Hallo, ich hätt eine Verständnisfrage zu dem Transferbsp. Aufgabe 12
ich hab im sowi forum eine formel für Transfers gefunden (VO-klausur 08.04.2012, A9) und die lautet,
die NB mit dem negativen Einkommenstransfer=
Einkommen+TR-zu bezahlender Steuer von 40% vom Einkommen - Preis des Güterbündels * Menge = NB
Das wären die dazugehörigen Zahlen von der alten Klausur:
(16-F)*20+60-(16-F)*20*0,4-4x= NB
hier muss ich den transfer ja dazu rechnen,
.... aber bei unserem bsp. haben wir ja ein einkommen von 448 nach einbeziehung der neg. einkommenssteuer.
Meine Frage: wenn ich ein einkommen hab, dann kann ich die TR=40
fallen lassen, weil ich ja schon ein arbeitseinkommen hab. Welches ich mir zum einem erarbeitet hab und zum anderem ist dann noch die negative einkommenssteuer dazu gekommen.
So hab ich keinen anspruch auf einen transfer? da dieser hier nur bei einem arbeiteinkommen von 0 gezahlt werden würde.
sehe ich das so irgendwie richtig, wär froh um eine "logische " erklärung

Danke!!
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