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Thema: Lösung der Klausur vom 13.07.2009

  1. #81
    sekhmet
    Gast

    Billanzierungswahlrechte & Verbote

    upload removed..
    Geändert von sekhmet (14.09.2009 um 07:09 Uhr) Grund: copyright verstoß..

  2. #82
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    Avatar von red99
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    DAnke fürs hochladen der Beilage!! Voll nett von dir. Hoffe das sie heut noch freigeschalten wird.

    Kannst du sie mir sonst per email schicken?
    csad7119@uibk.ac.at


    DAnn hätte ich noch eine Frage:

    Ist der Kauf von Patente auf Ziel erfolgswirksam oder erfolgsneutral??

    Ich würd sagen erfolgneutral da es ja nicht in die G&V miteinfließt.
    ??

    Danke

  3. #83
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    erfolgsneutral, Ausgabe, zahlungsunwirksam;
    -> Bilanzverlängerung

  4. #84
    Golden Member Bewertungspunkte: 37

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    noch ne kleine frage, weil ich jetzt dazu schon mehrere ausführungen gelesen habe:

    beim anlagevermögen gilt das gemilderte niederstwertprinzip. soweit ok. niederer wert nur bei andauernder wertminderung. bei finanzanlagen (z.b. wertpapiere) habe ich ein wahlrecht auch bei nicht andauernder wertminderung abzuschreiben.

    gilt dieses wahlrecht bei sonstigen anlagevermögen (z.b. sachanlage) auch? (habe auf ner webseite gelesen ja, und mal nein...?!)

    ich würd sagen es gilt hier immer ein wahlrecht

    danke

  5. #85
    Member Bewertungspunkte: 4

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    Nein, laut dem Skript vom Steckel hast du nur bei FAV das Wahlrecht, bei SAV nicht:

    Seite 45: "Bei der Bewertung von Finanzanlagen darf im Gegensatz zur Bewertung des Sachanlagevermögens auch dann auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben werden, wenn die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist."

    Alles Gute heute!

  6. #86
    Golden Member Bewertungspunkte: 37

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    Zitat Zitat von ema Beitrag anzeigen
    Nein, laut dem Skript vom Steckel hast du nur bei FAV das Wahlrecht, bei SAV nicht:

    Seite 45: "Bei der Bewertung von Finanzanlagen darf im Gegensatz zur Bewertung des Sachanlagevermögens auch dann auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben werden, wenn die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist."

    Alles Gute heute!
    Danke für die prompte Antwort! Sehr nett von Dir!

    Ebenfalls Alles Gute!

  7. #87
    Anfänger Bewertungspunkte: 0

    Registriert seit
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    11
    Zitat Zitat von red99 Beitrag anzeigen
    Bin ganz deiner Meinung. Bis jetzt hab ich alle Prüfungen ein bisschen einschätzen können, aber die hier überhaupt nicht. Habs auch im WS0809 beim Auer gemacht.

    Frage: Wo lernt ihr die ganzem Bilanzierungswahlrechte und -verbote? Stehen die in der Beilage des Auer Buches? (Die hab ich nähmlich verloren)
    Bitte kann mir wer sagen wo man die Bewertungen nach UGB und ESTG nachlesen kann?? Oder hat jemand eine zusammenfassung der wichtigsten??

    DAnke
    Kann mir vl jemand sagen wo man das Skript vom Steckel her bekommt wär echt super

    Danke

  8. #88
    Member Bewertungspunkte: 4

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    52
    Zitat Zitat von bonit99 Beitrag anzeigen
    also die obergrenze hab ich noch nicht genau; sollte aber 119080 rauskommen, wie genau hab ich noch nicht probiert

    hier mal die untergrenze:
    40000*0,98 (ohne Mwst)
    16000
    3000
    7500
    = 65700

    sprich alle einzelkosten

    bei der obergrenze nimmst noch die gemeinkosten dazu, wie das jetzt bei dem bsp läuft muss ich noch rausfinden

    lg
    Zuerst zu den 16000, müssen immer die Bruttolöhne genommen werden?
    Und warum die 3000, die gehören ja nicht zu der Wertuntergrenze oder? Sind das nicht Soziale Aufwendungen und gehören somit zum Höchstansatz?

  9. #89
    Junior Member Bewertungspunkte: 0

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    34
    zu aufgabe 2,
    nach was geht ihr jetz bei der abwertung? wann ist buchwert anzusetzen wann börsenkurs..

  10. #90
    Senior Member Bewertungspunkte: 24
    Avatar von carnage_9
    Registriert seit
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    135
    Zitat Zitat von linus1 Beitrag anzeigen
    zu aufgabe 2,
    nach was geht ihr jetz bei der abwertung? wann ist buchwert anzusetzen wann börsenkurs..
    mitm buchwert isses ja schon drin in der bilanz, also börsenkurs dann wählen:

    bei anlagevermögen wenns dauerhaft is abwerten (nicht dauerhaft: wertminderungsverbot bei immat. AV, bei finanzanlagen wahlrecht) und bei umlaufvermögen auch wenns nicht dauerhaft ist -> -75.
    Geändert von carnage_9 (14.02.2010 um 11:34 Uhr) Grund: unvollständig

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