
Zitat von
csag9760
20. Beurteilen Sie die Richtigkeit der folgenden Aussagen. Welche Aussage ist richtig?
Der Barwert der geschätzten Kosten für den Abbruch des Wirtschaftsgutes erhöhen die Anschaffungskosten (ist da Richtig richtig? hätt da irgendwia gesagt dass die anschaffungskosten nur erhöht werden, wenn es sich um einen Erwerb eines Grundstückes handelt, auf dem sich ein abbruchreifes, nicht mehr verwendbares Gebäude befindet. und da das nicht weiter angegeben ist...?)
Die Fremdkapitalkosten dürfen nach UGB nicht in die Anschaffungskosten einbezogen werden. (ist dicg Richtig laut Skript oder irre ich mich?)
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