Kann irgendwer den Lösungsweg von folgendem Bsp von der (Schluss) Klausur vom 15.9 (scrambling2) erklären... komm irgendwie nicht weiter...
Die Maschinenfabik Fritz und Keller lässt eine Maschine herstellen. Buchhalter Rübsam ermittelt die Herstellungskosten wie folgt:
a) Fertigungsmaterial lt. Belegen einschl 20% MwSt: 48.000
b) Materialgemeinkosten (20% des Fertigungsmaterials): 8000
c) Fertigungslöhne (Akkordl.) lt. Lohnzettel:
Brutto 16.000
- Abzüge 4000
---------------
=Netto 12.000
Arbeitgeberanteil der Soz.vers.: 3000
= 15.000 Tot.
d) Fertigungsgemeinkosten (300% des Fertigungslohes): 45.000
e) Verwaltungsgemeinkosten (10% der Summe aus a)bis d)): 11.600
a) die Gemeinkostenzuschläge sind unverändert aus der Kostenrechnung übernommen, sie enthalten kalkulatorische Gosten. Nach einem gesondert erstellten BAB ergeben sich ohne kalk Kosten und mit den effektiven Aufwendungen folgende Gemeinkostenzuschlagssätze: Material 15%, Fertigung 250%, Verwaltung 10%
b) die Fertigungsmaterialien wurden im Durchschnitt mit 2%Skonto gezahlt; dieser wird stets als sonstiger Ertrag gebucht.
c) Für die Erstellung eines Konstruktionsplans der Maschine wurde ein Ingenieurbüro beauftragt, das für seine Arbeit netto 7.500 verlangt. D Betrag wurde als Forschungs- und Entwicklungsaufwand gebucht.
d) Die Gemeinkosten nthalten auch entsprechende Beträge für den Werteverzehr des Anlagevermögens.
Welche Aussage ist richtig
a) Wertuntergr. = 66500
b) Wertuntergr. = 59.000
c)Wertuntergrenze = 65.700
d) keine der A. ist richtig
e)Die Wertuntergrenze beträgt 52.000
Welche Aussage ist richtig
a) Wertobergr. = 131.160
b)Wertobergr. = 111.580
c)keine der A. ist richtig
d)Wertobergr. =119.080
Hilfeeeeeeeeeeeee
Wie kommt man bei Aufgabe 16 auf einen unternehmensrechtlichen Gewinn nach Steuern von 275.000??
könnte mir bitte jamand nr.4 [15.12.08] erklären?
lg
Hallo!
kommt denn zur Prüfung am 13. 07. genau derselbe stoffumfang wie in den alten klausuren?
danke und lg
@emu:
Danke für deine schnelle Antwort, du hast glaub ich recht bei der 1. aufgabe, also sind doch die 58.000 richtig und danke auch für den lösungsweg der andern.
nur noch 1 Frage: beim SAV von Aufg. 10 hast du einfach die veränderung von 2006 auf 2007 also 100 + ABschreibung von 120 (Summe dann 220) genommen oder??
@sowiloge: Bsp. 4 vom 15.12. geht so..
und zwar du musst einmal nach UGB den gewinn und einmal nach Est ausrechnen
nach Ugb:
Gewinn 100.000
- RST (Explosion) 10.000
- RST (Haftung) 20.000
+ RST (Passivprozess) 70.000
- RST Verb. 40.000
- RST Batterie
--------------------
= Zwischensumme von 40.000
jetzt nach ESTG
Gewinn = 100.000
- RST (Explosion) - 10.000
-RST (Haftung) ---> Verbot bei EstG
+ RST (Passivprozess) + 30.000
- RST Batterie (aber hier weil RLZ > 3 J nur 80% - Ausnahme beim EStG) -48.000
-------------------------
= Zwischensumme von 72.000 --> davon jetzt 25 % KÖST also 18.000
als letztes die 40.000 vom UGB weniger die 18.000 und du kommst auf 22.000
@ all.. hab grad die klausur vom auer vom 22.01.2009 gerechnet (alte klausuren mit lösungsweg steht dabei) und die ist nicht ohne!!
vor allem sehr relevant die Berechnung von Liquidität usw..., falls die jem. macht..kenn mich bei bsp. 16 nicht aus, könnte das jem. erklären?
lg
@ all.. hab grad die klausur vom auer vom 22.01.2009 gerechnet (alte klausuren mit lösungsweg steht dabei) und die ist nicht ohne!!
die Klausur vom 22.01.2009 is doch vom Auer... glaub bzw. hoff nicht dass sich Treisch/Pfleger von der diesmal "inspirieren" lassen..... wär ja auch nicht wirklich in Relation zur VO...
Ich glaube mittlerweile auch, dass es C ist. Anscheinend muss man wenn die Übernahme am 31.05. erfolgt auch den gesamten Mai mit abschreiben. Somit würde ich als Lösung 57500 herausbekommen.
aus Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Abschreibung
"Beginn der Abschreibungen [Bearbeiten]
Die Abschreibungen werden erstmals mit dem Beginn der Nutzung zu betrieblichen Zwecken vorgenommen. Dies ist bei einer Anschaffung meist der Tag des Kaufs oder der Lieferung. Bei unbeweglichen Sachen (Gebäude) und umfangreichen Gewerken (Werkvertrag) ist die Abschreibung mit dem Tag der Übergabe oder Abnahme zu beginnen. Dabei wird monatsgenau gerechnet (Pro rata temporis). Beispielsweise sind bei der Anschaffung an einem Datum zwischen dem 1. Mai und dem 31. Mai acht Monate - vorausgesetzt, dass das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht - abzuschreiben."
Lesezeichen