SoWi Forum Innsbruck - Powered by vBulletin
Seite 11 von 12 ErsteErste ... 9101112 LetzteLetzte
Ergebnis 101 bis 110 von 112

Thema: Fragenkatalog

  1. #101
    Senior Member Bewertungspunkte: 0
    Avatar von Mimi1985
    Registriert seit
    07.03.2008
    Beiträge
    215
    kann mir bitte jemand diese Frage genauer erläutern, ist im ausgearbeitetem Fragenkatalog etwas verwirrend: Wem kommt das Recht zum Gesetzesvorschlag auf Bundesebene zu?

  2. #102
    Member Bewertungspunkte: 3

    Registriert seit
    29.09.2009
    Beiträge
    88
    Zitat Zitat von Mimi1985 Beitrag anzeigen
    kann mir bitte jemand diese Frage genauer erläutern, ist im ausgearbeitetem Fragenkatalog etwas verwirrend: Wem kommt das Recht zum Gesetzesvorschlag auf Bundesebene zu?
    Bundesrat, Nationalrat, Bundesregierung, Bevölkerung durch Volksbegehren,

    Wer hat das Recht einen Gesetzesvorschlag einzubringen, was versteht du nicht?

  3. #103
    Senior Member Bewertungspunkte: 0
    Avatar von Mimi1985
    Registriert seit
    07.03.2008
    Beiträge
    215
    Zitat Zitat von skorpion Beitrag anzeigen
    Bundesrat, Nationalrat, Bundesregierung, Bevölkerung durch Volksbegehren,

    Wer hat das Recht einen Gesetzesvorschlag einzubringen, was versteht du nicht?
    JA also bei der Frage steht als Antwort: Regierungsvorlage--> Mitglied des NR (+mind. 4 Unterstützer im NR) und dann Teile des Bundesvolkes in Form eines Bundesrats oder 1/3 der Mitglieder des BR

    Ist damit gemeint, dass aus dem NR 4 Unterstützer sein müssen?
    Und was bedeutet das oder 1/3 der Mitglieder des BR?

  4. #104
    Member Bewertungspunkte: 3

    Registriert seit
    29.09.2009
    Beiträge
    88
    Zitat Zitat von Mimi1985 Beitrag anzeigen
    JA also bei der Frage steht als Antwort: Regierungsvorlage--> Mitglied des NR (+mind. 4 Unterstützer im NR) und dann Teile des Bundesvolkes in Form eines Bundesrats oder 1/3 der Mitglieder des BR

    Ist damit gemeint, dass aus dem NR 4 Unterstützer sein müssen?
    Und was bedeutet das oder 1/3 der Mitglieder des BR?
    Damit ist gemeint, dass es min. 5 Mitglieder des NR sein müssen (1 Antragsteller + 4 Unterstützer = 5)

    1/3 aller Mitglieder des BR

  5. #105
    Senior Member Bewertungspunkte: 0

    Registriert seit
    01.12.2009
    Beiträge
    187
    Zitat Zitat von hummfra Beitrag anzeigen
    ist nicht diese 937.RTF datei aus dem ecampus die richtige für die walzel klausur??
    der 937.RTF ist doch für die walzel und ganner VO dacht ich. für die donnerstags VO mit nur walzel ist doch der andere relevant.

  6. #106
    Junior Member Bewertungspunkte: 0

    Registriert seit
    05.10.2009
    Beiträge
    33
    Zitat Zitat von Nadie Beitrag anzeigen

    Haben ungeborene Kinder Anspruch auf Schutz vor dem Gesetz?
    Ja, Schutz verschiedenere Rechte (Erbrecht, Schadenersatzrecht) haben schon Ungeborene (Nascitus)

    Was bedeutet Deliktsfähigkeit aus privatrechtlicher Sicht?
    Die Handlungsfähigkeit wird unterteilt in Geschäfts- und Deliktsfähigkeit: Handlungsfähigkeit im Allgemeinen beschäftigt sich damit, dass Rechtssubjekte durch eigenes Handeln Recht und Pflichten jedweder Art erwerben können. Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, sich durch eigenes Handeln zu berechtigen oder zu verpflichten.

    Haben ungeborene Kinder einen Anspruch auf den Schutz der Gesetze?
    - Die Leibesfrucht ist („nasciturus“) für den Fall der nachfolgenden Lebendgeburt rechtsfähig (die jedoch nur eingeschränkt, da lediglich Rechte erworben, wohingegen keine Pflichten auferlegt werden können)

    - Aus ABGB §22 kann abgeleitet werden, dass Schädigungen der Leibesfrucht rechtswidrig sind. Selbst ungeborene Kinder haben von dem Zeitpunkte ihrer Empfängnis an einen Anspruch auf den Schutz der Gesetze. (Bsp: Schadenersatzansprüche des Kindes gegen den Schädiger bei Schädigung als Ungeborenes; Kind wird bei Lebendgeburt Erbe wenn der Erblassers vor Kindesgeburt stirbt)


    Was bedeutet „Deliktsfähigkeit“ aus privatrechtlicher Sicht?
    = die haftungsrechtliche Verschuldensfähigkeit, bzw. schadenersatzrelevantes Verschulden an den Tag zu legen

    Sie ist altersabhängig; allgemein ab 14J.; darunter können im Einzelfall bei entspr. Einsichtsfähigkeit (durch das Gericht festzustellen) allenfalls subsidiär die Eltern schadenersatzpflichtig werden.

  7. #107
    Member Bewertungspunkte: 3

    Registriert seit
    29.09.2009
    Beiträge
    88
    Zitat Zitat von davince Beitrag anzeigen
    der 937.RTF ist doch für die walzel und ganner VO dacht ich. für die donnerstags VO mit nur walzel ist doch der andere relevant.
    das sind die relevanten dokumente für die prüfung "NUR Walzel"

    Einführung in die Rechtswissenschaften
    937.RTF (309,576 KB)

    Kurzskriptum Bürgerliches Recht
    861.rtf (258,724 KB)

    Wiederholungsfragen Öffentliches Recht
    850.rtf (25,448 KB)

    Wiederholungsfragen Bürgerliches Recht
    1346.RTF (17,839 KB)

  8. #108
    Anfänger Bewertungspunkte: 3

    Registriert seit
    23.06.2007
    Beiträge
    20
    Zitat Zitat von johannes86 Beitrag anzeigen

    Haben ungeborene Kinder einen Anspruch auf den Schutz der Gesetze?
    - Die Leibesfrucht ist („nasciturus“) für den Fall der nachfolgenden Lebendgeburt rechtsfähig (die jedoch nur eingeschränkt, da lediglich Rechte erworben, wohingegen keine Pflichten auferlegt werden können)

    - Aus ABGB §22 kann abgeleitet werden, dass Schädigungen der Leibesfrucht rechtswidrig sind. Selbst ungeborene Kinder haben von dem Zeitpunkte ihrer Empfängnis an einen Anspruch auf den Schutz der Gesetze. (Bsp: Schadenersatzansprüche des Kindes gegen den Schädiger bei Schädigung als Ungeborenes; Kind wird bei Lebendgeburt Erbe wenn der Erblassers vor Kindesgeburt stirbt)


    Was bedeutet „Deliktsfähigkeit“ aus privatrechtlicher Sicht?
    = die haftungsrechtliche Verschuldensfähigkeit, bzw. schadenersatzrelevantes Verschulden an den Tag zu legen

    Sie ist altersabhängig; allgemein ab 14J.; darunter können im Einzelfall bei entspr. Einsichtsfähigkeit (durch das Gericht festzustellen) allenfalls subsidiär die Eltern schadenersatzpflichtig werden.
    vielen dank!!!

    Zitat von Mimi1985
    kann mir bitte jemand diese Frage genauer erläutern, ist im ausgearbeitetem Fragenkatalog etwas verwirrend: Wem kommt das Recht zum Gesetzesvorschlag auf Bundesebene zu?
    Bundesrat, Nationalrat, Bundesregierung, Bevölkerung durch Volksbegehren,

    Wer hat das Recht einen Gesetzesvorschlag einzubringen, was versteht du nicht?
    zusätzlich noch ad Volksbegehren:
    entweder 100.000 Stimmen oder 1/6 der Bevölkerung in jeweils 3 Bundesländer, dann muss sich der NR auch mit dem Volksbegehren befassen

  9. #109
    Senior Member Bewertungspunkte: 0

    Registriert seit
    01.12.2009
    Beiträge
    187
    Bei der frage:

    54. Nennen Sie die fünf bedeutendsten Zuständigkeiten des Verfassungsgerichtshofes.
    Nachgeschaut: 1. Anwalt von Österreich. Vertritt Ö 2. Rechtsgutachter des Bundes( Gesetzes und Verordnungsprüfung) 3. legistische Vorbereitung von Bundesverfassungsrechts und Verwaltungsverfahrensrecht
    Aufgaben: 1. Kausalgerichtsbarkeit 2. Kompetenzgerichtsbarkeit 3. Überprüfung von Art. 15a-Vereinbarungen 4. Verordnungsprüfung 5. Wiederverlautbarungsprüfung 6. Gesetzesprüfung 7. Staatsvertragsprüfung 8. Wahlprüfung 9. Staatsgerichtsbarkeit 10. Strafgerichtsbarkeit 11. Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit 12. Völkerrechtsgerichtshof


    welches sind nun die fünf wichtigsten? kann nichts im internet über die 5 wichtigsten finden. habt ihr ne ahnung? vielen dank

  10. #110
    Golden Member Bewertungspunkte: 7

    Registriert seit
    23.10.2008
    Beiträge
    282
    Zitat Zitat von davince Beitrag anzeigen
    Bei der frage:

    54. Nennen Sie die fünf bedeutendsten Zuständigkeiten des Verfassungsgerichtshofes.
    Nachgeschaut: 1. Anwalt von Österreich. Vertritt Ö 2. Rechtsgutachter des Bundes( Gesetzes und Verordnungsprüfung) 3. legistische Vorbereitung von Bundesverfassungsrechts und Verwaltungsverfahrensrecht
    Aufgaben: 1. Kausalgerichtsbarkeit 2. Kompetenzgerichtsbarkeit 3. Überprüfung von Art. 15a-Vereinbarungen 4. Verordnungsprüfung 5. Wiederverlautbarungsprüfung 6. Gesetzesprüfung 7. Staatsvertragsprüfung 8. Wahlprüfung 9. Staatsgerichtsbarkeit 10. Strafgerichtsbarkeit 11. Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit 12. Völkerrechtsgerichtshof


    welches sind nun die fünf wichtigsten? kann nichts im internet über die 5 wichtigsten finden. habt ihr ne ahnung? vielen dank
    1., 2., 6. und 11. würde ich auf jeden Fall sagen

Seite 11 von 12 ErsteErste ... 9101112 LetzteLetzte

Ähnliche Themen

  1. fragenkatalog markl
    Von csae6966 im Forum Allgemeines - WiRe
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 21.12.2008, 13:45
  2. e-learning kurs - fragenkatalog
    Von csaf8742 im Forum Statistische Datenanalyse
    Antworten: 19
    Letzter Beitrag: 14.11.2006, 09:07
  3. Fohler Fragenkatalog
    Von wienerschnitzel im Forum VWL II
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 27.04.2006, 02:44
  4. Fragenkatalog Barta
    Von dudei im Forum Recht für Wirtschaftswissenschaften
    Antworten: 11
    Letzter Beitrag: 21.06.2004, 12:59

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  


Studenteninserate.at | Studenteninserate.de | MeinInserat.at | MeinInserat.com | MeinInserat.it | Immobar.it | Mobiler Büroservice+ | Kleinanzeigen Südtirol | RC-Flohmarkt.com | Auswandern nach Südtirol | Annunci Gratuiti