
Zitat von
Nadie
Haben ungeborene Kinder Anspruch auf Schutz vor dem Gesetz?
Ja, Schutz verschiedenere Rechte (Erbrecht, Schadenersatzrecht) haben schon Ungeborene (Nascitus)
Was bedeutet Deliktsfähigkeit aus privatrechtlicher Sicht?
Die Handlungsfähigkeit wird unterteilt in Geschäfts- und Deliktsfähigkeit: Handlungsfähigkeit im Allgemeinen beschäftigt sich damit, dass Rechtssubjekte durch eigenes Handeln Recht und Pflichten jedweder Art erwerben können. Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, sich durch eigenes Handeln zu berechtigen oder zu verpflichten.
Haben ungeborene Kinder einen Anspruch auf den Schutz der Gesetze?
- Die Leibesfrucht ist („nasciturus“) für den Fall der nachfolgenden Lebendgeburt rechtsfähig (die jedoch nur eingeschränkt, da lediglich Rechte erworben, wohingegen keine Pflichten auferlegt werden können)
- Aus ABGB §22 kann abgeleitet werden, dass Schädigungen der Leibesfrucht rechtswidrig sind. Selbst ungeborene Kinder haben von dem Zeitpunkte ihrer Empfängnis an einen Anspruch auf den Schutz der Gesetze. (Bsp: Schadenersatzansprüche des Kindes gegen den Schädiger bei Schädigung als Ungeborenes; Kind wird bei Lebendgeburt Erbe wenn der Erblassers vor Kindesgeburt stirbt)
Was bedeutet „Deliktsfähigkeit“ aus privatrechtlicher Sicht?
= die haftungsrechtliche Verschuldensfähigkeit, bzw. schadenersatzrelevantes Verschulden an den Tag zu legen
Sie ist altersabhängig; allgemein ab 14J.; darunter können im Einzelfall bei entspr. Einsichtsfähigkeit (durch das Gericht festzustellen) allenfalls subsidiär die Eltern schadenersatzpflichtig werden.
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