heyy
hätt da eine Frage:
Warum enthält der Bilanzgewinn noch potentiell Kapitalertragssteuer? Die Kapitalertragssteuer ist doch Aufwand und wird bei der GuV abgeschlossen oder?
bei der Klausur vom 11.07.2011: "Beurteilen Sie die Richtigkeit der folgenden Aussagen; Welche Aussagen sind richtig?"
Antwort d) Die Bildung von Rückstellungen beeinflusst den Cash Flow
--> Diese Antwort wurde als richtig gewertet....!!!!
Tut mir leid wenn ich noch tiefer zur Allgemeinen Verunsicherung beitrage, aber es ist einfach ein Wahnsinn; einmal ist es falsch, das nächste Mal ist es richtig....
Was soll man da noch den Lösungen glauben???
heyy
hätt da eine Frage:
Warum enthält der Bilanzgewinn noch potentiell Kapitalertragssteuer? Die Kapitalertragssteuer ist doch Aufwand und wird bei der GuV abgeschlossen oder?
[QUOTE=Destiny;289537]I machs dir nach!!![/QUOTE
hm... im operativen cashflow werden ja Rückstellungen berücksichtigt... i weiß nimmer weiter gg
Kann es sein dass der CF des EGT das gleiche ist wie EBIT?!
Ich bekomme da jedesmal die gleichen Ergebnisse raus...
Pace.
hey
hm, ich muss sagen, dass ich für den CF des EGT 450 (370 + 120 +150 -210 +20 )herausbekomme und Betriebsergebnis bzw. EBIT ist 460...
was meinen andere??
hab auch noch eine Frage, und zwar warum der Bilanzgewinn nicht immer Eigenkapital ist und warum im Bilanzgewinn noch potentiell Kapitalertragssteuer beinhaltet...
Kann mir jemand helfen???
thx![]()
Ah shit. Habs verwechselt. Beim EBIT geht ma ja vom Jahresüberschuss aus, beim EGT vom EGT eben...
mich verwirrt es total wie man auf die fiktive schuldentilgungsdauer kommt... hätte 1040/380 gerechnet und da kommt 2,7 raus aber laut lösung ist ja 2,3 richtig... und bei der klausur vom 14.2. wärs genauso gerechnet worden :/ sollte man da noch durchblicken können wie man was ausrechnet?![]()
hab da was gefunden:
http://www.studienservice.de/showthread.php?t=68248
"Danke für euere Antworten. In den Klausuren z.B. vom 24.03.2010 geht es um die Aufstellung einer Strukturbilanz. Dort findet sich der Hinweis, dass der zur Ausschüttung an die Aktionäre vorgesehene Bilanzgewinn dem kurzfristigen Fremdkapital und nicht dem Eigenkapital zugeordnet werden soll."
und: GoogleBooks
gut, dass sowas wieder nicht aus unseren unterlagen hervorgeht... aber jetzt wissen wir's wenigstens![]()
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