeihst die normale Lohnsteuer ab
    und von den 2 monatsgehältern die feste

    sprich zb 2 monatsgehälter entsprechen 6000, dann darfst noch freibetrag abziehen 620 und musst nur 6% steuern zahlen--> feste LSt (6000-620)x 0,06

    nur musst du hier zuvor wohl auch die sachbezüge berücksichtigen!


    kann mir jemand das 1. Beispiel erklären a) mit der GmbH mit 25 bzw. 100%, glaub das die gepostete Variante ziemlich falsch ist!!

    lg

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