Nein, das hätt ich eigentlich bewußt so gemacht. Wenn das Unternehmen einen möglichst hohen Gewinn anstrebt muss es doch so wenig Aufwendungen wie möglich aktivieren, oder denke ich da falsch?
Demnach würd ich ja die Materialgemeinkosten nicht aktivieren da Wahlrecht besteht. Vertriebseinzelkosten hast wa. recht diese nicht zu aktivieren, obwohl in den Folien bei Aktivierungsverbot konkret nur von Vertriebsgemeinkosten die Rede ist. (aber meine Meinung zu den Folien kennts ja schon![]()
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