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Thema: Lösungsvergleich FP Juni 2010

  1. #31
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    AW: Lösungsvergleich FP Juni 2010

    Also meiner Meinung nach geht es bei Veranlagung so:

    Gesamtbetrag der EK = 52000
    dh. es is ein VVT von 39000 möglich !

    der DSS beträgt 5,62 % und der halbe DSS somit 2,81 %

    Dann zur Berechnung:

    45000-39000 VVT (zuerst immer mit der gleichen EK ausgleichen, näheres dazu auf S.57 und 62 des Skriptum) = 6000*5,62% = 337,2

    und danach noch die 7000*2,81% = 196,7

    ergibt eine Steuerbelastung von 533,9

    Es erscheint mir zwar auch sehr wenig gegenüber der endbesteuerten Variante jedoch resultiert das glaub ich vorallem aus dem möglichen höheren Verlustvortrag bei der Veranlagung.

    Was meint ihr dazu ?

  2. #32
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    Avatar von DaMan
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    AW: Lösungsvergleich FP Juni 2010

    Ich glaube ja; dass der VVT von 39000 bereits im DSS drinnensteckt und somit darf man sich die 39000 nicht nocheinmal bei der Berechnung der Est abziehen; aber ich bin mir auch nicht sicher!!

    lg
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  3. #33
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    AW: Lösungsvergleich FP Juni 2010

    hmmm da hast du irgendwie auch recht... aber dass es bei Veranlagung weniger sein muss aufgrund des höheren VVT ist glaub ich sicher oder ? sind ja doch 5250 € mehr, wo ich abziehn kann. und der halbe DSS is ja auch deutlich niedriger als die 25% KESt.

    und ich berechne bei der endbesteuerung ja auch die steuern von den 11250 und nicht irgendwie von den 45000... das ist ja doch ein beträchtlicher unterschied...

  4. #34
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    AW: Lösungsvergleich FP Juni 2010

    Zitat Zitat von DaMan Beitrag anzeigen
    für Bsp 2 ha bich folgende Lösung:

    2010_EU

    Gewinn 20.000
    - Grundfreibetrag 2600
    17400
    - Verlustvortrag 13050 (75% von 17400)
    4350
    Est=0

    2011_EU

    Gewinn 138.000
    - Grundfreibetrag 3.900
    - Verlustvortrag 6950
    127100
    Est=53810

    (Das Gehalt wird beim EU nicht berücksichtigt; da das EU keine Rechtspersönlichkeit hat und ich mit meinem EU keine Arbeitsverträge abschließen kann; das geht nur bei der GmbH)

    2010 GmbH


    Gewinn 20.000
    - Gehalt 50000
    Verlust 30.000
    Kst;Kest=0

    Gehalt 50000
    -6% Betriebsausgabenpauschale 3000
    47000
    Est=14617,14

    2011_GmbH


    Einkünfte 138.000
    -Verlustv. 50000
    -Gehalt 50000
    Gewinn 38000
    Kst 9500
    28500
    Kest 7125
    Verfügungsbetrag 21375

    Gehalt gleich wie oben bei GmbH 2010

    Gesamtbelastung_EU = 53810
    Gesamtbelastung_GmbH = 40742,14



    lg
    ich würde noch im jahr 2010 bei der gmbh die mindest kst berücksichtigen (1.092 im Gründungsjahr)
    Gesamtbelastung GmbH: 1.092+9.500+7.125+29.234 = 46.951

    was meint ihr

  5. #35
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    AW: Lösungsvergleich FP Juni 2010

    ja könnte man durchaus berücksichtigen Danke für den Tipp

  6. #36
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    AW: Lösungsvergleich FP Juni 2010

    gibt es eine vorgeschriebene reihenfolge, ob zuerst der gewinnfreibetrag oder der verlustvortrag berücksichtigt wird?

  7. #37
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    AW: Lösungsvergleich FP Juni 2010

    Ich glaube dass der Freibetrag zum Schluss abzuziehen ist, also nachdem der VVT berechnet worden ist. Aber wirklich belegen kann ich das leider auch nicht. Hab nirgends was gefunden was die Reihenfolge hier regelt.

  8. #38
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    AW: Lösungsvergleich FP Juni 2010

    Zitat Zitat von csag5470 Beitrag anzeigen
    Ich glaube dass der Freibetrag zum Schluss abzuziehen ist, also nachdem der VVT berechnet worden ist. Aber wirklich belegen kann ich das leider auch nicht. Hab nirgends was gefunden was die Reihenfolge hier regelt.
    dem gefühl nach würd ich es auch so machen. ich bin auch schon die ganze zeit auf der suche nach infos darüber. trotzdem danke

  9. #39
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    AW: Lösungsvergleich FP Juni 2010

    Ich würde auch den freibetrag erst zum schluss abziehen, da ja eindeutig steht VVR max 75% des gesamteinkommens...

  10. #40
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    AW: Lösungsvergleich FP Juni 2010

    Und um das Beispiel 2 noch genauer zu machen müsste man glaub ich die Mindest-KSt im folgenden Jahr wieder von der KSt Zahlung abziehen.

    Verweis auf Folie Pummerer zur KSt Berechnung: Mindest-KSt gilt als Vorauszahlung auf zukünftige KSt-Zahlung (unbegrenzt vortragsfähig)


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