Also ich hab jetzt noch was in der Satzung der TU Graz gefunden, da stehts klarer Formuliert: "Lehrveranstaltungsprüfungen sind jedenfalls bis zum Ende des dritten auf die Abhaltung der Lehrveranstaltung folgenden Semesters anzubieten". Das gilt leider nur für Graz, aber es kann dann ja gut sein dass der Terminus der in unserer Satzung drinnen steht (siehe mein vorletztes Post) das gleiche bedeutet, nur halt unklarer ausgedrückt.
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