Wie komme ich von 4800 auf 40000 und dann auf die blöden 39200?? Es steht ja in der Ecampus Lösung folgendes:
Materialeinzelkosten: Fertigigungsmaterial, ohne MwSt, abz. Skonto
...damit komme ich nie auf 39.200.
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Frage:
Die Maschinenbau AG schloss am 10.06.X0 einen Kaufvertrag über den Erwerb einer neuen Maschine zu folgenden Bedingungen ab: Kaufpreis €420.000 inklusive 20% Umsatzsteuer (§10 Abs. 1 UStG), Lieferung in der 25. Kalenderwoche, die Montage der Maschine erfolgt durch Mitarbeiter des Verkäufers, Bezahlung 60 nach Montage ohne Abzüge oder 20 Tage nach Montage unter Abzug von 3% Skonto.
Die Maschine wurde am 19.6.X0 ordnungsgemäß geliefert. Die Montage der Maschine verzögerte sich allerdings, so dass sie erst am 10.07.X0 abgeschlossen war. Die Bezahlung erfolgte am 25.07.X0 unter Abzug von Skonto. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Maschine wurde zutreffend auf zehn Jahre geschätzt. Die Maschinenbau AG schreibt gleichmäßig über die Nutzungsdauer ab (sog. lineare Abschreibung) ab.
Die Maschinenbau AG strebt einen möglichst hohen Gewinnausweis an.
Alles Zahlungen wurden über das Bankkonto abgewickelt.
Aufgabe 1:
Wie hoch sind die Anschaffungskosten
a) € 407.500
b) € 339.500
c) Keiner der angegebenen Werte ist richtig
Lösung: ab hier b) ist richtig bis hier markieren
Aufgabe 2:
Welche der folgenden Aussagen ist/sind richtig?
a) Die monatsgenau Abschreibung beträgt € 19.804.17
b) Die monatsgenau Abschreibung der Maschine ist gleich der halbjahresabschreibung.
c) Die monatsgenau Abschreibung beträgt € 20.370
Lösung: ab hier b) ist richtig bis hier markieren
Hallo, hat jemand zufällig die Lösungen der VO Folien, die auf E-campus zu finden sind? Die Tabellen die sich auf die Beispiele beziehen sind noch auszufüllen und ich hab die korrekten Antworten nicht. Kann mir da jemand helfen. Vielleicht hat ja jemand die Lösungen eingescannt und möchte sie mir gern schicken.:lol:
csae9052@uibk.ac.at
Vielen Dank
Ja, ich würde es auch mit aufnehmen. Ich glaube aber nicht, dass es für gekauftes immaterielles AV ein Bilanzierungswahlrecht gibt. Es sei denn das fällt unter den derivativen Firmenwert.
Aber wegen dem Vollständigkeitsprinzip muss man ja eh alle Vermögensgegenstände mit aufnehmen es sei denn es besteht ein Bilanzierungsverbot oder -wahlrecht also in so fern muss es enthalten sein.
ciao
hallo,
ich versteh leider noch immer nicht wie man auf die Veränderung der Rückstellungen nach UGB kommt:cry:. Warum rechnet man die 10.000 auf die uns ein Kunde geklagt hat mitein? Wie hat diese Klage mit meinen Rückstellungen was zu tun? und warum rechnet man die (70.000+28.000)(Prozesskosten-Zahlung) zusammen? Wir haben ja die 70.000 schon zurückgestellt, und am Ende zahlen wir ja nur die 28.000. Ist dann die ehemalige Rückstellung von 70.000 nicht aufzulösen, weil man sie ja nicht mehr braucht?
bin für jede Hilfe dankbar
LG