Aber danke dir!
Oh Mann...
Aber danke dir!
Hab vom Herrn Theurl ein E-Mail bekommen:
"in der Angabe ist ja nur das Steueraufkommen und die Bemessungsgrundlage
angegeben. Daraus lässt sich nur der Durchschnittsteuersatz 50/200 = 25 %
errechnen. Der Grenzsteuersatz wird durch die Angabe nicht determiniert,
weil es keine Informationen über die Steueraufkommensfunktion gibt. Nehmen
Sie an die Steueraufkommensfunktion lautet: T = 10 + 0,2Y. Dann ergibt sich
daraus für ein Einkommen von 200 ein Steueraufkommen von 50. Die Angabe
erfüllt. Wenn Sie den Grenzsteuersatz ermitteln, dT/dY = 0,2. Das heisst das
der Grenzsteuersatz sehr wohl 20 % betragen kann."
Ich habe zurück geschrieben:
"Ok, meines Erachtens ist diese Angabe jedoch ziemlich schwammig formuliert, da ich (und einige andere) von der Steueraufkommensfunktion T=0,25Y ausgegangen sind und die auch möglich wäre und die Berechnung der Steueraufkommenselastizität dann doch möglich wäre. Wenn T= 10 + 0,2Y die Steuerfunktion sei, dann wär es doch hilfreich gewesen, anzugeben, dass die Person immer 10GE Steuer zahlen muss. Des Weiteren sagt mir die Angabe, dass es sich um eine Einkommenssteuer handle, die meiner Meinung nicht T=10 + 0,2Y lauten kann, das wär nämlich eher ein Sozialversicherungsbeitrag. Ich hab mir zu meinen VO-Folien notiert, dass Einkommenssteuern progressiv sind und regressiv z.B. ein Sozialversicherungsbeitrag wär."
Mal schaun was er zurück schreibt![]()
Die Angabe ist bei dieser Frage wirklich sehr schwammig formuliert...
Geändert von gambler (26.09.2011 um 17:14 Uhr)
Ja super, ich könnte auch annehmen, dass die funtion folgendermassen lautet: t= 20+0,15y=50, kommt auch ein t von 50 bei einem y von 200 raus, dh es sind weitere konstilationen mörglich, es haette zumindestbstehn muessn, dass es einen freibetrag oä gibt!!!
=> Um an die Quelle zu kommen, muss man gegen den Strom schwimmen. <=
Auf die Gefahr hin mich unbeliebt zu machen:
Ich versteh die ganze Aufregung nicht so ganz.
So wie die Angaben sind kann die Steuerfunktion nicht aufstellen, ob diese nun T = 10 + 0,2 Y oder T = 0,25Y ist bleibt völlig offen und jeder von uns kennt beide Arten von Steuerfunktionen. Es ist also doch nachvollziehbar, dass man aus bekanntem T und bekanntem Y noch keine Steueraufkommenselastizität ausrechnen kann und diese rein theoretisch 20% betragen kann, aber nicht muss.
Dementsprechend reichen die Angaben schlichtweg nicht aus um die Steueraufkommenselastizität auszurechen.
Oder seh ich da was falsch?
hallo zusammen, ich brauch mich eigtl. nicht aufzuregn, vllt is es ein wenig so rübergekommen, denn es ändert an meiner note sowieso nichts
ich wollte nur mal wissen, ob ich einen denkfehler hatte, weil ich alle antworten ausschließen konnte, außer das mit den 20%, deshalb hab ich die auch angekreuzt, ich dachte mir halt, dass das einkommen mit 50/200=0.25 sprich mit 25% besteuert wird, und da auch nichts weiteres angegeben ist, nahm ich auch an, dass die Steueraufkommensfunktion t=0.25Y, das war wohl mein fehler, einfach das so anzunehmen,
prof theurl hat aber aufgezeigt, dass man jede beliebige Steueraufkommensfunktion verwenden kann, bei denen das einkommen 200 und t=50 ist!! also hab ichs eingesehen, dass man mit der angabe, tatsächlich nicht auf weitere kennzahlen schließen kann!
kenn auch viele die zuerst auf die gleiche art u weise gedacht haben und denen nur 1 punkt fehlte zum bestehn, man kann ja lang hin u her diskutieren, aber letztendlich wenn der prof es begründen kann, sehe ICH ein (nur meine Meinung, all jene die mir nicht zustimmen, können natürlich weiterdiskutieren,) dass man an dieser stelle die diskussion einstellen sollte
lg, schönen tag noch
=> Um an die Quelle zu kommen, muss man gegen den Strom schwimmen. <=
Hallo!
Ich hätte zu der Klausur noch eine Frage, wie man den beim Lawinenbeispiel auf die Lösung kommt. Ich habs mit dem Lindahl-Pricing Methode versucht, komme aber nicht aufs richtige Ergebnis, oder hätte ich da ganz anders rechnen müssen? Kann mir das jemand vielleicht erklären?
lg
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