Also ich erklär mal meine variante da dazu:
Man hat die Funktion K(x) gegeben. Gefragt sind die Grenzkosten K'(x).
Die Funktion lautet K(x) = K(v) * x + K(f)
Grenzkosten sind wie schon gesagt K'(x), also gehts ums ableiten.
Nach x abgeleitet lautet das ganze dann:
K'(x) = K(v)
Da kein x mehr drinnen is, können sie auch nicht mit zunehmender ausbringunsmenge abnehmen. (wär mal die mathematische lösung)
Rein vom logischen her:
Die Grenzkosten sind die variablen Kosten (wie auch aus dem mathematischen weg ersichtlich). Wenn ich ein Produkt mehr produziere, wird zB das Fertigungsmaterial zumindest unter dieser vereinfachten annahme nicht billiger. (Klar könnts sein dass das Material ab einer bestimmten einkaufsmenge billiger wird - mengenrabatt - aber wie gesagt, hier is ja vereinfacht).
Aaaaaaaalso... ist zwar eine lange Antwort für eine richtig oder falsch frage mit 0,5 punkten, aber bin mir zumindest sicher dass dort also falsch anzukreuzen wäre.
Die Grenzkosten K‘(x) nehmen bei einer linearen Kostenfunktion in Form von K(x) = kv*x + Kf mit
zunehmender Ausbringungsmenge (x) ab. (0,5 Punkte)
ja ganz genau. dazu noch folgende links:
http://www.controllingportal.de/Fach...enzkosten.html
http://books.google.at/books?id=bp5X...esult&resnum=5
die abgeleitete version einer linearen kostenfunktion ist einfach eine konstante (waagrechte linie) und somit unabhängig von den achsen und somit auch der ausbringungsmenge.
hätte auch beide als falsch angekreuzt
lg
also hier mal der Rechenweg dazu:
Umsatzkosten der Periode: (nehm hier jeweils das 1.Produkt)
SK/Stk 33,56 * abgesetzte Menge 1600 = 53.696 - synomym dazu auch für Produkt 2 u 3 --> diese dann zusammen zählen u du erhältst die gesamten Umsatzkosten der Periode
Periodenkosten:
HK/Stk 30 + prod. Menge 1500 = 45.000 + abgesetzte Menge 1600*Verwaltung/Vertrieb 3,56 = 5696 = Periodenkosten = 50.696 -> wie auch schon oben die beiden anderen Produkte gleich berechnen u dazu zählen.
Den Wert für Verwaltung/Vertrieb erhältst du indem du die angegebenen VV-Kosten/HK des Umsatzes rechnest - d.h. 12.300/103.680*100= 11,86% u dann HK 30,- *11,86%
Hoff, du kannst was damit anfangen u deine Frage ist beantwortet
Meine Lösung
8d)
GKV:
Erlöse 1500.000,-
+ Bestv. 386.250,-
- Bestv. 100.000,-
- GK 1189.375,-
BE 596.875,-
UKV:
Erlöse 1500.000,-
-SK d. Ums. 903.125,-
BE 596.875,-
Kommt jemand auf das selbe? Bin mir fast sicher das es stimmen müsste.
bei a), b) und c) komme ich auf deine Ergebnisse d.h. 242,- (SKv) und 257,5 (HK) und 45,75 (Vw/Vt) und 303,25 (SK)
Bin ich ganz deiner Meinung! Hab das gleiche ergebnis.
Bei 7. der Musterklausur:
Habe auch HK von 0,72 und ich glaub auch das die passen.
Wegen den Vw/Vt kosten eventuell das man die 0,72 x 10000 nimmt. und dann diese 7200/6000(Absatzmenge)=1,2. Von diesen 1,2 dann die 10%, also 0,12.
Würde als SK 0,84 ergeben.
Aber ich habe keine ahnung ob es so oder anders geht!!!!
Lass mich gerne aufklären!
greets
wie wäre es wenn man die Herstellkosten einfach mal 0,6 nimmt (60%) und davon dann die 10% vw/vt?! weil wenn 60% verkauft wurden, würde es ja bedeuten dass von 1 hergestellten gerade mal 0,6 verkauft wurden. bzw. gleichbedeutend mit (0,72*10Mio*0,6)/10Mio = 0,432 bzw. 0,72*0,6. davon dann 10% wäre 0,0432 ... ist des falsch?!
Was habt ihr für eine Preisuntergrenze bei 8 ?
Die absolute Preisuntergrenze sind ja im grunde die var. SK
Das wäre meiner Meinung nach die 100 FM + 20% var.MGK + 50 FL + 100% var.FGK = 220 = var. HK
220 + 10% var.Vertr./Verw. = 242 =Preisuntergrenze ?
oder geht das anders ?
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