Ja sicher!!! Danke!! BIn echt grad auf der Leitung gestanden!
Werd das Beispiel jetzt dann mal kurz rechnen! Vielleicht hast du's ja auch schon gerechnet und wir können das Ergebnis vergleichen!!
Danke nochmal
Ja sicher!!! Danke!! BIn echt grad auf der Leitung gestanden!
Werd das Beispiel jetzt dann mal kurz rechnen! Vielleicht hast du's ja auch schon gerechnet und wir können das Ergebnis vergleichen!!
Danke nochmal
Danke! Hab a bissl a anderes Ergebnis, weil ich mit den 7,94 % gerechnet hab! Aber ansonsten hab ich's gleich!
Irgendwie kommts mir nur ein bisschen komisch vor, dass man für diese kurze Rechnung 15 Punkte bekommt! Aber naja!
Zu den Unterschieden von GSVG und ASVG:
da vergleich ich einfach die verschiedenen Leistungen,oder!? Also z.B. bei GsvG ist keine Arbeitslosenversicherung enthalten, bei ASVG schon... usw! Oder was würdet ihr da schreiben, wenn gefragt wäre, welche Vorteile bzw. Nachteile beide Formen haben und was ihr empfehlen würdet!?
lg
ists nun eig egal, ob man mit oder ohne mitarbeitervorsorge rechnet?
ich hätte noch ne frage: wie läuft das mit der gewinnermittlung zb bei diesem beispiel:
Beurteilen Sie die Qualifikation folgender Sachverhalte aus steuerlicher Sicht:
a) Ein Unternehmer kauft einen Laptop, den er zu 30% für sein Unternehmen nutzt. Die restlichen 70% wird das Gerät durch seine Kinder genutzt. Anschaffungskosten betragen 1000€ + 200€ USt.
b) Eine Unternehmerin hat im Jahr 2008 eine Wohnung angeschafft. Der Kaufpreis betrug 200.000€, davon entfallen 20% auf den Grundanteil. Die Renovierungskosten betrugen 24.000€ inkl. USt. 2008 und 2009 wurde die Wohnung als Dienstwohnung des Geschäftsführers genutzt. Seit Anfang 2010 wird die Wohnung ausschließlich von der Tochter der Unternehmerin genutzt. Der Verkehrswert wird zu diesem Zeitpunkt auf 250.000€ geschätzt.
--> Was wird hier für ne Antwort erwartet?!
Noch ein Beispiel zum vergleichen:
Eine Arbeitnehmerin kostet das Unternehmen 120.000€. Ermitteln Sie das Nettoeinkommen der Frau.
--> ich komm auf 51.069€.
Also ich bekomm was anderes heraus! kommt aber auch immer drauf an, welche Annahmen du triffst! vor allem bei der Lohnsteuer macht das einen großen Unterschied! (Abzüge wie z.B. Pendlerpauschale, Kinderfreibeträge, etc!)
lg
ich bin mir auch nicht sicher aber ich hätts jetzt mal so gerechnet:
Die 120.000 abzüglich der SVDGA und der LNK (Achtung HBMGL!!!)
dann hast du den Bruttolohn...
und von dem berechnest die SV (18,07% v. HBMGL)
Dann hast die Lohnsteuerbemessungsgrundlage! Hier kannst jetzt noch, je nach Annahmen, Pendlerpauschale, Kinderfreibeträge usw. abziehen und dann die Lohnsteuer berechnen (laut Effektiv-Tabelle)
So hätt ich's jetzt gemacht! Bitte um Korrektur bzw. Verbesserung!!
lg
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